Markterkundung Dienstleistungskonzession Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/Tierkörperbeseitigung

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schleswig-holstein.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pwclegal.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Markterkundung Dienstleistungskonzession

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/Tierkörperbeseitigung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85200000 Dienstleistungen des Veterinärwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2025 soll die Pflicht zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte in ganz Schleswig-Holstein erneut an ein geeignetes Unternehmen übertragen werden. Dabei soll das am besten geeignete Unternehmen in einem wettbewerblichen Verfahren nach § 3 Abs. 2 des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes ausgewählt werden ("Verfahren"). Vor diesem Hintergrund soll die Markterkundung durchgeführt werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Entsorgung tierischer Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 gemäß VO (EG) 1069/2009 ist in Schleswig-Holstein gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) seit dem 1. Januar 2015 gesetzliche Pflichtaufgabe des Landes ("Auftraggeber"). Das Land ist damit beseitigungspflichtige Körperschaft.

Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2025 soll die Pflicht zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte in ganz Schleswig-Holstein erneut an ein geeignetes Unternehmen übertragen werden. Dabei soll das am besten geeignete Unternehmen in einem wettbewerblichen Verfahren nach § 3 Abs. 2 des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes ausgewählt werden ("Verfahren").

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zur Vorbereitung des Verfahrens führt der Auftraggeber mit dieser Bekanntmachung eine Markterkundung durch. Diese beschaffungsbezogene Markterkundung wird zum Zwecke der Informationsgewinnung und zur Schaffung eines Marktüberblicks durchgeführt.

Diese Bekanntmachung dient allein der unverbindlichen Informationsanfrage, die ausschließlich darauf abzielt, Rückmeldungen von potenziellen Auftragnehmern einzuholen, um die Vorbereitung des geplanten Verfahrens (in Bezug auf Umfang, Machbarkeit, Voraussetzungen usw.) zu erleichtern. Die direkte Vergabe eines Auftrages oder der Aufruf zum Wettbewerb ist mit der Markterkundung nicht verbunden. Die Durchführung eines entsprechenden Vergabeverfahrens ist planmäßig für Anfang 2023 vorgesehen.

An der Markterkundung interessierte Unternehmen werden gebeten, Informationen gemäß dem nachfolgenden Fragenkatalog bis spätestens 13.12.2022 zu beantworten und die Antworten an die unter I.3) angegebene Mailadresse zu übermitteln.

Der Auftraggeber behält sich vor, mit ausgewählten Unternehmen Vertiefungsgespräche zu führen. Gegenwärtig ist geplant, etwaige Gespräche per Videokonferenz in der Kalenderwoche 51 abzuhalten. Es wird dazu eine separate Einladung versandt. Den Unternehmen wird ausreichend Zeit gegeben, sich auf diese Gespräche vorzubereiten. Sofern in den Gesprächen Unterlagen gezeigt oder referenziert werden sollen, wird um Einreichung dieser Unterlagen bis zum 13.12.2022 gebeten.

- Fragenkatalog zum Markterkundungsverfahren "Verarbeitung tierischer Nebenprodukte in SH" des MEKUN SH -

1. Bitte reichen Sie eine Unternehmensdarstellung ein. Diese sollte neben den allgemeinen Unternehmensangaben (Name, Sitz, Anschrift, Rechtsform, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen) auch Angaben zum Standort der für die Auftragsdurchführung in Betracht kommenden Tierkörperbeseitigungsanlage(n) enthalten. Die Darstellung sollte fünf DIN-A4-Seiten nicht überschreiten.

2. Welche Vorlaufzeit vor Beginn der Leistungserbringung benötigen Sie, um eine sachgerechte Leistung erbringen zu können, sollten Sie

a. aktuell keinen Verarbeitungsbetrieb für tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 oder 2 (Pflichtware) verfügen, und

b. nicht über die entsprechenden Kapazitäten für die Erbringung der logistischen Teilleistung in Schleswig-Holstein (Fahrzeuge, Zwischenbehandlungsbetriebe) verfügen?

3. Bitte beschreiben Sie das Vorgehen bei der Tierkörperbeseitigung, sofern diese (teilweise) außerhalb von Schleswig-Holstein erfolgen soll. Bitte gehen Sie hierbei insbesondere auf folgende Fragestellungen ein:

a. Welche Vorteile würden sich daraus für die Nutzer ergeben?

b. Wie würden Sie sicherstellen, dass im Falle von Seuchenausbrüchen die Pflichtaufgabe erfüllt wird, auch wenn die Landesveterinärbehörden einen Transport von Seuchenmaterial in andere Bundesländer verwehren würden?

4. Der Auftraggeber legt einen hohen Wert darauf, dass das Preis- und Entgeltniveau für einen möglichst langen Zeitraum stabil bleibt sowie dem jeweiligen Marktpreis entspricht. Zugleich möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass der Auftrag im echten Wettbewerb vergeben wird und dieser auch wirtschaftlich ausgeführt werden kann. Vor diesem Hintergrund werden interessierte Unternehmen gebeten, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen und diese mit einer kurzen Begründung zu versehen:

a. Welche Mindestlaufzeit sollte der Auftrag/die Beleihung haben, damit die Auftragsdurchführung wirtschaftlich erfolgen kann und hierbei insbesondere wesentliche Anlagegüter refinanziert werden können?

b. Welches Preismodell (Festpreis, Ist-Kosten-Abrechnung) wird von Ihnen zur Sicherstellung eines stabilen Preis- und Entgeltniveaus sowie einer wirtschaftlichen Auftragsdurchführung präferiert?

c. Mit welchem Preismodell möchten Sie für einen 5-jährigen, 10-jährigen oder 15-jährigen Zeitraum ein sachgerechtes Preis- bzw. Entgeltniveau sicherstellen?

d. Wie sollte die Verteilung der Fixkosten bzw. Vorhaltekosten der Anlagen für Seuchenereignisse und für Mengenspitzen erfolgen? Welche Nutzergruppen sollten in welchem Verhältnis die Vorhaltekosten tragen?

e. Wie soll die Preisanpassung während der Auftragslaufzeit erfolgen? Gehen Sie insbesondere darauf ein,

i. wann aus Ihrer Sicht Nachverhandlungen über Preise erfolgen können und

ii. wie der Auftraggeber über das Absinken einzelner Preisbestandteile informiert wird, damit er entsprechende Nachverhandlungen initiieren kann.

- Ende Fragenkatalog -

II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
01/02/2023

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei dieser Markterkundung i.S.v. § 28 VgV handelt es sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren nach den §§ 97 ff. GWB. Mit dieser Markterkundung ist keine Verpflichtung des Auftraggebers verbunden, ein förmliches Vergabeverfahren einzuleiten, die Teilnehmer der Markterkundung zur Angebotsabgabe aufzufordern oder ihnen einen Zuschlag zu erteilen. Zudem ist diese Markterkundung keine Voraussetzung für eine Angebotsabgabe und weder eine Aufforderung zur Interessenbekundung noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags oder zur Einreichung eines Angebots. Darüber hinaus erwartet der Auftraggeber keine verbindlichen Angebote und wird keine unaufgeforderten Vorschläge annehmen. Die Teilnehmer an der Markterkundung sind an ihre Informationen nicht vertraglich und auch nicht im Rahmen eines etwaigen späteren Vergabeverfahrens gebunden. Außer dem Fragenkatalog werden keine Vergabeunterlagen oder ähnliches bereitgestellt. Die im Markterkundungsverfahren eingereichten Unterlagen sollen lediglich ausgewertet und als Informationsgrundlage für die Entscheidung über das weitere Vorgehen genutzt werden. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe der Leistungen oder die jederzeitige Einstellung des Verfahrens vor, ohne dass die Interessenten Ansprüche geltend machen können. Des Weiteren erfolgt keine Rückmeldung bzw. Kommunikation der Ergebnisse der Markterkundung an die teilnehmenden Unternehmen. Kosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an dieser Markterkundung entstehen, werden vom Auftraggeber nicht erstattet. Die Rücksendung eingereichter Unterlagen erfolgt nicht.

Sofern der Auftraggeber das geplante Vergabeverfahren fortsetzt, wird eine Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8L6B9G

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/11/2022

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