Dansk Skoleforening for Sydslesvig e. V., Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 460/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24937
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.skoleforeningen.org
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24937
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dansk Skoleforening for Sydslesvig e. V., Fahrradleasing
Vergabenummer 460/2022
Dansk Skoleforening for Sydslesvig e. V. , Fahrradleasing:
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Tarifbeschäftigten durch Entgeltumwandlung das
Dienstradleasing anzubieten. Die geschätzte
Abnahmemenge ist 150 Fahrräder. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 800
Fahrrädern.
Dansk Skoleforening for Sydslesvig e. V. Stuhrsallee 22 24937 Flensburg
Vergabenummer 460/2022
Dansk Skoleforening for Sydslesvig e. V. , Fahrradleasing:
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Tarifbeschäftigten durch Entgeltumwandlung das
Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des
Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde. Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von
Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum
Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich
Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-,
Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und
Bereitstellung eines Online-Portals).
Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer
bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die geschätzte
Abnahmemenge ist 150 Fahrräder. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 800
Fahrrädern.
Nach Ablauf der Laufzeit am 28.02.2025 verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien fristgerecht gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte
Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Dies umfasst für den Leasinggeber - soweit einschlägig - insbesondere auch den
Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10
KWG (in aktuell gültiger Fassung).
Ein Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge
in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
(nachfolgend: Referenzzeitraum) ist vorzulegen.
Für alle drei Referenzen muss gelten:
- Bereitstellung von mindestens 50 Fahrrädern
- im angegebenen Referenzzeitraum
- im Wege des Leasings (non-pay-out)
- zum Zwecke der Überlassung an Beschäftigte
- zur dienstlichen und privaten Nutzung
- durch Entgeltumwandlung
- einschließlich Versicherung der Fahrräder (auch durch Dritte)
- und Serviceleistungen (z. B. Störfallmanagement, auch durch Dritte)
- für mindestens sechs Leistungsmonate
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Flensburg, Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 1, 24937 Flensburg
Es dürfen keine Bieter oder Bevollmächtigte an dem Öffnungstermin teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
01.12.2026
WICHTIG:
Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"!
Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung.
Damit Sie über zukünftige Änderungen automatisch per E-Mail informiert werden, ist es notwendig sich zu registrieren!
Die Registrierung bei DTVP ist für Sie kostenlos und unverbindlich, es reicht das "0 EUR- Basispaket". Dieses beinhaltet bereits die wichtige E-Mail-Benachrichtigung an Sie über von uns eingestellte Nachsendungen/ Änderungen zum LV.
Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich "Kommunikation".
Jegliche Änderungen im LV werden automatisch Vertragsbestandteil, auch wenn Sie von einer Nachsendung keine Kenntnis erlangen.
Vergabemindestlohn:
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) wird angewendet. Die Unternehmen verpflichten sich mit Angebotsabgabe zur Zahlung des Vergabemindestlohns nach § 4 Abs. 1 VGSH.
Eignung:
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Bieter haben die Unterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebots die unter I.3) benannte Kontaktstelle elektronisch über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. Fragen sollen bis spätestens 14 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHB6BKG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der Vergabekammer Schleswig-Holstein ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich gerügt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landesregierung.schleswig-holstein.de