Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Wasserwerk Quickborn Referenznummer der Bekanntmachung: 148-21-P12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quickborn, Kreis Pinneberg
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25451
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-quickborn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://lindemann-ing.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Wasserwerk Quickborn
Das zu planende Wasserwerk soll unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen, bau- und sicherheitstechnischen Bestimmungen als Wasseraufbereitungsanlage neu hergestellt werden. Die bestehende Verfahrensweise (Anlage 0 - 5) der Anlage soll dabei an eine zukunftssichere Aufbereitungskapazität (Eine Erhöhung um ca. 20 % ist vorgesehen) und eine ausreichende Trinkwasserspeicherkapazität (Eine Erhöhung auf ca. 6.000 m3 ist vorgesehen) angepasst werden, sodass aktuelle Wasserabgabemengen von Qmax = 600 m3/h Aufbereitungsleistung (Gewährleistung max. Abgabe von 750 m3/h) mit geschlossenen, überstauten Betondruckfiltern zur Enteisenung und Entmanganung und 6.000 m3 Reinwasserspeichervolumen nachhaltig und wirtschaftlich sichergestellt sind. Weiter ist vorgesehen die Aufbereitungsanlage im Freigefälle durchfließen zu lassen und Kaskaden mit angestrebter Gleichlaufregelung herzustellen. Insgesamt ist das Konzept der Anlage auf eine spätere modulare Erweiterung auszurichten.
25451 Quickborn, Kreis Pinneberg
Brunnenweg 20
Im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sollen folgende Architekten- / Ingenieurleistungen als Generalplanung vergeben werden:
• Objektplanungen für Ingenieurbauwerke (Leistungsphasen 3 bis 9)
• Objektplanungen für Freianlagen (Leistungsphasen 3 bis 9)
• Fachplanung Tragwerksplanung (Leistungsphasen 3 bis 6)
• Fachplanung Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 3 bis 9)
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Vergabe von Leistungsphasen vor und zwar voraussichtlich
• Stufe 1 Leistungsphasen 3 und 4
• Stufe 2 Leistungsphasen 5 und 6
• Stufe 3 Leistungsphasen 7 bis 9
Anzubieten sind Verrechnungssätze [€/Std] für
• den/die Projektleiter/in
• eine/n Projektmitarbeiter
• 70 Std Projektleiter/in
• 25 Std Projektmitarbeiter/in (Bauzeichnerin)
Folgende besondere Leistungen sollen vergeben werden
• Weitere Baugrunduntersuchungen und Baugrundgutachten (optional)
• Weiterführung des Brandschutzkonzeptes (optional)
• Örtliche Bauüberwachung
Als optionale Leistungen kommen in Betracht:
• Weiterführende Baugrunduntersuchungen und Baugrundgutachten
70 Std Projektleiter/in (Geologe/in)
30 Std Projektmitarbeiter/in (Zeichner/in)
• Weiterführung des Brandschutzkonzeptes
20 Std Projektleiter/in
10 Std Projektmitarbeiter/in
Stufenweise Vergabe von Leistungsphasen und zwar voraussichtlich:
• Stufe 1 Leistungsphasen 3 und 4
• Stufe 2 Leistungsphasen 5 und 6
• Stufe 3 Leistungsphasen 7 bis 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau eines Wasserwerkes in Quickborn
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem
unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich
10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem
Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. Die Zulässigkeit
eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von
10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden. Des
Weiteren wird auf die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Fristen verwiesen.