Regio Kliniken GmbH - Objektplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 02/22R
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zirngibl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regio Kliniken GmbH - Objektplanungsleistungen
Die Regio Kliniken GmbH beabsichtigt, einen Erweiterungsbau für die Kinder- und Jugendpsychiatrie und - Psychotherapie des Regio Klinikums Elmshorn. Vorgesehen ist eine bauliche Erweiterung zur Unterbringung des Intensivüberwachungsbereiches sowie eine bauliche Erweiterung für Therapieräume. Die Erweiterung wird
unter laufendem Klinikbetrieb durchgeführt. Die Aufrechterhaltung aller Betriebsteilen des Klinikums während der baulichen Maßnahmen ist von wesentlicher Bedeutung.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Objektplanungsleistungen für das o.g. Objekt am Standort Elmshorn gemäß HOAI, §§ 33 ff., Anlage 10, Leistungsphasen 4 - 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Regio Kliniken GmbH Ramskamp 71-75 25337 Elmshorn
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Tragwerksplanungsleistungen für das o.g. Objekt am Standort Elmshorn gemäß HOAI, §§ 33 ff., Anlage 10, Leistungsphasen 4 - 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die Leistungsphase 3 der HOAI wird zum Zeitpunkt der Beauftragung abgeschlossen sein. Die entsprechenden Unterlagen werden dem Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrags zur Verfügung gestellt werden.
Mit Vertragsabschluss werden dem Auftragnehmer zunächst die Leistungsphasen 4 - 6 übertragen. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt optional.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gadebusch
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 19205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.hanft-kautzky.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 MiLoG und nach §21 Schwarz ArbG nicht vorliegen, sollten Ausschlussgründe bestehen, die in § 124 GWB genannt sind, haben Bewerber Angaben zu den Hintergründen dieser Ausschlussgründe zu machen;
B. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Unterlagen heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensrelevanten Informationen werden ausschließlich über die Vergabeplattform bereitgestellt. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Vergabeplattform freiwillig registrieren. Anderenfalls obliegt es den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
C. Für die Erstellung des Angebotes sind die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter zur Eignung und zu den Referenzangaben gem. Ziff. III.1.3) 3. zu verwenden. Neben dem Formblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen gem. Ziff. III.1.3) 3. haben die Bieter zusätzlich eine Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 1 DIN A4-Seite pro Referenz) einzureichen.
D. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Unternehmen umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind umgehend und ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Bietern zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform). Die Vergabestelle behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 16.06.2022 gestellt wurden.;
E. Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die unter Ziff. III.1.2) 2. und Ziff. VI.3) A. genannten Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt;
F. Sofern sich der Bewerber auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit und die unter Ziff. VI.3) A. genannten Eigenerklärungen bezogen auf den Dritten sowie die weiteren Erklärungen und Nachweise (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) des Dritten, die dem Bewerber für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wirkt für den Bewerber kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFK6BZC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts die vorbenannten gesetzlichen Regelungen. Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote, insbesondere § 134 Abs. 2 GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Telefax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber oder Bieter kommt es nicht an." - § 135 GWB Unwirksamkeit;
- § 160 GWB Einleitung, Antrag: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.