Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes für ein Beratungsnetzwerk Wassergefahrenmanagement

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes für ein Beratungsnetzwerk Wassergefahrenmanagement

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90711400 Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrages ist die Einrichtung einer Netzwerkstruktur Wassergefahrenmanagement zur Koordinierung und Betreuung bestehender Förderprogramme des Bundes für kommunale Klimaanpassungsmaßnahmen und Beratung der Kommunen und Wasser- und Bodenverbände sowie zur Identifizierung von weiterem Förderbedarf für ein ergänzendes Landesförderprogramm. Im Fokus des geplanten Beratungsnetzwerks Wassergefahrenmanagement steht die Anpassung an den Klimawandel, bzw. der Umgang mit Wetterextremen und die Anpassung der Infrastrukturen an die veränderten Wetterbedingungen mit Blick auf die Verhütung möglicher Gefahren und Schäden für die Bevölkerung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Schleswig-Holstein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes für ein Beratungsnetzwerk Wassergefahrenmanagement. Gegenstand des Auftrages ist die Einrichtung einer Netzwerkstruktur Wassergefahrenmanagement zur Koordinierung und Betreuung bestehender Förderprogramme des Bundes für kommunale Klimaanpassungsmaßnahmen und Beratung der Kommunen und Wasser- und Bodenverbände sowie zur Identifizierung von weiterem Förderbedarf für ein ergänzendes Landesförderprogramm. Im Fokus des geplanten Beratungsnetzwerks Wassergefahrenmanagement steht die Anpassung an den Klimawandel, bzw. der Umgang mit Wetterextremen und die Anpassung der Infrastrukturen an die veränderten Wetterbedingungen mit Blick auf die Verhütung möglicher Gefahren und Schäden für die Bevölkerung. Zudem soll sie dazu dienen, die in Schleswig-Holstein relevanten Akteure zu vernetzen und den Wissenstransfer im Themenfeld „Wassergefahren“ voranzubringen. Damit soll der fachliche Austausch gefördert werden, Synergien erschlossen und letztendlich das bestehende Potential zur Stärkung der Gefahrenvorsorge ausgeschöpft werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzeptes / Gewichtung: 32
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 8
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Über eine mögliche Verlängerung mit gleichbleibenden Bedingungen bis 31.12.2026 soll im 3. Quartal 2024 entschieden werden. Über die Verlängerung wird der Auftragnehmer drei Monate vor Vertragsende informiert. Eine derartige Entscheidung steht unter Haushaltsvorbehalt. Hinweis: Für die ersten 6 Monate sind die Preise fest vereinbart. Die Preisanpassungsklausel gilt nur für den danach folgenden Vertragszeitraum. Nach der Festpreislaufzeit kann der AN - bei Bedarf – alle 6 Monate eine Preisanpassung auf der Basis der Einzelpreise der Ausschreibung und des veränderten Marktpreises beantragen. Hiervon ausgenommen sind Preisanpassungen die aufgrund von Änderungen des vergaberechtlichen Mindestlohns, Einführung neuer Steuern, oder Anhebung der Tariflöhne entstehen. In diesen Fällen können Preisanpassungen jederzeit geltend gemacht werden, die Umsetzung erfolgt nach Bekanntgabe innerhalb von 4 Wochen. Ist eine Preisanpassung erforderlich sind dem AG diese Informationen spätestens 2 Monate vor Ablauf des Halbjahresfrist mitzuteilen. Diese Information ist auch Grundlage für die Überlegungen einer Vertragsverlängerung. Liegen neue Preisinformationen bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, geht der AG davon aus, dass eine Preisanpassung nicht stattfindet. Spätere Anpassungen sind nicht möglich. Die AN müssen bei Preisanpassungen begründende Unterlagen (Preisanpassungen der Zulieferer usw.) vorlegen, die es dem AG ermöglichen die Preisentwicklung nachzuvollziehen. Der AG muss den Preisänderungen zustimmen. Sollten Preisanpassungen aufgrund unvorhergesehener Ereignisse nötig werden, die der AN nicht zu vertreten hat, ist der Kontakt zum AG zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu gestalten. Sollte dies nicht möglich sein, endet der Vertrag mit dem Ende des laufenden Vertragsjahres zu den dann aktuellen Konditionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 195-553308
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes für ein Beratungsnetzwerk Wassergefahrenmanagement

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.

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Fragen zur Ausschreibung

Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 11.11.2022 an die GMSH, z.H. Frau Corinna Witt (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.

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Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:

a)Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiter, Standorte, Gründungsdatum,

Historie, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Bankverbindung, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, ggf. vorhandenen Zertifizierungen zum Qualitätsmanagement (z.B. Nachweis über ISO 9001) und weitere aussagekräftige Unterlagen, die es ermöglichen, ein Gesamtbild des Unternehmens zu erhalten).

b) Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.

c) Eigenerklärung, dass die Mindestanforderungen, die in der Leistungsbeschreibung angegeben sind, erfüllt werden.

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Präqualifikation:

Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter

Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.

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Bewertungsmatrix

Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: n.n.
Postleitzahl: n.n.
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/12/2022

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