Ersatzneubau Krankenhaus Mittweida Bauphase B, Fußboden + Fliese + Maler Referenznummer der Bekanntmachung: 2736_01_B24

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittweida
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmkgmbh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gGmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ersatzneubau Krankenhaus Mittweida Bauphase B, Fußboden + Fliese + Maler

Referenznummer der Bekanntmachung: 2736_01_B24
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Umbaumaßnahmen an Bestandsgebäuden des Krankenhauses Mittweida in den Gewerken Bodenbelagsarbeiten, Fliesenlegerarbeiten, Malerarbeiten im Rahmen Bauphase B

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 23 775.92 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45215100 Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen
45432130 Bodenbelagsarbeiten
45432111 Verlegen von nicht massiven Bodenbelägen
45442110 Anstricharbeiten in Gebäuden
45442180 Neuanstricharbeiten
45432000 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten, Wandverkleidungs- und Tapezierarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Hauptort der Ausführung:

Mittweida, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH plant als Bauvorbereitende Maßnahme für den Abriss des Bestandsgebäudes Haus 2 den Umzug von noch genutzten Räumlichkeiten in andere Räume im Bestandsgebäude. Hierfür sind Eingriffe im Bereich der TGA erforderlich. Als Baufreiheit für diese haustechnischen Eingriffe werden in einzelnen Räumlichkeiten des Bestandsbaus diverse Ausbaumaßnahmen erforderlich:

Umnutzung Bauphase B - Los 2 Bodenbelag / Fliesen / Maler

Zur Ausführung kommen dabei folgende Hauptleistungen:

- Bodenbelagarbeiten

o ca. 25m² Untergrund anschleifen und absaugen

o ca. 70m² Untergrund spachteln

o ca. 55m² Linoleum

o ca. 20m² Vinylbelag (Bahnenware)

- Fliesenarbeiten

o ca. 55m² Wandfliesen

- Malerarbeiten

o ca. 90m² Schutzabdeckung an Fenstern, Türen aus Folie herstellen und beseitigen

o ca. 240m² Deckenanstrich mit Silikatfabe (Neu- und Überholungsanstrich)

o ca. 270m² Wandanstrich (Neu- und Überholungsanstrich)

o ca. 20m² Epoxidharzbeschichtung

- Lackierarbeiten

o 5 Stahlumfassungszargen neuer Türen

Zeitscheine gemäß Bauablaufplan

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 145-411175
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2736_01_B24
Bezeichnung des Auftrags:

Ersatzneubau Krankenhaus Mittweida Bauphase B, Fußboden + Fliese + Maler

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 23 775.92 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Die vorgenannten Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Nachprüfungsantrag gelten nicht, wenn mit dem Nachprüfungsantrag die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages gem. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Vergabe des Auftrages ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist) begehrt wird (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/12/2022

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