Planungsleistungen Neubau einer Kita in Grabau Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwarzenbek
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21493
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-schwarzenbek-land.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwarzenbek
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21493
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-schwarzenbek-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Neubau einer Kita in Grabau
Auf einem Baugrundstück der Gemeinde Grabau, das auf den Zweckverband Kindertagesstätten Schwarzenbek-Land übertragen werden soll, soll (unter anderem) eine Kindertagesstätte für etwa 80-100 Kinder errichtet werden. Sie soll direkt gegenüber dem Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Grabau liegen und voraussichtlich die Anschrift Grover Weg 11-13 haben. Gegenstand der im vorliegenden Verfahren zu vergebenden Aufträge sind Planungsleistungen für dieses Vorhaben, und zwar für die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektur) – Los 1 –, für die Objektplanung Freianlagen (Landschaftsgärtnerei) – Los 2 –, für die Fachplanung Technische Ausrüstung, diese wiederum unterteilt in die HLS-Planung (Anlagengruppen 1, 2 und 3 im Sinne von § 53 Abs. 2 HOAI) – Los 3 – und die Elektroplanung (Anlagengruppen 4, 5, 6, 8 im Sinne von § 53 Abs. 2 HOAI) – Los 4 –, sowie für die Tragwerksplanung – Los 5 –.
Objektplanung Gebäude und Innenräume
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Objektplanung Gebäude und Innenräume: die Planungsleistungen der Objekt-planung für Gebäude und Innenräume entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 10.1 zur HOAI 2013 (in der Fassung seit 01.01.2021 inkl. 1. Änderungsverordnung).
Stufenweise Beauftragung, siehe unten II.2.11). Fest beauftragt werden die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4).
Der Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die obige Angabe ist daher nur eine grobe Schätzung.
AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (60 %)
AK 2: Größe der jährlichen Umsätze (EK-V) auf der Basis der Angaben zu WL2 (20 %)
AK 3: Größe der Beschäftigungszahl des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (20 %)
Einzelheiten zur Bewertungsmethode ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Ziff. V.6)
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst im Los 1 die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Architektur) der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4). Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung (LPH 5-9).
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Objektplanung Freianlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Objektplanung Freianlagen: die Planungsleistungen der Objektplanung für Freianlagen entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 11.1 zur HOAI 2013 (in der Fassung seit 01.01.2021 inkl. 1. Änderungsverordnung).
Stufenweise Beauftragung, siehe unten II.2.11). Fest beauftragt werden die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4).
Der Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die obige Angabe ist daher nur eine grobe Schätzung.
AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (60 %)
AK 2: Größe der jährlichen Umsätze (EK-V) auf der Basis der Angaben zu WL2 (20 %)
AK 3: Größe der Beschäftigungszahl des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (20 %)
Einzelheiten zur Bewertungsmethode ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Ziff. V.6)
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst im Los 2 die Leistungen der Objektplanung für Freianlagen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4). Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung (LPH 5-9).
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15.1 zur HOAI 2013 (in der Fassung seit 01.01.2021 inkl. 1. Änderungsverordnung) für die Anlagengruppen 1 (Abwasser, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen) und 3 (Lufttechnische Anlagen).
Stufenweise Beauftragung, siehe unten II.2.11). Fest beauftragt werden die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4).
Der Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die obige Angabe ist daher nur eine grobe Schätzung.
AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (60 %)
AK 2: Größe der jährlichen Umsätze (EK-V) auf der Basis der Angaben zu WL2 (20 %)
AK 3: Größe der Beschäftigungszahl des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (20 %)
Einzelheiten zur Bewertungsmethode ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Ziff. V.6)
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst im Los 3 die Leistungen der HLS-Planung der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4). Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung (LPH 5-9).
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15.1 zur HOAI 2013 (in der Fassung seit 01.01.2021 inkl. 1. Änderungsverordnung) für die Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und Informations-technische Anlagen), 6 (Förderanlagen), 8 (Gebäudeautomation).
Stufenweise Beauftragung, siehe unten II.2.11). Fest beauftragt werden die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4).
Der Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die obige Angabe ist daher nur eine grobe Schätzung.
AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (60 %)
AK 2: Größe der jährlichen Umsätze (EK-V) auf der Basis der Angaben zu WL2 (20 %)
AK 3: Größe der Beschäftigungszahl des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (20 %)
Einzelheiten zur Bewertungsmethode ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Ziff. V.6)
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst im Los 4 die Leistungen der Elektroplanung der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4). Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung (LPH 5-9).
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Tragwerksplanung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungen der Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 zur HOAI 2013 (in der Fassung seit 01.01.2021 inkl. 1. Änderungsverordnung).
Stufenweise Beauftragung, siehe unten II.2.11). Fest beauftragt werden die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4).
Der Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die obige Angabe ist daher nur eine grobe Schätzung.
AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (60 %)
AK 2: Größe der jährlichen Umsätze (EK-V) auf der Basis der Angaben zu WL2 (20 %)
AK 3: Größe der Beschäftigungszahl des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (20 %)
Einzelheiten zur Bewertungsmethode ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Ziff. V.6)
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst im Los t die Leistungen der Tragwerksplanung der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4). Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Ausführungsplanung sowie der Vorbereitung der Vergabe (LPH 5-6).
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EK-I. Wirksame Gründung,
EK-II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
EK-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
— PL1 Unternehmensprofil, Eintragung in Berufsregister,
— PL2 Keine Straftaten,
— PL3 Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherung,
— PL4.1 Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht,
— PL4.2 Eigenerklärung Einhaltung AEntG, MiLoG,
— PL5 Keine Insolvenz o. Ä.,
— PL6 Keine schweren Verfehlungen,
— PL7 Keine Vertragsverletzungen,
— PL8 Kein Bezug zu Russland.
Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn einer der in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 genannten Bezüge zu Russland vorliegt, der Zuschlag nicht wirksam erteilt werden kann und der Vertrag nicht durchgeführt werden darf (gesetzliches Verbot mit Nichtigkeitsfolge).
Weitere Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare wird hingewiesen.
— EK-IV. Haftpflichtversicherung,
— EK-V. Größenordnung Gesamtumsätze.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5), geregelt und zu beachten. Auf die bereitgestellten Formulare wird hingewiesen.
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
— WL 1: Haftpflichtversicherung (1,5 Mio. EUR Personen-/500.000 EUR Sach-/ 300.000 EUR Vermögensschäden),
— WL 2: Gesamtumsatz (jährlich, letzte 3 Jahre).
EK-IV (WL 1): Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personenschäden mindestens 1.500.000 EUR, für Sachschäden mindestens 500.000 EUR, für Vermögensschäden mindestens 300.000 EUR pro Versicherungsfall beträgt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers einzureichen, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
EK-VI: Berufliche Erfahrung/Referenzen vergleichbarer Leistungen (Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektur) für Kindertagesstätten oder Gebäude ähnlicher Konstruktion und Nutzung (min. LPH 3-8); Los 2: Objektplanung Freianlagen für Kindertagesstätten oder Objekte mit Freianlagen ähnlicher Gestaltung und Größe (min. LPH 3-8); Los 3 und 4: Fachplanung TGA für Kindertagesstätten oder Gebäude mit ähnlichen Anforderungen an die Technische Ausrüstung in je relevanten Anlagengruppen (min. LPH 3-8); Los 5: 5 Planungsleistungen der Tragwerksplanung für Aufgabenstellungen vergleichbarer Größe und Komplexität)
EK-VII. Personalstärke.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5), geregelt und zu beachten. Auf die bereitgestellten Formulare wird hingewiesen.
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
— TL1: Referenzliste: Liste von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten max. 5 Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen, Vergleichbarkeit gem. Kriterium EK-VI,
— TL2: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte.
Einzelheiten zu TL1 und TL2 sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5) geregelt und zu beachten.
Bauvorlageberechtigung nach § 65 Landesbauordnung Schleswig-Holstein in Verbindung mit dem Architekten- und Ingenieurkammergesetz Schleswig-Holstein
Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen, § 4 Abs. 1 VGSH. Einräumung von Kontroll- und Sanktionsrechten. Einzelheiten vgl. Verpflichtungserklärung, die mit dem Erstangebot (NICHT schon mit dem Teilnahmeantrag) abzugeben ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Während des Teilnahmewettbewerbs werden ggf. Antworten auf etwaige Fragen über die eVergabe-Plattform gem. I.3) veröffentlicht. Interessierte sollten die Seite prüfen.
Eine Registrierung auf der eVergabe-Plattform ist möglich und für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten auch erforderlich.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird. Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind nur elektronisch über die eVergabe-Plattform DTVP zulässig.
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen.
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die eVergabe-Plattform gestellt werden.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien (s. oben II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben.
Die aufgeforderten Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (insbes. Zahlung des schleswig-holsteinischen vergabespezifischen Mindestlohns von 9,99 EUR/h) abzugeben. Das entsprechende VGSH-Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen öffentlich bereitgestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU).
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.