Innovationsbüro EIP Agrar SH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innovationsbüro EIP Agrar SH
Das Förderprogramm „Europäischen Innovationspartnerschaft - Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agrar) wird in Schleswig-Holstein seit 2014 im Rahmen der sog. „II. Säule“ der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik erfolgreich umgesetzt. Aktuell laufen die Projekte des sog. „3. Call“ und im Rahmen der Förderperiode 2023ff wird aktuell ein „4. Call“ vorbereitet. Die Umsetzung von EIP Agrar wird in Schleswig-Holstein vom „Innovationsbüro EIP Agrar“ unterstützt. Neben vielen potenziellen Antragstellern wurden über 30 Operationelle Gruppen und ihre Innovationsprojekte durch das Innovationsbüro EIP Agrar aktiv beraten.
Schleswig-Holstein
Die Aufgaben des Innovationsbüros zur inhaltlichen und administrative Unterstützung bei der Umsetzung der „Europäischen Innovationspartnerschaft “ (EIP) im Agrarbereich durch „Operationelle Gruppen“ gemäß Code 16.1 der EU-Verordnung zur Förderung der ländlichen Entwicklung
(ELER) in Schleswig-Holstein gliedern sich in folgende Punkte:
• Öffentlichkeitsarbeit und Animierung der Akteure (Landwirte, Forscher, Berater, NGOs etc.) zur Teilnahme an innovativen Aktionen
• Herausarbeitung relevanter innovativer Ideen und Unterstützung von Akteuren bei der Erstellung solider Projektanträge im Rahmen von EIP
• Unterstützung laufender Operationeller Gruppen bei der administrativen Umsetzung
• Weiterentwicklung des EIP-Netzwerkes in Schleswig-Holstein mit Innovateuren, Landwirten, Forschern, Beratern, NGOs, Operationellen Gruppen, Institutionen und Projekten auch bundes- und EU-weit bzw. in Zusammenarbeit mit der Deutschen Vernetzungsstelle in Bonn und dem EIP Agri Service Point der Europäischen Kommission in Brüssel
• Verbreitung von EU-weiten EIP-Projektergebnissen in Schleswig-Holstein
• Unterstützung des MLLEV bei der Evaluierung und Fortentwicklung des EIP-Konzepts
Zur Umsetzung sind eine laufende Abstimmung und Unterrichtung per Telefon und E-Mail sowie Gesprächstermine im MLLEV vorgesehen.
EU-Verordnung zur Förderung der ländlichen Entwicklung (ELER)
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Innovationsbüro EIP Agrar SH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]