Entwicklung und Betreuung eines Smart Region Portals (Webseite) im Rahmen des European Digital Innovation Hub Saxony Referenznummer der Bekanntmachung: 15-0452/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smr.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Betreuung eines Smart Region Portals (Webseite) im Rahmen des European Digital Innovation Hub Saxony
Der simul+InnovationHub des SMR ist Konsortialpartner des European Digital Innovation Hub Saxony (EDIH Saxony). Dieser wird seit Oktober 2022 von der EU-Kommission im Rahmen des Programms Digitales Europa gefördert und wird in den nächsten Jahren unter der inhaltlichen Überschrift „Smart Cities & Smart Regions“ verschiedene Digitalisierungsdienstleistungen für sächsische KMU, Startups und öffentliche Akteure anbieten. Das Smart Region Portal gehört zum Dienstleistungsport-folio des EDIH Saxony.
Mit dem Smart Region Portal ist das Ziel verbunden, den Einsatz von innovativen bzw. digitalen Lösungen für regionale Herausforderungen in Sachsen zu fördern. Das Portal soll den kommunalen Akteuren in Sachsen eine praxisorientierte Einführung in das Thema Smart Region bieten und ihnen konkrete Handlungsoptionen aufzeigen. Wichtig ist dabei, dass Digitalisierung kein Selbstzweck ist, sondern ein Werkzeug zur Lösung bestimmter Herausforderungen. Das Portal unterstützt einen dem Subsidiaritätsprinzip folgenden Ansatz, wonach die lokalen und regionalen Akteure befähigt werden zu entscheiden, welche innovativen bzw. digitalen Möglichkeiten sie wie einsetzen wollen.
Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren sucht der Auftraggeber ein Unternehmen, welches ein solches Smart Region Portal umsetzt und betreut.
Dresden, DE
Die zu vergebende Leistung beinhaltet die technische Umsetzung eines Smart Region Portals für Sachsen, dessen inhaltliche Befüllung, begleitende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie die fortlaufende Betreuung des Portals (technisch und inhaltlich) bis Ende 2024.
Phase 1: Erstellung des Portals
Inhaltliche Ausrichtung
Der Begriff Smart Region beschreibt den Einsatz innovativer bzw. digitaler Lösungen für die Lösung bestimmter Herausforderungen in Kommunen und Landkreisen. Dabei gibt es verschiedene Anwendungs- bzw. Themenfelder. Die Themenfelder, die auf dem Smart Region Portal behandelt werden sollen, sind:
• Energie
• Verwaltung
• Mobilität
• Umweltschutz
• Tourismus
• Bauen
• Daseinsvorsorge
Die Themenfelder sind Kernstück des Smart Region Portals, da sie sich als roter Faden in den verschiedenen Funktionalitäten wiederfinden. Ziel des Smart Region Portals ist es, die Umsetzung von innovativen und digitalen Projekten in den benannten Themenfeldern in den sächsischen Kommunen und Landkreisen zu fördern. Das Smart Region Portal soll das komplexe Thema Digitalisierung bzw. Smart Region insbesondere für kleine und mittelgroße sächsische Kommunen zugänglich machen und ihnen Handlungsoptionen aufzeigen.
Grob unterteilt sich die gewünschte Struktur des Smart Region Portals in folgende vier Module:
• Tool „Digitale Agenda“
• Gute Beispiele
• Fördermittelfinder
• Ressourcensammlung
In diesen Modulen finden sich jeweils die oben genannten Themenfelder wieder. Die Themenfelder sollen hierbei konsistent markiert werden, sodass ein Wiedererkennungseffekt eintritt und die Orientierung erleichtert wird. Dies kann z.B. durch den Einsatz von Farben erreicht werden.
Um die Zielgruppe regelmäßig mit den Informationen zu erreichen, die auf dem Smart Region Portal veröffentlicht werden, sollen dauerhaft drei Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden:
• Newsletter: Zusammenstellung neuer Projekte und Fördermittel, Versand vier Mal pro Jahr
• Mail-Alerts: Zeitnahe Information über neue Fördermittel, können themenspezifisch abonniert werden, Versand anlassbezogen
• Social Media: Accounts bei Facebook und LinkedIn, Posts anlassbezogen, durchschnittlich einmal pro Woche
Im Rahmen einer Initialbewerbung soll ein Lettermailing (postalische Ansprache) an die 419 sächsischen Kommunen stattfinden und eine Social Media Kampagne durchgeführt werden.
Anforderungen an das einzuführende Content-Management-System (CMS)
Der Auftragnehmer hat aufgrund der in dieser Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen sowie auf Basis seiner Erfahrungen mit Projekten in dieser Größenordnung ein passendes state-of-the-art Content Management System auszuwählen, welches er zur Umsetzung des Smart Region Portals einsetzt.
Das ausgewählte CMS muss dabei mindestens folgende Eigenschaften aufweisen:
• Intuitives Redaktions-Interface (“WYSIWYG – What You See Is What You Get” ist wünschenswert)
• Möglichkeit, Content Templates zu erstellen
• Möglichkeit, Publishing Workflows einzurichten
• integrierter Search Engine
• Berücksichtigung von gesetzlichen Regularien und Anforderungen bzgl. Barrierefreiheit und Datenschutz für das User Frontend
• Responsivität, sodass das Portal auf allen gängigen Devices nutzbar ist
• Möglichkeit zur einfachen und nutzerfreundlichen Umsetzung von SEO-Standards, die sich in der Seitenarchitektur und CMS-Funktionen wiederfinden und die Inhalte der Seite in einer suchmaschinenoptimierten Form ausgeben (z.B. Indizierbarkeit, Meta-Tags,
• integriertes, zentrales, modernes Digital Asset Management, z.B. für Bilder in gängigen Formaten, PDFs, etc.
• Bild-Formatierung und -Optimierung für verschiedene Devices (Ausschnitte, Formate, Kompression, Caching)
Eine Leistungsbewertung der aufzubauenden Webseite durch eine Software wie z.B. PageSpeed Insights von Google Developers oder vergleichbar, muss ein Ergebnis im grünen Bereich (z.B. bei PageSpeed: Wert von 90) sowohl im Desktop- als auch im Mobile-View erreichen. Die Einhaltung dieser Bewertung muss für jedes Release im Rahmen der Qualitätssicherung geprüft werden.
Konzeption und Design
In der Konzeptionsphase erarbeitet der Auftragnehmer ein Konzept für die Anordnung der Module mit ihren Funktionalitäten. Dies soll nach UX-Design-Prinzipien per Wire Framing erfolgen, woraufhin die Screendesigns erarbeitet werden sollen. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgt die technische Umsetzung des Konzepts.
Neben den vier Hauptmodulen implementiert der Auftragnehmer alle weiteren notwendigen Seiten wie Impressum, Datenschutzhinweis oder die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Der Auftragnehmer implementiert eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Suchfunktion für das Smart Region Portal. Diese umfasst alle Inhalte des Portals und ist für den Nutzer durch die Eingabe von Stichworten einfach zu bedienen.
Das Design der Webseite orientiert sich an dem Design von simul+, insbesondere hinsichtlich der roten Farbe und der Schriftarten.
Erstellung von Content
Der Auftragnehmer ist für die inhaltliche Befüllung des Portals verantwortlich. Dies umfasst die Erstellung von Texten, Grafiken sowie die Bearbeitung und das Einpflegen von Bildern. Die Erstellung des Contents erfolgt in Abstimmung mit dem Projektbetreuer des Auftraggebers, beispielsweise im Rahmen von regelmäßigen Redaktionssitzungen. Der Content ist deutschsprachig.
Die inhaltlich-strategische Ausrichtung des Smart Region Portals liegt vollständig beim Auftraggeber. Der Auftraggeber kann jederzeit über die auf dem Portal veröffentlichten Inhalte bestimmen.
Domain
Der Auftragnehmer erwirbt eine festgelegte Domain.
Hosting
Das vom Auftragnehmer gewählte und bereitgestellte CMS wird beim Auftragnehmer oder einem Cloud-Partner des Auftragnehmers gehosted. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das Hosting rechtskonform erfolgt.
Schulungen und Übergaben
Grundsätzlich wird die Pflege und Redaktion der Inhalte des Smart Region Portals vom Auftragnehmer übernommen. Der Auftragnehmer dokumentiert die wichtigsten Prozesse und Vorgaben des CMS und fasst sie in einem Handbuch zusammen. Der Auftragnehmer schult den Projektbetreuer (und ggf. einen Vertreter) in der Konzeptionsphase im sicheren Umgang mit dem CMS-Backend.
Phase 2: Betreuung des Portals
Technische Wartung
Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass das eingesetzte CMS stets auf dem aktuellen Stand ist. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass stets die notwendigen Sicherheitsupdates und Version-Updates durchgeführt werden.
Erstellung und Pflege des Contents
Der Auftragnehmer übernimmt die fortlaufende Erstellung neuen Contents, insbesondere
• Recherche, redaktionelle Aufbereitung und Implementierung von monatlich zwei Guten Beispielen
• Recherche, redaktionelle Aufbereitung und Implementierung von monatlich zwei Fördermitteln
• redaktionelle Betreuung des ganzen Portals in enger Zusammenarbeit und Absprache mit dem Auftraggeber
Öffentlichkeitsarbeit
Für die Zielerreichung ist es von großer Bedeutung, dass die kommunalen Akteure in Sachsen regelmäßig auf die Inhalte des Smart Region Portals aufmerksam gemacht werden. Der Auftragnehmer bespielt deshalb ab dem Go-Live die nachfolgenden Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit. Die Inhalte speisen sich im Wesentlichen aus dem Content des Smart Region Portals und werden in den vom Auftragnehmer zu planenden Redaktionssitzungen besprochen:
Newsletter
Mail-Alerts
Social Media
Reporting
Initialbewerbung
Um das Smart Region Portal sowie die begleitenden Kommunikationsmaßnahmen bekannt zu machen und um Registrierungen für den Newsletter und die Mail-Alerts zu generieren, führt der Auftragnehmer kurz nach dem Go-Live folgende Maßnahmen zur Initialbewerbung durch:
Lettermailing und Flyer
Social Media Kampagne
Zeitplan
Die Bieter haben innerhalb ihres Angebots ein Konzept für den zeitlichen Ablauf vorzulegen. Als Richtwert gilt hierbei, dass das Go-Live mit allen Modulen Anfang August 2023 erfolgen soll.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2024. Ab dem Go-Live bis zum 31.12.2024 erbringt der Auftragnehmer dem-nach die technische und inhaltliche Betreuung des Smart Region Portals entsprechend dieser Ausschreibung.
Bis spätestens Ende Oktober 2024 entscheidet der Auftraggeber, ob er zum 1.1.2025
a) dem Auftragnehmer eine Verlängerung der Zusammenarbeit zu gleichen Konditionen anbietet (dies kann in den Folgejahren wiederholt werden) oder
b) die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer beendet und einen anderen Auftragnehmer für die Betreuung des Smart Region Portals auswählt oder
c) das Smart Region Portal einstellt.
Sonstiges
Zusatzleistungen
Zur Weiterentwicklung des Smart Region Portals kann der Auftraggeber bei Bedarf zusätzliche Leistungen beauftragen. Diese werden nach Tagessätzen abgerechnet.
EU-Publizität
Die Erstellung des Smart Region Portals wird mit Mitteln der EU gefördert.
Der Auftragnehmer setzt die Vorgaben der EU bzgl. der Veröffentlichung von Hinweisen auf die EU als Fördermittelgeber um (Publizität). Die entsprechenden Anforderungen arbeitet der Auftraggeber zu. Der Auftragnehmer integriert die vom Auftraggeber genannten Hinweise oder Logos (z.B. simul+, EDIH Saxony) auf dem Smart Region Portal.
Treffen mit dem Auftraggeber
Im Jahr 2023 müssen mindestens 4 Präsenztreffen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer stattfinden, ab 2024 nach Absprache.
Der Leistungsort für Präsenztreffen ist Dresden.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag fünf Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag hat damit unter Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen längstens eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029.
Die Entscheidung bzw. die Ausübung jeder Verlängerungsoption wird dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem Ablauf des Vertrages schriftlich mitgeteilt.
Nummer: 101083517
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jeden Bieter oder für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 1 Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung sowie unter Verwendung der Anlage 1a Eigenerklärung nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 der Vergabeunterlage zu erklären bzw. einzureichen:
• der bzw. die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Nachweise der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL)
o oder
Handelsregisterauszug
o oder
eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Unterauftragnehmers.
• Den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen wurde und wird nachgekommen.
• Die Vorgaben zur Zahlung eines Mindestlohnes und zu den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz bzw. vergleichbare Standards im Herkunftsland des Bieters werden eingehalten und die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Liefer- oder Dienstleistungsauftrag nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) liegen nicht vor.
• Mein/unser Unternehmen befindet sich nicht in Insolvenz oder in Liquidation.
• Das Unternehmen unterstützt keinerlei terroristische Vereinigungen und Organisationen.
• Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen liegen nicht vor.
• Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben in den vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben können.
• Der / die Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
• Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
• Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für jeden Bieter oder für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 2 Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Vergabeunterlage Nachfolgendes darzustellen/anzugeben:
• Jahresumsätze (jeweils Gesamtumsatz und Umsatz in dem für die Ausschreibung maßgebenden Leistungsbereich/Geschäftszweig) in den zurückliegenden drei Jahren; bei einer Bietergemeinschaft sind diese Beträge jeweils für die gesamte Gemeinschaft ausreichend;
• Einen Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Vermögensschadenshaftpflicht mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 500.000,- EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personenschäden sowie mindestens 100.000,- EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für sonstige Schäden, insbesondere Vermögensschäden für den Bieter oder jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft zu erbringen (Vorlage einer Kopie des entsprechenden Versicherungsscheins oder Erklärung, dass eine Versicherungsbestätigung bis zur Zuschlagserteilung beigebracht wird).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter oder jeder Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 3 Nachweise und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Vergabeunterlage zu erklären
• Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den zurückliegenden drei Jahren;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer werden nur auf Antrag eingeleitet. Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, - soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.