Support - IT-Infrastruktur in der GMSH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Support - IT-Infrastruktur in der GMSH
Im Rahmen des IT-Infrastrukturbetriebes der GMSH benötigen die Fachbereiche 131 (Mobilität, Clients und Kollaboration) und 132 (Server, Datenbanken und Cloud) einen Notfallsupport, allgemeine Projektunterstützung, IT-Beratungsleistungen sowie einfache Unterstützungsarbeiten im IT-Umfeld
IT-Support für die Infrastruktur-Fachbereiche der GMSH
Kiel
Für den Notfallsupport und den Betrieb der IT-Systeme der GMSH benötigt der FB Infrastruktur kompetente externe Unterstützung, die im außerordentlichen Störungsfall sowie bei größeren Systemveränderungen durch entsprechende Spezialisten geleistet werden kann.
Im Vertragszeitraum sind neben dem laufenden Betrieb folgende Arbeitsschwerpunkte im Bereich IT zu erwarten:
• Erweiterung/Erneuerung des Serverclusters und des Storagesystems
• Virtualisierung von Klienten
• Ausweitung von Mobile Computing
• IT-Sicherheitsfragen
• Einsatz Windows Server und Windows
• Basisbetrieb Fachapplikationen/ Projekte
• Ausbau Fernwartung/ Remotebetrieb
• Cloudcomputing (MS Azure, Nextcloud, MS Office365)
• Plattformbetrieb unter Sharepoint.
• Opentext-Basis
Die Laufzeit beträgt 24 Monate (05.12.2022 - 04.12.2024) mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis maximal 04.12.2026, wenn keine Kündigung vom Auftraggeber 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit erfolgt.
Folgende Höchstmenge wurden je Los für die gesamte Vertragslaufzeit ermittelt:
Los 1: 4.160 Stunden.
Einfache Unterstützungsleistungen im IT-Umfeld
Kiel
Ausgeschrieben werden folgende Unterstützungsleistungen:
• Aufstellen von vorkonfektionierten PCs, Monitoren und Druckern
• Umzugsunterstützung (ab- und ankabeln von Geräten, Transport von einzelnen Geräten im Standort)
• Bereitstellung von Notebooks, Tablets und Mobiltelefonen
• Softwarebetankung von Rechnern
• Altgeräteaufbereitung.
Die Laufzeit beträgt 24 Monate (05.12.2022 - 04.12.2024) mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis maximal 04.12.2026, wenn keine Kündigung vom Auftraggeber 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit erfolgt.
Folgende Höchstmenge wurden je Los für die gesamte Vertragslaufzeit ermittelt:
Los 2: 1.408 Stunden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Support für die Infrastruktur-Fachbereiche der GMSH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einfache Unterstützungsleistungen im IT-Umfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]