Unterhalts- und Glasreinigung sowie Supervisor für das Gästehaus XHG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.xfel.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung sowie Supervisor für das Gästehaus XHG
Es ist beabsichtigt, im Namen und für Rechnung der European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (nachfolgend kurz European XFEL GmbH bzw. AG) die Reinigungsleistungen in den Gebäuden am Standort Schenefeld und Osdorfer Born (Hamburg) sowie die Supervisordienste für das Gästehaus XHG im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV zu vergeben.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den Angaben im Angebotstext.
Die Vergabe erfolgt mit Aufteilung in Auftragslose wie nachfolgend beschrieben.
Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind ausgeschlossen.
Unterhalts-/Grundreinigung, Supervisor für das Gästehaus XHG
European XFEL GmbH Holzkoppel 4 22869 Schenefeld
Unterhalts- und Zusatzreinigungen in den Gebäuden der XFEL (ausgenommen Kantinengebäude).
Gesamtfläche einschließlich Gästehaus und Gebäude in Planung: ca. 30.400 m2
Der Vertrag beginnt am 01.04.2023 und endet spätestens am 31.03.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann erstmals zum 31.03.2025 mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. Danach kann der Vertrag jeweils mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden.
Für die Leistungen des Supervisors im Gästehaus (XHG) hat der AG während der gesamten Vertragslaufzeit ein Kündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende.
Glasreinigung (alle Gebäude)
European XFEL GmbH Holzkoppel 4 22869 Schenefeld
Glas- und Rahmenreinigung in den Gebäuden der XFEL.
Gesamtfläche einschließlich Gästehaus und Gebäude in Planung: ca. 5.500 m2
Der Vertrag beginnt am 01.04.2023 und endet spätestens am 31.03.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann erstmals zum 31.03.2025 mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. Danach kann der Vertrag jeweils mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in ein Berufsregister behält sich der Auftraggeber vor, folgenden Nachweis zu verlangen:
- Bescheinigung über die Eintragung in der Handwerksrolle oder einer vergleichbaren Institution.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter - seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- die jeweils gültigen Tariflöhne, welche für allgemeinverbindlich erklärt wurden, seinen Mitarbeitern bezahlt,
- in einer evtl. tariflosen Zeit den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiterbezahlt, bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde.
Außerdem ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (VGSH) einzureichen.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behält sich der Auftraggeber vor, folgende Nachweise zu verlangen:
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) nicht älter als ein Jahr.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass - der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann,
- im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind,
- der Bieter eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann,
- der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV
Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Ausführungsbestimmungen für die Unterhalts-/Grund- und Glasreinigung sowie den Supervisordienst (den Vergabeunterlagen zu entnehmen)
Abschnitt IV: Verfahren
European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH Holzkoppel 4 22869 Schenefeld
Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Besichtigungen:
Vor Abgabe eines Angebotes ist die Besichtigung der Gebäude erforderlich, um sich von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Beschaffenheit, den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen in den Gebäuden einen Eindruck zu ermöglichen und dies bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.
Bei Nichtteilnahme an einer Objektbesichtigung ist dem Angebot eine unterschriebene Verzichtserklärung beizulegen. Mit der Abgabe der Verzichtserklärung bestätigt der Bieter auch, dass Forderungen aus Unkenntnis der Arbeitsstellen nicht berücksichtigt werden können.
Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen und keine Verzichtserklärung eingereicht haben, können nicht berücksichtigt werden.
Die möglichen Besichtigungstermine und Ansprechpartner für die Anmeldung zur Besichtigung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bieterfragen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich über die eVergabe-Plattform darauf hinzuweisen.
Um alle Fragen rechtzeitig vor der Angebotsfrist beantworten zu können, sollten diese bis spätestens 04.01.2023 / 12:00 Uhr eingereicht werden.
Die Bieterfragen und Antworten sowie mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen werden nur über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt. Nicht registrierte Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren erhalten keine automatische Mitteilung über Bieterfragen, Antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen und sind für die Überprüfung selbst verantwortlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Einlegung von Rechtsbehelfen bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens sind die Fristen gemäß § 160 GWB zu beachten. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax) oder -unter bestimmten Voraussetzungen - per E-Mail.