Hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb Bürgerforum und Parkhaus
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schleswig.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22087
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerbe.archi-stadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb Bürgerforum und Parkhaus
In der städtebaulichen Rahmenplanung zum Sanierungsgebiet „Innenstadt“ wurden die Entwicklungsmöglichkeiten für das Gebiet betrachtet und Maßnahmen aufgezeigt. Unter anderem soll der südlich an die Fußgängerzone angrenzende Bereich des Parkhauses und des ZOBs neu gestaltet werden. Durch die veränderte Dimensionierung des Parkhauses und des ZOBs wird eine neue Platzfläche als Ankunfts- und Eingangsplatz für die Innenstadt entstehen, die den ZOB über den Capitolplatz mit der Fußgängerzone im Stadtweg verbindet. Darüber hinaus sieht die Rahmenplanung neben dem Parkhaus einen neuen, auf den zukünftigen Ankunfts- und Eingangsplatz ausgerichteten Baukörper mit attraktiven Nutzungen vor. In diesem Neubau soll ein Bürgerforum geschaffen werden, das als Hauptnutzungen die Stadtbücherei und die Bürgerservices der Stadt sowie ergänzende Nutzungen in einem Gebäude vereinen soll.
Ziel ist die Erlangung von qualitätsvollen, hochbaulichen Entwürfen für diesen zentralen Standort. Das Bürgerforum und das Parkhaus werden durch die signifikante Lage zwischen Fußgängerzone und ZOB auch städtebaulich eine herausgehobene Stellung einnehmen. Durch den Anbau des Bürgerforums an das Parkhaus wird die großvolumige Wirkung des Parkhauses abgeschwächt.
Der Parkhausneubau soll in Nord-Süd-Richtung ausgerichtet werden um für die Platzgestaltung und die Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung Bürgerforum Platz zu geben. Die östliche Gebäudekante des Parkhauses wird durch den vorgelagerten Gebäudekörper des Bürgerforums visuell abgeschirmt und tritt dort in den Hintergrund. Das Parkhaus ist Teil der Wettbewerbsaufgabe und soll sich neben den funktionalen Anforderungen insbesondere durch eine innovative Fassadengestaltung und der damit einhergehenden Einfügung in das Stadtbild auszeichnen. Das Parkhaus und das Bürgerforum sollen somit im Zusammenhang betrachtet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer die vorgegebenen, auf der Internetplattform zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen verwendet. Vom Auswahlgremium wird eine beschränkte Anzahl von bis zu 10 Arbeitsgemeinschaften (8 in der Kategorie "Erfahrene Büros" und 2 in der Kategorie "Junge Büros") für die Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt.
Fachliches Kriterium für die Auswahl der Teilnehmenden am Wettbewerb stellen die Referenzprojekte der Bewerber*innen dar. Sie sollen eine angemessene, gestalterisch hochwertige und realisierbare Lösung der Aufgabenstellung erwarten lassen.
Die Auswahl der Teilnehmer*innen wird von dem Auswahlgremium anhand folgender Kriterien erfolgen:
Kategorie „Büros mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“:
- 2-fach: Erfahrungen in der Planung und Realisierung von öffentlichen Einrichtungen, Büchereien, Parkhäusern oder vergleichbaren Bauaufgaben (0-5 Pkt.)
- 1-fach: Aussagekraft und Qualität der Referenzen (0-5 Pkt.)
Kategorie „Junges Büro“
- 2-fach: Erfahrungen in der Planung vergleichbarer Objekte (0-5 Pkt.)
- 1-fach: Aussagekraft und Qualität der Referenzen (0-5 Pkt.)
Teilnahmeberechtigt sind Architekt*innen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in berechtigt sind und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in eine Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammern eingetragen sind (vgl. Auslobung Teil A, Ziffer 5).
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden:
Formalleistungen
• Leistungs- und Programmerfüllung
• Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften
Städtebauliche und architektonische Planung
• Grundidee und Gesamtkonzept
• Gestalterische Qualität und Einbindung in die Umgebung
• Maßstäblichkeit und Ortsangemessenheit
Gestaltung
• Baukörper, Innenräume, Fassaden
Funktion
• Gesamtorganisation, Nutzung, Verknüpfung
• Erfüllung der funktionalen Anforderungen
• Barrierefreiheit und behindertengerechtes Bauen
Wirtschaftlichkeit
• Baulicher Aufwand und Auswirkungen auf die Gebäudebewirtschaftung
• Ökologische Aspekte, energetische Aspekte und Nachhaltigkeit
• Innovative Vorschläge, die eine zügige und kostengünstige Realisierung erwarten lassen
Die Preissummen betragen 70.000,--€ und werden wie folgt aufgeteilt:
1. Preis: 35.000,-- €
2. Preis: 21.000,-- €
3. Preis: 14.000,-- €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Das Bearbeitungshonorar und die Preissummen werden nach der Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt.
Das Bearbeitungshonorar beträgt 10 x je 8.000,--€. Sofern weniger als zehn Arbeiten eingereicht werden, wird die für die Bearbeitungshonorare bestimmte Summe von insgesamt 80.000,-- € auf die jeweilige Anzahl der Teilnehmer-Teams aufgeteilt.
Die Auszahlung erfolgt gegen Rechnungsstellung bei der Ausloberin mit gesondert ausgewiesener gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
EU-Bekanntmachung ab 05.12.2022
Freischaltung Teilnehmerbereich auf https://wettbewerbe.archi-stadt.de ab 12.12.2022
Anmeldungs/Bewerbungsverfahren bis 11.01.2023
Auswahlgremium 03.02.2023
Benachrichtigung der Teilnehmenden 08.02.2023
Rückfragenforum (schriftlich zur Auslobung) bis 24.02.2023
Ortsbesichtigung und Rückfragenkolloquium 27.02.2023
Abgabe der Arbeiten 05.05.2023
Abgabe der Modelle 22.05.2023
Preisgerichtssitzung 15.06.2023
Die Ausloberin erklärt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und unter dem Vorbehalt der Beschlüsse der städtischen Gremien, den/die 1. Preisträger*in mit weiteren Leistungen zu beauftragen,
• soweit und sobald die dem Verfahren zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll,
• soweit die Verfasser, die für die Beauftragung vorgeschlagen werden, nach Auffassung der Ausloberin eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleisten,
• soweit sonst kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen Nr. 1-9, mindestens jedoch die Leistungsphasen Nr. 1-3 gem. § 34 Abs. 3 HOAI. Die Ausloberin behält sich vor das Bürgerforum und das Parkhaus auch einzeln und zeitversetzt zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt jeweils stufenweise nach Zustimmung der politischen Gremien und des Fördermittelgebers zum Einzelantrag.
Die Auftragsstufen wurden für beide Gebäude wie folgt festgelegt:
• Leistungsstufe 1: LP 1-3
• Leistungsstufe 2: LP 4
• Leistungsstufe 3: LP 5-6
• Leistungsstufe 4: LP 7
• Leistungsstufe 4: LP 8+9
Die teilnehmenden Teams verpflichten sich, im Falle der Zuerkennung eines Preises, alle erforderlichen Leistungen (LPH 1-9) als Auftrag anzunehmen. Auf die Eignungsleihe gem. § 47 VgV wird hingewiesen. Die Ausloberin strebt eine zeitnahe Umsetzung an; die Teilnehmenden sichern zu, umgehend nach Auftragserteilung mit der weiteren Bearbeitung zu beginnen.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die durch den Wettbewerb erbrachten Leistungen (LP 2 teilweise) der Verfasser*innen bis zur Höhe des zuerkannten Preisgeldes nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
Verhandlungsverfahren
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 8 (2) RPW 2013 sowie § 72 (2) VgV. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird gemäß § 80 VgV ein Verhandlungsverfahren mit dem*der ersten Preisträger*in durchgeführt.
Sollte eine Beauftragung des*der ersten Preisträger*in aus wichtigem Grunde nicht möglich sein, beabsichtigt die Ausloberin die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträger*innen fortzuführen. Das Wettbewerbsergebnis fließt hierbei mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus unterschiedlich gewichteten Zuschlagskriterien ermittelt.
Die mit dem Bewerbungsbogen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs abgefragten Angaben, gelten auch als Eignungskriterien gem. § 70 VgV für das Verhandlungsverfahren.
Die endgültigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmenden zum Verhandlungsverfahren mitgeteilt.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem Wettbewerbsausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer des Landes Schleswig-Holstein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.aik-sh.de