Marine-Kaserne Neustadt, Anpassung der Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 22D00064
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Marine-Kaserne Neustadt, Anpassung der Gebäudeautomation
Fachplanung gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 55 Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 2 bis 8, Anl.-Gr. 1 bis 4 und 8
stufenweise Beauftragung
Allgemein
Für die automatische Steuerung und Regelung, Überwachung und Optimierung, für die Bedienung und das Management, zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und sicheren Betrieb der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) ist die Gebäudeautomation in der
Liegenschaft der Marine-Kaserne Neustadt zwingend anzupassen. Neben dem Aufbau einer neuen Gebäudeautomations-Managementeben sind die Gebäudeautomationsstationen, soweit noch nicht erfolgt, nach dem HBGA 4.0 Standard zu ertüchtigen/ erneuern.
Beschreibung der Anlage
1.Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser und Gasanlagen
Flankierende Ausstattung mit Medienverbrauchsmessungen. Begehung der Anlagen, Bewertung zur Weiterverwendung oder Erneuerung zur Aufschaltung auf die GA nach HBGA 4.0.
2.Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen
Flankierende Ausstattung mit Medienverbrauchsmessungen. Begehung der Anlagen, Bewertung zur Weiterverwendung oder Erneuerung zur Aufschaltung auf die GA nach HBGA 4.0.
3.Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen
Begehung der Anlagen, Bewertung zur Weiterverwendung oder Erneuerung zur Aufschaltung auf die GA nach HBGA 4.0.
4.Anlagengruppe 4 Starkstrom
Geringfügige Anpassung im Zuge der Gebäudeautomationsausstattung, flankierende Ausstattung Elektrozähler und Blitz- und Überspannungsschutz etc.
5.Anlagengruppe 5 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
IT-Netz Anbindung für GA ggf. Anpassung. Die Leistungen der Anlagengruppe 5 sind geringfügig und bilden unter inhaltlichen, funktionalen und vergabetechnischen Kriterien eine Einheit mit den Leistungen der Anlagengruppe 8.
6.Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation
Für den Inselbereich der Gebäudeautomation in der Marine-Kaserne in Neustadt müssen die abgängigen Gebäudeautomationsstationen (ca. 6.200 Datenpunkte), die z. T. noch nicht mit dem GA-Leitfabrikat der Firma eNeG ausgerüstet und größtenteils älter als 20 Jahre sind, sowie ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer überschritten haben, erneuert werden. Zusätzlich ist die vorhandene GA-Managementebene zu erneuern. Die derzeitig vorhandene GA-Managementebene ist aufgrund ihres Alters als abgängig zu betrachten. Sie entspricht nicht den aktuell gültigen Vorschriften. Der Aufbau einer neuen GA-Managementebene ist umzusetzen. Ca. 21 St. Gebäude Altanlage, Fabrikat Siemens, Erstbegehung der TGA im Inselbereich, durch fachkompetenten Ersteller der GAK zu begehen.
Aufnahme nach DIN 276. Ca. 22 Stück Gebäude sind nach HBGA 3.0 ausgestattet, hier liegen TRIC Schemen und Revisionspläne vor.
7. Geschätzte anrechenbare Kosten
KGR 410 83.111,11 €
KGR 420 83.111,11 €
KGR 430 83.111,11 €
KGR 440 498.666,67 €
KGR 450/480 2.852.000,00 €
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Marine-Kaserne Neustadt, Anpassung der Gebäudeautomation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lilienthal
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 28865
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an [gelöscht] zu stellen. Fragen werden bis zum 15.03.2022 angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121001549 veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de