Ersatzneubau der Neuen Elsterbrücke, der Syra- und Mühlgrabenüberdeckung im Zuge der Syrastraße Referenznummer der Bekanntmachung: 6031 07/66/21/22/1-01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.plauen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.plauen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau der Neuen Elsterbrücke, der Syra- und Mühlgrabenüberdeckung im Zuge der Syrastraße
Los 1 - Ingenieur-, Straßen-, Kanal-, Gleis- und Oberleitungsbau
08525 Plauen, Syrastraße
• Abbruch / Neubau Neue Elsterbrücke (Stützweite 35,6 m):
o Bauart: 3 Teilbauwerke als Stahlverbundrahmen
o Hauptmange Baustahl: 300 t
o Hauptmenge Bewehrungsstahl: 450 t
o Hauptmenge Beton: 2.300 m³
• Abbruch / Neubau Syraüberdeckung (Länge 158 m):
o Bauart: Stahlbetonrahmen aus Fertigteilen / Ortbeton
o Hauptmenge Bewehrungsstahl: 260 t
o Hauptmenge Beton: 1.300 m³
• Abbruch / Neubau Mühlgrabenüberdeckung (Länge 54 m):
o Bauart: Stahlbetonrahmen aus Fertigteilen / Ortbeton
o Hauptmenge Bewehrungsstahl: 85 t
o Hauptmenge Beton: 420 m³
• Straßenbahngleisanlage inkl. Oberleitung und Haltestellen:
o Herstellung Baugleis mit temporärer Oberleitungsanlage auf Länge von 290 m
o Neubau Gleisanlage inkl. Gleisdreieck 650 m
o Neubau Oberleitungsanlage auf einer Länge von 650 m
• Straßenbau:
o Grundhafter Neubau Fahrbahn in Asphaltbauweise: 5.050 m²
o Teilerneuerung Fahrbahn in Asphaltbauweise: 3.100 m²
o Grundhafter Ausbau Nebenanlagen in Pflasterbauweise: 2.500 m²
• Weitere Leistungen:
o Beschilderung bauzeitliche Verkehrsführung
o TW-Leitung PE-HD d355: 114 m
o Gasleitung DN 300: 400 m
o Gasleitung DN 400: 165 m
o Kabelverlegungen: 3.000 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Verpflichtung d. Eintragung im Handelsregister / Handwerksrolle / Industrie- und Handelskammer
Die Nachweise für die Punkte III.1.1.) bis III.1.3.) können durch Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung erbracht werden (einsehbar unter https://www.plauen.de/media/dokumente/rathaus/124_Eigenerklaerung.pdf)
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Zertifizierung nach DVGW GW 301 - W3 (Fremdüberwachung zulässig);
Eignungsbescheinigung für Schweißarbeiten entsprechend der DB AG RiLi 826.1020, mindestens Klasse 3;
Eignungsbescheinigung für Bauleitung zur Durchführung des Spannungsausgleiches bei der Herstellung lückenloser Gleise und Weichen nach RiL 826.1030;
Elektrofachkräfte geschult für Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen / an Fahrleitungsanlagen (AuS) gemäß DGUV Regel 103-011 oder gleichwertig;
Ersthelfer und ausgebildeten Sicherungsposten für Bauausführung unter Straßenbahnbetrieb / Betrieb im Gleisbereich;
Bescheinigung nach DIN EN 1090 (Schweißzertifikat und EG-Zertifikat) für Bauteile der Ausführungsklasse EXC 3 Schweißaufsichtsperson mit umfassenden technischen Kenntnissen nach EN ISO 14731;
Schweißerprüfung nach DIN EN 287-1 und Bedienerprüfung nach DIN EN 1418;
Bescheinigung des Ausbildungsbeirates beim Bundesverband Korrosionsschutz e.V.
(KOR-Schein);
Bescheinigung des Ausbildungsbeirats "Schutz und Instandsetzung im Betonbau"
beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. (SIVV-Schein)
Ausländischen Bieter können gleichwertige Qualifikationsnachweise einreichen.
Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträgen zur Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht.
Erklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum;
Erklärung über das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte und Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Plauen, Vergabestelle - Zimmer 217, Unterer Graben 1, 08523 Plauen
Die Submission ist nicht öffentlich (gem § 14 EU Abs 1 VOB/A). Gem. § 14 EU Abs. 6 VOB/A stellt der Auftraggeber den Bietern im Offenen Verfahren das Submissionsprotokoll unverzüglich elektronisch zur Verfügung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eventuelle Bieteranfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.