Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes für ein Beratungsnetzwerk Wassergefahrenmanagement
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes für ein Beratungsnetzwerk Wassergefahrenmanagement
Gegenstand des Auftrages ist die Einrichtung einer Netzwerkstruktur Wassergefahrenmanagement zur Koordinierung und Betreuung bestehender Förderprogramme des Bundes für kommunale Klimaanpassungsmaßnahmen und Beratung der Kommunen und Wasser- und Bodenverbände sowie zur Identifizierung von weiterem Förderbedarf für ein ergänzendes Landesförderprogramm. Im Fokus des geplanten Beratungsnetzwerks Wassergefahrenmanagement steht die Anpassung an den Klimawandel, bzw. der Umgang mit Wetterextremen und die Anpassung der Infrastrukturen an die veränderten Wetterbedingungen mit Blick auf die Verhütung möglicher Gefahren und Schäden für die Bevölkerung.
Schleswig-Holstein
Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes für ein Beratungsnetzwerk Wassergefahrenmanagement. Gegenstand des Auftrages ist die Einrichtung einer Netzwerkstruktur Wassergefahrenmanagement zur Koordinierung und Betreuung bestehender Förderprogramme des Bundes für kommunale Klimaanpassungsmaßnahmen und Beratung der Kommunen und Wasser- und Bodenverbände sowie zur Identifizierung von weiterem Förderbedarf für ein ergänzendes Landesförderprogramm. Im Fokus des geplanten Beratungsnetzwerks Wassergefahrenmanagement steht die Anpassung an den Klimawandel, bzw. der Umgang mit Wetterextremen und die Anpassung der Infrastrukturen an die veränderten Wetterbedingungen mit Blick auf die Verhütung möglicher Gefahren und Schäden für die Bevölkerung. Zudem soll sie dazu dienen, die in Schleswig-Holstein relevanten Akteure zu vernetzen und den Wissenstransfer im Themenfeld „Wassergefahren“ voranzubringen. Damit soll der fachliche Austausch gefördert werden, Synergien erschlossen und letztendlich das bestehende Potential zur Stärkung der Gefahrenvorsorge ausgeschöpft werden.
Über eine mögliche Verlängerung mit gleichbleibenden Bedingungen bis 31.12.2026 soll im 3. Quartal 2024 entschieden werden. Über die Verlängerung wird der Auftragnehmer drei Monate vor Vertragsende informiert. Eine derartige Entscheidung steht unter Haushaltsvorbehalt. Hinweis: Für die ersten 6 Monate sind die Preise fest vereinbart. Die Preisanpassungsklausel gilt nur für den danach folgenden Vertragszeitraum. Nach der Festpreislaufzeit kann der AN - bei Bedarf – alle 6 Monate eine Preisanpassung auf der Basis der Einzelpreise der Ausschreibung und des veränderten Marktpreises beantragen. Hiervon ausgenommen sind Preisanpassungen die aufgrund von Änderungen des vergaberechtlichen Mindestlohns, Einführung neuer Steuern, oder Anhebung der Tariflöhne entstehen. In diesen Fällen können Preisanpassungen jederzeit geltend gemacht werden, die Umsetzung erfolgt nach Bekanntgabe innerhalb von 4 Wochen. Ist eine Preisanpassung erforderlich sind dem AG diese Informationen spätestens 2 Monate vor Ablauf des Halbjahresfrist mitzuteilen. Diese Information ist auch Grundlage für die Überlegungen einer Vertragsverlängerung. Liegen neue Preisinformationen bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, geht der AG davon aus, dass eine Preisanpassung nicht stattfindet. Spätere Anpassungen sind nicht möglich. Die AN müssen bei Preisanpassungen begründende Unterlagen (Preisanpassungen der Zulieferer usw.) vorlegen, die es dem AG ermöglichen die Preisentwicklung nachzuvollziehen. Der AG muss den Preisänderungen zustimmen. Sollten Preisanpassungen aufgrund unvorhergesehener Ereignisse nötig werden, die der AN nicht zu vertreten hat, ist der Kontakt zum AG zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu gestalten. Sollte dies nicht möglich sein, endet der Vertrag mit dem Ende des laufenden Vertragsjahres zu den dann aktuellen Konditionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes für ein Beratungsnetzwerk Wassergefahrenmanagement
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 11.11.2022 an die GMSH, z.H. Frau Corinna Witt (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a)Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiter, Standorte, Gründungsdatum,
Historie, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Bankverbindung, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, ggf. vorhandenen Zertifizierungen zum Qualitätsmanagement (z.B. Nachweis über ISO 9001) und weitere aussagekräftige Unterlagen, die es ermöglichen, ein Gesamtbild des Unternehmens zu erhalten).
b) Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
c) Eigenerklärung, dass die Mindestanforderungen, die in der Leistungsbeschreibung angegeben sind, erfüllt werden.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: n.n.
Postleitzahl: n.n.
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]