Rahmenvereinbarung Aus- und Fortbildung "Erste-Hilfe"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Aus- und Fortbildung "Erste-Hilfe"
Die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und der Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden in dem Bereich „Erste-Hilfe“.
Landesweit in Schleswig-Holstein
I. Erste-Hilfe Ausbildung (ca. 400 Beamte/Beamtinnen)
Die Ausbildung erfolgt gemäß den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz 304-001 Anhang 2 alle 2 Jahre in einem Umfang von mindestens 13 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten Dauer.
.
II. Erste-Hilfe Fortbildung (ca. 3800 Beamte/Beamtinnen)
Die Fortbildung erfolgt gemäß DGUV 304-001 Anhang 2 alle 2 Jahre in einem Umfang von 9 Unterrichtseinheiten á 45 min Dauer.
Im Rahmen der Fortbildung sind die unten aufgeführten theoretischen Kenntnisse und praktischen Kompetenzen in der taktischen Ersten-Hilfe in die vorgesehenen 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten Dauer zu integrieren (sog. optionale Themen).
.
Der Anhang 1 und Anhang 2 des DGUV 304-001 sind auf der Internetseite der DGUV (www.dguv.de/fb-erstehilfe) in der jeweils aktuellen Version verfügbar.
.
zu Ziffer I und II:
Zur Qualitätssicherung und Standardisierung ist für die taktische Erste-Hilfe ein Lehrgangs-Curriculum zu erstellen und vom leitenden Polizeiarzt freizugeben. Das Lehrgangs-Curriculum ist zweijährig in Absprache mit dem leitenden Polizeiarzt zu aktualisieren.
Auf den Teilnahmebescheinigungen für die betriebliche Erste-Hilfe sind zusätzlich auch die vermittelten Inhalte der taktischen Ersten Hilfe aufzuführen.
.
Ort der Erste-Hilfe-Ausbildung:
• zentral in Eutin, Unterrichtsraum wird durch Polizei gestellt
.
Die Erste-Hilfe-Fortbildung erfolgt dezentral:
• Landesweit, die Unterrichtsräume werden jeweils durch die Polizei gestellt,
• grundsätzlich sollen die Beschulungen an folgenden Standorten erfolgen; Flensburg, Schleswig, Kappeln, Niebüll, Husum, Sylt, Pinneberg, Elmshorn, Wedel, Rellingen, Bad Segeberg, Norderstedt, Kaltenkirchen, Itzehoe, Heide, Brunsbüttel, Albersdorf, Eutin, Bad Schwartau, Neustadt, Heiligenhafen, Scharbeutz, Neumünster, Rendsburg, Bad Oldesloe, Ahrensburg, Geesthacht, Reinbek, Ratzeburg, Schwarzenbek, Kiel, Lübeck.
.
In Abweichung von der DGUV 304-001 beträgt die maximale Teilnehmerzahl zwölf, bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers sechzehn.
Theoretische Kenntnisse und praktische Kompetenzen in der taktischen Erste-Hilfe:
• Kenntnisse der Grundzüge phasenspezifischer Verletztenversorgung im Rahmen der taktischen Erste-Hilfe mit Schwerpunkt „care under fire“
.
• Grundkenntnisse des cABCDE-Schemas
.
• Erkennen lebensbedrohlicher kritischer Blutungen
.
• Stillung lebensbedrohlicher Blutungen
-Direkter Druck
-Druckverband
-Notverband
.
Tourniquet (Indikation/ Kontraindikation, Wirkungsmechanismus/ mögliche Risiken, Einsatz als temporäre Maßnahme im taktischen Bereich, Praktisches Training: Selbst- und Fremdanlage)
• Atmung
-Überprüfung der Atemwege
-Freimachen/ Freihalten der Atemwege
.
• Belüftung/ Brustkorb
-Anwendung des Beatmungstuchs
.
• Erkennen von Schockzuständen
-Pulse
-Durchblutung
.
• Rettungs- und Transporttechniken
-Zug-/ Tragetechniken mit / ohne Hilfsmittel
-Anwendung des Rettungstuchs
.
• Schutz vor Unterkühlung
.
• Lagerung
.
Szenarien basierte praktische Übungen unter Einsatzbedingungen sind nicht Teil der Ersten-Hilfe Aus- und Fortbildung und werden z.B. im Rahmen des Einsatztrainings vermittelt.
.
Als fachliche Grundlage für die Aspekte der taktischen Ersten Hilfe dient die jeweils aktuelle Leitlinie der TCCC (Tactical Combat Casualty Care).
.
Das Einsatzkonzept LEBE in der jeweils aktuellen Form ist zu berücksichtigen. Das Konzept wird dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt.
.
Es sind die medizinischen Produkte in der jeweils aktuellen Form zu verwenden, die am VPAM-6-Plattenträger angebracht sind (IFAK (Individual First Aid Kit und Rettungstuch PocKit).
.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt ein Höchstwert von 900.000,00 € netto, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum (4 Jahre).
.
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.
Der Vertrag läuft zunächst für ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 5 Monaten zum Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit ist jedoch begrenzt auf maximal 4 Jahre (31. Januar 2027).
siehe Ziffer II.2.7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen (hier: Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
4. Eigenerklärung, dass eine entsprechend bestehende Betriebshaftpflichtversicherung und eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurden.
5. Darstellung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals gem. der Bewertungsmatrix
a) Fachliche Expertisen aus den letzten 3 Jahren, der konkret einzusetzenden Mitarbeiter in Bezug auf die Aus- und Fortbildung Erste Hilfe u.a. in dem Bereich Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei oder vergleichbaren Einrichtungen.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen, siehe VI.3) zusätzliche Angaben.
6. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Formblatt) mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
7. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
.
Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 02.01.2026 an die GMSH, z.H. Herrn Mirco Mohrdieck (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht], Vergabenummer: ZB-P0-22-1627000-4122.7) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
7. Kurzkonzept gem. der Bewertungsmatrix.
8. ausgefülltes Preisblatt (Formblatt)
9. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
10. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max.4 DIN-A4-Seiten).
11. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
12. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
13. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
a) Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
.
Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de