Haus- und fachärztliche telemedizinische Leistungen (§ 140 a SGB V) Az.: 01/GPV/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]18
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haus- und fachärztliche telemedizinische Leistungen (§ 140 a SGB V) Az.: 01/GPV/2022
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag gemäß § 140a SGB V (besondere Versorgung) zur Sicherstellung der bundesweiten telemedizinischen Versorgung von Versicherten täglich jeweils 24 Stunden und wöchentlich an sieben Tagen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Auftragsverarbeitung i.S.v. § 80 SGB X i.V.m. Art. 28 DSGVO.
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag gemäß § 140a SGB V (besondere Versorgung) zur Sicherstellung der bundesweiten telemedizinischen Versorgung von Versicherten täglich jeweils 24 Stunden und wöchentlich an sieben Tagen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Auftragsverarbeitung i.S.v. § 80 SGB X i.V.m. Art. 28 DSGVO.
Der Versorgungsauftrag umfasst eine telemedizinische Versorgung mittels Haus- und Fachärzten. Dabei wird der Vertragspartner neben der in der Regelversorgung zugänglichen Online-Arztsprechstunde, zusätzliche Vorteile für eine noch höhere Qualität und verbesserte Versorgung bereitstellen. So wird eine ambulant ärztliche Versorgung außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten per Videosprechstunde ermöglicht. Eine ärztliche Online-Beratung sowie Online-Behandlung wird 24-Stunden an sieben Tagen die Woche vom Vertragspartner gewährleistet. Dabei sollen Versorgungsbarrieren überbrückt werden, indem ärztliche Behandlungen ortsunabhängig erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haus- und fachärztliche telemedizinische Leistungen (§ 140 a SGB V) Az.: 01/GPV/2022
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.