Neubau Regionales Gesundheitszentrum Tönning
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-nf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Regionales Gesundheitszentrum Tönning
Die Klinikum Nordfriesland gGmbH mit Hauptsitz in Husum beabsichtigt an ihrem Standort in Tönning den Neubau eines zweigeschossigen Regionalen Gesundheitszentrums.
Der geplante zweigeschossige Neubau mit Flachdach hat eine Bruttogrundfläche von ca. 1.450 m² und ein Volumen von ca. 5.905 m³. Der Baugrund erfordert eine Tiefengründung als Pfahlgründung.
Die Sohle besteht aus WU-Beton.
Das Gebäude wird aus KS-Mauerwerk und Stahlbeton erbaut und erhält eine Dachbegrünung. Das Gebäude verfügt über einen Aufzug und wird barrierefrei errichtet.
Beheizt werden soll das Gebäude durch eine auf dem Dach befindliche Wärmepumpe und es verfügt über eine Photovoltaikanlage und eine Lüftungsanlage.
Die Fassade soll einen roten Verblendmauerstein erhalten und es wird teilweise eine Pfosten-Riegelfassade erhalten. Die Fenster sollen aus Kunststoff bestehen und die Außentüren aus Aluminium und Kunststoff.
Das Flachdach soll extensiv begrünt werden.
Das zu errichtende Gebäude befindet sich auf dem ehemaligen Krankenhausgelände in der Selckstraße 13 in 25832 Tönning.
- Aluminiumfenster und -türen: verglaste Außen- (24qm) und Innentüren (12qm)
- Pfosten-Riegel-Fassade: tlw. 2-geschossig, inkl. 2 Schiebetüranlagen (95qm) und 2 Vordächer
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen zuständigen Kammer. Angaben hierzu sind im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (L 124) zu machen. Angabe des Jahrs der Firmen-Unternehmensgründung, Bestand mind. 5 Jahre.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (L 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Subsubunternehmer sind unzulässig.
Der Bieter hat Angaben zu machen, zu Umsätzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet.
Mindestumsatz der letzten 3 Jahre mindestens jeweils 2,5 Mio
Der Bieter hat die Leistungsfähigkeit anhand von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren nachzuweisen. von den ausgeführten Leistungen muss mindestens eine mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
Der Projektleiter, der Bauleiter + der Polier müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift gemäß "Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen" anwenden können:
Projektleiter: C1 – Fachkundige Sprachkenntnisse Bauleiter: B2 – Selbständige Sprachverwendung Ersatzbauleiter: B2 – Selbständige Sprachverwendung Polier: B1 – Fortgeschrittene Sprachverwendung
siehe Vergabeunterlagen.
Von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird eine Urkalkulation in einem verschlossenen und gesondert beschrifteten Umschlag vor Auftragsvergabe abgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
über die e-Vergabeplattform Elvis von subreport
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland