Neubau der Mittelbrücke Wyk auf Föhr Referenznummer der Bekanntmachung: LPW/G/2.3/90
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wyk auf Föhr
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25938
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hafen-wyk.de
Adresse des Beschafferprofils: https://bi-medien.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Mittelbrücke Wyk auf Föhr
Der Städtische Hafenbetrieb Wyk auf Föhr vergibt einen Auftrag zum Neubau der Seebrücke „Mittelbrücke“ in Wyk auf Föhr. Die derzeitige „Mittelbrücke“ ist mit einer Länge von 116 m die größte der 3 Seebrücken in Wyk auf Föhr. Der Auftraggeber baut diese Mittelbrücke zurück und will sie durch einen attraktiveren Neubau mit einem geknickten Brückenverlauf und einem großen Brückenkopf ersetzen. Gegenstand der Ausschreibung ist der Bauauftrag für den Neubau der Mittelbrücke an einen Generalbauunternehmer. Der Abriss der Mittelbrücke ist dagegen nicht Gegenstand der Ausschreibung.
25938 Wyk auf Föhr
Die neue Mittelbrücke in Wyk auf Föhr wird als tiefgegründete Stahlkonstruktion geplant. Die Gründungspfähle (max. Durchmesser 0,762 m, Länge bis zu 19 m) tragen in einem Abstand von 10 m den Brückenoberbau als Stahlrahmenkonstruktion. Die Brückenfelder werden als vorgefertigte verzinkte Stahlrahmenkonstruktion geplant. In einem geknickten Grundlayout verläuft die neue Mittelbrücke auf dem Höhenniveau NHN + 5 m in einer Breite von 4 m. An den beiden Brückenknicken sind eine Spiellandschaft und eine Meereslounge geplant.
Der Brückenkopf in den Abmessungen 25 m x 45 m bestehend aus Jochbalken und Tragkonstruktionselementen verfügt in zwei unterschiedlichen Ebenen über eine Laufebene auf NHN + 5 m und eine Stufenanlage mit Badeplattform auf dem Niveau NHN + 2,3 m (entspricht MThw + 1 m), die auch über einen barrierefreien Zugang erreicht werden kann. Seeseitig besteht die Möglichkeit der Nutzung eines Schiffsanlegers. Landseitig wird der Brückenzugang aufgeweitet und an den vorhandenen Platz angeschlossen.
Über weitere zwei Treppenanlagen ist der Zugang zur Mittelbrücke im Bereich der Spiellandschaft und der Badeplattform gewährleistet.
Der Gehbelag wird aus vorgefertigten Holzelementen (Längsbalken und Bohlenbelag) bestehen, die mit Bolzenverbindungen an der Stahlrahmenkonstruktion gehalten werden.
Das Geländer wird als Holz/Stahl-Konstruktion geplant und mit Laschenverbindungen an den Randträgern befestigt. Die LED-Beleuchtung befindet sich in dem Holzhandlauf.
Vom Auftragnehmer auszuführende Gewerke sind insbesondere Gründungsarbeiten, Brückenbau aus Stahl, Holz und GFK, Meereslounge, Spielgerät und Rampen sowie die Technische Ausrüstung (LED-Beleuchtung und Kraftstrom). Der Auftragnehmer hat bei seiner Planung der Bauleistungen und seiner Kalkulation folgende Randbedingungen zu berücksichtigen:
- Die Insellage und Transportwege für Bauteile, Material und Baugeräte,
- tidebedingte Wasserstände und Seegangsbedingungen,
- Tourismus.
Weitergehende Informationen zu den Bauleistungen sind dem zusammenfassenden Leistungsverzeichnis („TNW_Mengen-Zusammenstellung“) und dem Lageplan zu entnehmen, die auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten sind.
Der Bauauftrag wurde bereits mit Bekanntmachung vom 27.10.2021 ausgeschrieben (2021/S 209-546021). Dieses Vergabeverfahren hat der Auftraggeber aufgehoben, weil keine geeigneten Teilnahmeanträge eingegangen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauausschreibung für den Neubau der Mittelbrücke Wyk auf Föhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens
bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.