Wartung Oracle Lizenzen für die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - Referenznummer der Bekanntmachung: VB SAB-6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sab.sachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung Oracle Lizenzen für die Sächsische Aufbaubank - Förderbank -
Wartung folgender Lizenzen:
- Oracle Database Enterprise – Lizenzmetrik Named User Plus Perpetual - 2200 Stück
- Oracle Diagnostic Pack Namend User Plus - 2200 Stück
- Oracle Partitioning Namend User Plus - 2200 Stück
- Oracle Tuning Pack Namend User Plus - 2200 Stück
- Oracle Advanced Compression Namend User Plus - 2200 Stück
Dresden, DE
Wartung folgender Lizenzen:
- Oracle Database Enterprise – Lizenzmetrik Named User Plus Perpetual - 2200 Stück
- Oracle Diagnostic Pack Namend User Plus - 2200 Stück
- Oracle Partitioning Namend User Plus - 2200 Stück
- Oracle Tuning Pack Namend User Plus - 2200 Stück
- Oracle Advanced Compression Namend User Plus - 2200 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage 0: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (EU-Vergabe)
Anlage 1: Allgemeine Erklärungen des Bewerbers
Anlage 2: Erklärung des Bewerbers
Anlage 3: Verpflichtungserklärung auf Datenschutz-Grundverordnung, Fernmeldegeheimnis, Geschäftsgeheimnis sowie Vertraulichkeitsvereinbarung
Anlage 4: Eigenerklärung über Zertifizierungen
Anlage 6: Bestätigung der Zuverlässigkeit der vom Bieter eingesetzten Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen sowie zur Beachtung des Verhaltenskodex der SAB (Anlage 6.1)
Anlage 7: Eigenerklärung zur Verordnung (EU)
Anlage 8: Erklärung Vertragsbedingungen
Anlage 8.1: EVB-IT Vertrag
Anlage 11: Preisblatt 2022
Anlage 12: Aktuelle Kopie (maximal 12 Monate alt) des Handelsregistereintrages oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde
nach der jeweiligen Rechtsform
Hinweis: ist die Vertretungsberechtigung nicht im Handelsregister ersichtlich, ist sie durch Beifügung entsprechender Unterlagen mit Angebotsabgabe nachzuweisen
Anlage 10: Eigenerklärung über Gesamtumsatz des Unternehmens
Anlage 5: Eigenerklärung Betriebshaftpflicht
Anlage 9: Eigenerklärung über Referenzen
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Ursprünglich war beabsichtigt die zum 31.12.2022 auslaufende Wartung der Oracle-Datenbanken für 5 Jahre zu vergeben. Durch die unvorhergesehe Kündigung des Bestandsdienstleisters und der Notwendigkeit, eine unterbrechungsfreie Wartung mit durchgehender Betriebssicherheit zu gewährleisten, muss sofort neu ausgeschrieben werden.
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.