Statuserhebung zur Arbeitsfähigkeit und Gesundheit 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Statuserhebung zur Arbeitsfähigkeit und Gesundheit 2023
Die Staatskanzlei ist für das ressortübergreifende Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) der Landesverwaltung Schleswig-Holstein zuständig. Mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften hat die Landesregierung in einer Rahmenvereinbarung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement nach § 59 Mitbestimmungsgesetz (MBG) vereinbart, dass regelmäßig eine Statuserhebung zum BGM durchgeführt wird (Ziffer 5.3.2 der Vereinbarung). Ziel dieser Erhebung ist es, die Arbeitsfähigkeit und mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz aller ca. 61.000 Beschäftigten zu erfassen, wobei die Teilnahme an der Befragung freiwillig ist. Insbesondere sollen belastende Arbeitsfaktoren ermittelt und Ansätze für notwendige Verbesserungen sowie präventive Maßnahmen abgeleitet werden.
Schleswig-Holstein
Eine erste Statuserhebung auf der Grundlage des Work Ability Index (WAI) fand 2017/2018 statt. Laut einem Beschluss der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ist die nächste Statuserhebung auf Basis des WAI 2023 durchzuführen. Für diese Statuserhebung sollen die wissenschaftlich verifizierten und standardisierten Fragebögen (für den Bereich „Allgemeine Verwaltung“ und „allgemein- und berufsbildende Schulen“) der ersten Befragung zu Grunde gelegt werden, um - soweit möglich – die Ergebnisse der 1. Statuserhebung mit denen der 2. Statuserhebung vergleichen zu können. Eine interministerielle Arbeitsgruppe BGM (IMAG BGM) hat die bestehenden Fragebögen um weitere Fragen ergänzt, um aktuelle Entwicklungen wie die Digitalisierung der Arbeitswelt abzubilden. Als Muster liegen die Entwürfe für die „Allgemeine Verwaltung“ sowie für die „allgemein- und berufsbildenden Schulen“ bei.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Statuserhebung zur Arbeitsfähigkeit und Gesundheit 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]