Neubau Straßenmeisterei Löbau Referenznummer der Bekanntmachung: SML-V1Geb
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-goerlitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Straßenmeisterei Löbau
Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2021, LPH 1-9, und Objektplanung Freianlagen gem.
§ 39 HOAI 2021, LPH 1-8, für den Neubau der Straßenmeisterei in Löbau.
09.05.2022
Für die Objektplanung Gebäude und Innenräume werden erforderlich Grundleistungen sowie besondere
Leistungen:
- Beratungsleistungen Bauphysik, Grundleistungen gem. Punkt 1.2 Anlage 1 HOAI 2021 (Wärmeschutz und
Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik);
- Nachweise technischer und konstruktiver Art: Brandschutzkonzept.
Löbau, DE
Das Landratsamt Görlitz beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude und
Innenräume gemäß § 34 HOAI 2021, LP 1-9, sowie die Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI 2021, LP
1-8, für den Neubau der Straßenmeisterei Löbau im Gewerbegebiet West Löbau.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Straßenmeisterei Löbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wuensche-langer.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.