Gerätewagen Logistik GW-L2 Referenznummer der Bekanntmachung: GWL2SK
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzscher
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Kitzscher.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerätewagen Logistik GW-L2
Lieferung eines Gerätewagen Logistik GW-L2
Lieferung eines Fahrgestelles für den Aufbau eines GW-L2
Kitzscher, DE
Lieferung eines Fahrgestelles zum Aufbau eine GW-L2 laut LV
siehe LV
Lieferung eines Aufbaues für ein GW-L2
Kitzscher, DE
Lieferung eines Aufbaues auf ein bereitgestelltes Fahrgestell zu einem GW-L2 nach LV
siehe LV
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe LV
siehe LV
siehe LV
siehe LV
Abschnitt IV: Verfahren
Andreas Dietze, Kommunal- und Unternehmensberatung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB: Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen die Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus derBekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Fristfür die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst inden Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zurBewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber gegenüber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oderbleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einenAntrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DienststelleLeipzig, zu stellen. Bei der Rüge wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw.eines Angebotes (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.