AktivRegion Steinburg - Geschäftsstellentätigkeit für die LAG AktivRegion Steinburg e.V. 2023 bis 2029 Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2022-0094
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steinburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
AktivRegion Steinburg - Geschäftsstellentätigkeit für die LAG AktivRegion Steinburg e.V. 2023 bis 2029
AktivRegion Steinburg
Geschäftsstellentätigkeit (Regionalmanagement) für die LAG AktivRegion Steinburg e.V. von 2023 bis 2029
LAG AktivRegion Steinburg e.V.
i.H. egw:wirtschaftsförderung
Viktoriastraße 17
25524 Itzehoe
Der zu vergebene Auftrag für die Geschäftsstellentätigkeit (Regionalmanagement) der LAG AktivRegion Steinburg e.V. (LAG) beginnt nach Auftragserteilung und endet am 31.12.2029. Die Auftragserteilung steht unter dem Vorbehalt der Anerkennung der AktivRegion durch das zuständige Landesministerium und der Bewilligung der Fördermittel durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) zur Finanzierung der Geschäftsstellentätigkeit der AktivRegion. Daher kann das Verfahren auch mit dem Verzicht auf die Auftragserteilung gem. § 63 Abs. 1 VgV enden.
Der Verein ist somit Träger der lokalen Entwicklungsstrategie. Der Verein ist für die regionale Zielerreichung sowie die Steuerung und ordnungsgemäße, EU-konforme Umsetzung verantwortlich, jedoch ohne die Aufgaben des LLUR zu berühren.
Durch die Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie soll ein dauerhafter Entwicklungsprozess in der Region angeschoben bzw. verstetigt werden, der auch über die einzelnen EU-Förderprogramme hinausgeht.
Der Verein übernimmt zusätzlich die Aufgaben der Lokalen Aktionsgruppe Fischerei (FLAG) im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) nach Artikel 31 der VO (EU) Nr. 2021/1060. Er verfolgt bei der Umsetzung die in Artikel 22 Absatz 3 der VO (EU) Nr. 2021/1060 genannte Zielsetzung. Die Betreuung des Arbeitsgruppe Fischerei ist nicht Gegenstand dieser Auftragsvergabe.
Der Verein beteiligt alle relevanten Akteure und die Bevölkerung bei der Planung und Umsetzung der Entwicklungsstrategie und informiert die Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend über seine Arbeit.
Die Geschäftsstelle soll professionell besetzt werden und muss ihren Geschäftssitz in der AktivRegion haben.
Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, die LAG bei der Umsetzung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Dazu sind unter anderem folgende Leistungen zu erbringen:
a. Zuarbeit zu den Gremien des Vereins
b. Operative Umsetzung, Steuerung und Weiterentwicklung der integrierten Entwicklungsstrategie
c. Inhaltliche und sektorübergreifende Koordinierung von Projekten, Vorbereitung von Entscheidungen des Vereins/der LAG
d. Berücksichtigung übergeordneter Planungen von Kreis und Land sowie der Ziele der Programmplanungen
e. Beratung und Betreuung der Antragstellenden
f. Schnittstelle zum zuständigen Landesamt (LLUR) und Ministerium
g. Unterstützung bei der Berichterstattung gegenüber den Gremien des Vereins, dem LLUR, dem zuständigen Ministerium und der Kommission
h. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit inklusive der Einhaltung der Publizitätsvorschriften
i. Unterstützung bei der Beteiligung an dem schleswig-holsteinischen Regionen-Netzwerk sowie an nationalen und europäischen Netzwerken
j. Selbstevaluierung und Zuarbeit für ein Monitoring und eine Programmevaluierung
k. Schriftführung bei den Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung
l. Durchführung der Sensibilisierungsmaßnahmen und der Öffentlichkeitsmaßnahmen zur Umsetzung der Strategie
m. Führung der Vereinskasse sowie Abwicklung der öffentlichen Kofinanzierung des Vereins sowie Liquiditätsplanung.
Für die Qualifizierung der LAG-Akteure und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit ist ein jährliches Budget zu kalkulieren.
Die Geschäftsstelle ist für die verwaltungsmäßige Erledigung der Aufgaben und den Geschäftsablauf verantwortlich. Der Vorstand kann der Geschäftsstelle durch Beschluss Aufgaben übertragen und diese auch wieder entziehen. Die Gesamtverantwortung hinsichtlich der Führung der Geschäfte verbleibt beim Vorstand. Die Geschäftsstelle hat den Vorstand laufend zu unterrichten.
Die Geschäftsstelle ist insbesondere auch für die Koordinierung der der zu fördernden Projekte und die Beratung der Projektträger*innen zuständig.
Die Geschäftsstelle nimmt mit beratender Funktion an der Mitgliederversammlung und an den Sitzungen des Vorstandes teil.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Hinweise:
- Grundsätzlich sind mit dem Teilnahmeantrag als Nachweise Eigenerklärungen abzugeben. Die Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate) und noch gültig sein.
- Weitere Unterlagen werden im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs nicht versandt.
- Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtung, gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02.03.1974
- Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN A 4-Seiten)
- Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (VgV)
- Erklärung darüber, dass keiner der in (§§ 42-51 VgV) genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber zutrifft.
- Erklärung, ob und in welchem Umfang - im Falle eines Auftrages - der Auftragsunternehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschließlich der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags-/aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s.
- Erklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Bewertungsgrundlage für Eignungsprüfung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs siehe Bewertungsmatrix.
Erklärung über die Verpflichtung vor Abschluss des Vertrages einen Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Bewertungsgrundlage für Eignungsprüfung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs siehe Bewertungsmatrix.
- Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte differenziert nach Qualifikationen, die im Betrieb des Bewerbers im jährlichen Mittel im Regionalmanagement, in der Umsetzung von regionalen Entwicklungskonzepten oder dem Management von LEADER-Regionen tätig waren.
- Angaben über die erbrachten einschlägigen Leistungen im hier ausgeschriebenen Bereich, z.B. aus dem Bereichen Management von AktivRegionen bzw. LEADER-Regionen, Management von Wirtschaftsförderungen, Management von Regionalen Kooperationen, aus den letzten drei Jahren.
- Angaben über zu regionalen Kenntnissen.
- Beschreibung der technischen Ausrüstung einschließlich der verwendeten wesentlichen Software
- Erklärung zur Bereitschaft zur Abgabe der Verpflichtungserklärung gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein
Hinweise:
- Bieter sowie deren Nachunternehmer müssen mit Einreichung des Angebots die gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen abgeben.
- Weitere Unterlagen werden im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbes nicht versandt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).