Neubau Straßenmeisterei Löbau _ Fachplanung Technische Ausrüstung AGr. 4-5 Referenznummer der Bekanntmachung: SML-V3TA4-5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-goerlitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Straßenmeisterei Löbau _ Fachplanung Technische Ausrüstung AGr. 4-5
Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4-5 gem. § 53 HOAI 2021, LPH 1-9, für den Neubau der
Straßenmeisterei in Löbau.
Löbau, DE
Das Landratsamt Görlitz beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für die Fachplanung Technische
Ausrüstung Anlagengruppen 4-5 gem. § 53 HOAI 2021, LPH 1-9, für den Neubau der Straßenmeisterei Löbau im
Gewerbegebiet West Löbau.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Straßenmeisterei Löbau _ Fachplanung Technische Ausrüstung AGr. 4-5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02827
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bernardi.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.