Neumünster-Neubau KiTa-Werderstraße-Aufzugsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 10070-0021-03-Aufzug
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neumünster-Neubau KiTa-Werderstraße-Aufzugsanlagen
Lieferung und Einbau Aufzugsanlage.
ehem.Sick-Kaserne Werderstr. 24534 Neumünster
Lieferung und Einbau Aufzugsanlage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/ Bieter muss nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Dabei sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung gemäß Anhang XI der RL 2014/24/EU zu beachten.
1. Mindestjahresumsatz netto 500.000,- EUR einschließlich eines Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Aufzugsanlagen) in Höhe von mindestens 200.000,- EUR. Angabe des Netto-Gesamtumsatzes des Bewerbers/Bieters jeweils für die Jahre 2019, 2020 und 2021.
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von mindestens 2.5000.000,- EUR
Mindestens 3 Referenzen der in den Jahren 2019, 2020 und 2021 beauftragten und ausgeführten vergleichbaren Leistungen (Aufzugsanlgen) mit einem Auftragsvolumen von jeweils mindestens 50.000,- EUR netto.
Angabe von Lage der Maßnahme, Auftraggeber, Bauzeit, Auftragsvolumen, Beschreibung des Bauvorhabens.
Abschnitt IV: Verfahren
BIG Städtebau GmbH
Eckernförder Straße 212
24119 Kronshagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y936BT1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfverfahren spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig.