Stadt Bad Bramstedt, Neubau für ca. 8 Klassenzimmer der Jürgen-Fuhlendorf-Schule und energetische Sanierung des Hauptgebäudes (Bj. 1971) TA 4-6 Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 22 123
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Bramstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Bad Bramstedt, Neubau für ca. 8 Klassenzimmer der Jürgen-Fuhlendorf-Schule und energetische Sanierung des Hauptgebäudes (Bj. 1971) TA 4-6
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anl.gr. 4-6, LPH 1-9, Besondere Leistungen, stufenweise Vergabe
24576 Bad Bramstedt
Das Schulgebäude des Schulareals (1 Schulgebäude, 1 Turnhalle und 1 Sporthalle) der Jürgen-Fuhlendorf-Schule wurde im Jahre 1971 erbaut
und in den folgenden Jahren (1988, 2004 und 2010/2011) erweitert. Derzeit wird die Schule von circa 867 Schülern täglich in den Schulzeiten
durchlaufen, obwohl das eigentliche Schulgebäude lediglich für etwa 650 Schüler in 31 Klassenräumen ausgelegt ist. So wird deutlich, dass die
Jürgen-Fuhlendorf-Schule gemessen an der Schülerzahl zu wenig Klassenräume hat. Zudem werden die Raumgrößen einiger Klassenräume
nicht den modernen Anforderungen gerecht. Deshalb soll im ersten Schritt die Schule baulich erweitert werden. Auf Grund der
Feuerwehrumfahrung und der Feuerwehraufstellfläche ist nicht ein Anbau sondern ein freistehendes Gebäude als Klassenraum-
Erweiterungstrakt angedacht.
Im zweiten Schritt ist geplant das Hauptgebäude zu sanieren. Hierzu wurde ein BAFA-geförderter Energieberatungsbericht vom Ingenieurbüro
R. Petereit am 30.04.2020 ausgefertigt. Das Hauptgebäude der Schule wurde in mehreren Abschnitten über die Nutzungsjahre immer wieder
erweitert. Deshalb variiert auch der Sanierungsbedarf in den einzelnen Bestandsgebäudeteilen abhängig vom jeweiligen Baujahr. Die
Erweiterungen, die nach 2010 errichtet wurden, sollen nicht saniert werden.
Die vorläufige Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme (beide Gebäude) beläuft sich auf 650.697,96 € netto (Anl.gr. 4-6). Diese
Untergliederung der Kosten in die einzelnen Kostengruppen und beiden Objekte entnehmen Sie bitte dem Vertragsmuster. Die o.g.
Baukostenobergrenze von insg. 650.697,96 € netto ist dabei als ein Wert zu verstehen, an dem sich der Entwurf in allen Projektstadien
auszurichten hat und der bereits im Vorentwurf auf seine Umsetzbarkeit zu überprüfen ist.
Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das Leistungsbild Fachplanung Technische
Ausrüstung (Elektrogruppen) abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen als Einzelbewerber oder im Projektteam verwirklicht
haben.
Es sollen die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes nach § 55 HOAI bearbeitet werden. Der Umfang der Planungsleistungen für die
Maßnahme beinhaltet die Planung und Überwachung von vollständig funktions- und genehmigungsfähigen Gebäudeteilen. Die Beauftragung
wird stufenweise erfolgen.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden ggf. gesondert zu einem Verhandlungsgespräch aufgefordert.
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121004425 eingestellt.
Nach dem Grad der Eignung entsprechend den vorgelegten Nachweisen – vgl. III.1.1) bis III.1.3) gem. „Arbeitshilfe Teilnahmewettbewerb Auswahlmatrix“
Stufenbeauftragung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorbemerkungen für die Abschnitte III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) für Bewerbergemeinschaften, beabsichtigte Eignungsleihe und
Unterauftragsvergabe:
- Den Einzelbewerbern sind Bewerbergemeinschaften gleichgestellt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied
der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und als Anlage gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der
Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll.
- Beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe),
sind für jedes dieser anderen Unternehmen das Formblatt Teilnahmeantrag II-1 und die dort genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise oder
sonstigen Unterlagen – sofern diese in der Auftragsbekanntmachung für den Bewerber selbst auch gefordert sind - gemeinsam mit dem
Teilnahmeantrag des Bewerbers einzureichen.
- Beabsichtigt der Bewerber Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe), ist eine Vorlage des Formblatts Teilnahmeantrag II-1 und der dort genannten Angaben,
Erklärungen, Nachweise oder sonstige Unterlagen für die Unterauftragnehmer grundsätzlich nicht erforderlich. Geprüft wird im Rahmen der
Eignung nur die Eignung des Bewerbers.
- Die allgemeinen Verfahrenshinweise in Abschnitt VI.3) (Zusätzliche Angaben) sind zu beachten.
Vorzulegen sind:
1) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung
einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt Erklärung der Bewerbergemeinschaft II-2). Auf
Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnete Erklärung abzugeben.
2) Eigenerklärung darüber, dass die in § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber nicht zutreffen
(gem. Formblatt Teilnahmeantrag II-1
3) Erklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 gem. Formblatt „Eigenerklärung zu
Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte“
Vorzulegen sind:
1) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung über das zu vergebenden Leistungsbild des Hochbaus mindestens in Höhe von
1.500.000 EUR für Personen sowie 275.000 EUR für Sachschäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die
bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Mindestdeckungssummen erhöht wird. In diesem Fall ist die
Bescheinigung des Haftpflichtversicherers vor Erteilung des Auftrags nachzureichen
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) und Eigenerklärung über den Umsatz
in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) für Leistungen, die dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechen, soweit dieser
vom Gesamtumsatz abweicht (gem. Formblatt Teilnahmeantrag II-1).
Vorzulegen sind:
1) 3 geeignete Referenzen (gem. § 55 HOAI (Mindestanforderung)) (jeweils Formblatt Ref. II-1-1). Des Weiteren sollte bei der Auswahl der
Referenzen geachtet werden auf (Auswahlkriterien): Nichtwohngebäude, Bauten mit vergleichbarer Komplexität / Honorarzone, Erbringungszeit
in den letzten 5 Jahren (ab 01 / 2018, LPH 8 abgeschlossen), ähnlicher Leistungsumfang, ähnlicher Auftragswert. Die vorgenannten Punkte
stellen keine Mindestanforderungen an die Referenzen dar, sondern dienen der Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber bei der
Gesamtbeurteilung der Auswahlkriterien. Sie sind unbedingt auf den Referenzblättern zu vermerken. Die Referenzen müssen mit der zu
vergebenden Leistung bezüglich der Planungsanforderungen vergleichbar sein. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 3 Referenzen pro
Leistungsbild einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt
keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten 3 Referenzen in der Reihenfolge der Anlagennummern seiner Auswahl zugrunde legen.
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, mit Angabe des Leistungsbereiches, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bewerber angehören oder nicht, und zwar insbesondere
derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
3) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die
Führungskräfte des Bewerbers
4) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte der letzten 3 Jahre
(gemäß Formblatt Teilnahmeantrag II-1)
5) Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen an andere Unternehmen zu vergeben beabsichtigt. Hierbei ist
Folgendes zu beachten:
Beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche technische
und berufliche oder aber die in Abschnitt III.1.2) aufgeführte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen
(Eignungsleihe), so muss der Bewerber unabhängig von der Rechtsnatur der Verbindungen mit seinem Teilnahmeantrag die hierfür
vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen benennen (Formblatt Verzeichnis
der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen II-3). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis, dass die Kapazitäten
tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. mit dem Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen II-4), vorzulegen. Für den Fall, dass der
Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten
anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Erklärung vorzulegen, wonach der Bewerber
gemeinsam mit anderen Unternehmen in dem Umfang haftet, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden.
Beabsichtigt der Bewerber, Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe) hat der Bewerber als Anlage zum Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile
des Auftrags an andere Unternehmen vergeben werden sollen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Namen der
Unterauftragnehmer zu benennen und der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. mit dem Formblatt
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen II-4), vorzulegen.
§ 75 VgV, § 56 LBO Schleswig-Holstein.
Zugelassen sind:
— Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Ingenieure (für Technische Ausrüstung) tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen.
— Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. Spiegelstrich) benennen.
1.) Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 2.3.1974, geändert durch § 1 Nr. 4 Gesetz vom
15.08.1974 (gem. Formblatt Teilnahmeantrag II-1)
2.) Eigenerklärung über die Bereitschaft, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtung zur Zahlung des Vergabemindestlohns
gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH für den Bewerber sowie für etwaige Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern der Bieter oder Unterauftragnehmer
nicht im EU-Ausland tätig ist und die Leistung ausschließlich dort erbringt (Formblatt Verpflichtungserklärung zur Zahlung des
Vergabemindestlohns)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an [gelöscht] zu stellen. Fragen werden bis zum
03.01.2023 angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121004425 unter der jeweiligen Vergabe veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de
einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für
den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen
entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre
Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen.
Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der
Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter
Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell
(nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden
anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen
in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im
Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des
Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle
bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren
Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung
berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne
Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern
oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder
Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de