12-KSP-22-347; Sanierung der Ernst-Paasch-Halle - Generalplanerleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-347
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-22-347; Sanierung der Ernst-Paasch-Halle - Generalplanerleistung
Die Ernst-Paasch-Halle wurde 1891 im neugotischen Stil vom Pinneberger Industriellen Hermann Wuppermann errichtet und steht unter Denkmalschutz. Sie diente als Sporthalle der benachbarten Schule. Mit Neubau der großen Sporthalle an der Johannes-Brahms-Schule endete die Nutzung als Sporthalle und die Ernst-Paasch-Halle wurde für kulturelle Veranstaltungen genutzt. Da die Tragfähigkeit des Daches nicht gewährleistet werden kann, ist die Halle derzeit für Veranstaltungen gesperrt. Jetzt soll die Halle in ein Kulturzentrum umgebaut werden. Die Förderung des Umbaus erfolgt über das Bundesprogramm “Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur”.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es sind Maßnahmen im Bereich Funktionalität, Barrierefreiheit, Brandschutz, Baukonstruktion, Bauphysik und Gebäudetechnik zu planen und durchzuführen.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Alle Maßnahmen sind mit der Denkmalbehörde abzustimmen.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag des KSP der Stadt Pinneberg. Der KSP wird Vertragspartner.
Die Leistungsbeschreibung/Zuschlagskriterien/Kalkulationstabellen und div. Anlagen wurden vom Auftraggeber erstellt und werden inhaltlich vom selbigen bindend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Angabe des Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre,
- Nachweis der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie-/ Handelskammer und/oder Architektenkammer,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Referenzen (min. 1) der für dieses Projekt vorgesehenen Mitarbeiter zu vergleichbaren Projekten gemäß der Zuschlagskriterien, auch soweit eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorliegt (Hier wird abgefragt, wieviele Referenzen in der Sanierung vergleichbarer Gebäude die für dieses Projekt vorgesehenen Mitarbeiter (auch Mitarbeiter Sub-Planer) insgesamt haben.) Soweit sowohl eine Unterauftragsvergabe als auch eine Eignungsleihe vorliegt, § 36 Abs. 1 S. 3, § 47 VgV, ist /sind die entsprechende(n) Referenz(en) innerhalb von 6 Kalendertagen ab Aufforderung durch die Zentrale Vergabestelle einzureichen.
- Aus- und Weiterbildung sowie Erfahrung der Projektbeteiligten gemäß der Zuschlagskriterien (Es wird die Qualifikation und Erfahrung der mit der Ausführung betrauten Personen (auch ggfs. Sub-Planer) geprüft. Wir erwarten, dass diese bereits Erfahrungen in der Bearbeitung ähnlicher Projekte haben.)
Präqualifizierte Unternehmen/ARGE führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen/ARGE haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Weiterhin ist die "Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland" vom Bieter auszufüllen zu unterschreiben und mit Angebot einzureichen.
Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B, sofern nicht anders gem. den Vergabeunterlagen beigefügten Muster eines Architektenvertrages i.S.d. HOAI und BGB geregelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Anwesenheit von Bietern und deren Bevollmächtigten bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte
Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).