PPK-Verwertung 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kummerfeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25495
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gab-umweltservice.de
Abschnitt II: Gegenstand
PPK-Verwertung 2023
Übernahme und Verwertung der im Rahmen der kommunalen PPK-Sammlung erfassten Mengen an Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Kreis Pinneberg. Die Übernahme erfolgt zentral in der Umschlagstation des Abfallwirtschaftszentrum.
Übernahme und Verwertung von ca. 5000 Mg/a PPK
25436 Tornesch
Übernahme und Verwertung der Rahmen der kommunalen PPK-Sammlung erfassten Mengen der Fraktionen Papier, Pappe und Kartonagen.
Übernahme und Verwertung von ca. 5000 Mg/a PPK
25436 Tornesch
Übernahme und Verwertung der Rahmen der kommunalen PPK-Sammlung erfassten Mengen der Fraktionen Papier, Pappe und Kartonagen.
Übernahme und Verwertung von ca. 5000 Mg/a PPK
25436 Tornesch
Übernahme und Verwertung der Rahmen der kommunalen PPK-Sammlung erfassten Mengen der Fraktionen Papier, Pappe und Kartonagen.
Übernahme und Verwertung von ca. 5000 Mg/a PPK
25436 Tornesch
Übernahme und Verwertung der Rahmen der kommunalen PPK-Sammlung erfassten Mengen der Fraktionen Papier, Pappe und Kartonagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PPK-Verwertung 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22769
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: D-24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.d
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.