Abfallentsorgung, Akten- und Datenträgervernichtung an der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes in Offenbach am Main Referenznummer der Bekanntmachung: OV-48678-22-KRI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04288
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dwd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallentsorgung, Akten- und Datenträgervernichtung an der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes in Offenbach am Main
Abfallentsorgung, Akten- und Datenträgervernichtung an der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes in Offenbach am Main
Los 1 - Abfallentsorgung Zentrale des DWD Offenbach am Main
Los 2 - Akten- und Datenträgervernichtung Zentrale des DWD Offenbach am Main
Abfallentsorgung Zentrale des DWD Offenbach am Main
Deutscher Wetterdienst
Frankfurter Straße 135
63067 Offenbach am Main
Leistungsgegenstand ist die Abfallentsorgung an der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes in Offenbach am Main in beschriebenem Umfang (s. Leistungsbeschreibung).
Sofern der Vertrag nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 28.02.2027.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 28.02.2027 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 6 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Zusätzlich zu den Angaben im Leistungsverzeichnis kann eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe aufgrund der jeweils speziellen örtlichen Gegebenheiten vereinbart werden. Die E-Mail-Adresse für Ortsbesichtigungen ist: [gelöscht].
Teilnehmende, die eine Ortsbesichtigung wünschen, müssen sich an diese Stelle unter Nennung der Verfahrensnummer sowie ggf. des Loses in der Betreffzeile wenden.
Die Ortsbesichtigungen erfolgen für jeden Teilnehmenden einzeln. Zeitraum für Ortsbesichtigungen: 05.12.2022 - 16.12.2022!!
Im Rahmen der Ortsbesichtigung auftretende Fragen, welche über Verständnisfragen hinausgehen, müssen von den Teilnehmenden anschließend schriftlich über die eVergabe-Plattform des Bundes gestellt werden.
Ein Nachweis über die Teilnahme an der Ortsbesichtigung wird auf Antrag den Teilnehmenden im Anschluss an die Ortsbesichtigung ausgehändigt.
Akten- und Datenträgervernichtung Zentrale des DWD Offenbach am Main
Deutscher Wetterdienst
Frankfurter Straße 135
63067 Offenbach am Main
Leistungsgegenstand ist die Akten- und Datenträgervernichtung an der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes in Offenbach am Main in beschriebenem Umfang (s. Leistungsbeschreibung).
Sofern der Vertrag nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 28.02.2027.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 28.02.2027 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 6 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Zusätzlich zu den Angaben im Leistungsverzeichnis kann eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe aufgrund der jeweils speziellen örtlichen Gegebenheiten vereinbart werden. Die E-Mail-Adresse für Ortsbesichtigungen ist: [gelöscht].
Teilnehmende, die eine Ortsbesichtigung wünschen, müssen sich an diese Stelle unter Nennung der Verfahrensnummer sowie ggf. des Loses in der Betreffzeile wenden.
Die Ortsbesichtigungen erfolgen für jeden Teilnehmenden einzeln. Zeitraum für Ortsbesichtigungen: 05.12.2022 - 16.12.2022!!
Im Rahmen der Ortsbesichtigung auftretende Fragen, welche über Verständnisfragen hinausgehen, müssen von den Teilnehmenden anschließend schriftlich über die eVergabe-Plattform des Bundes gestellt werden.
Ein Nachweis über die Teilnahme an der Ortsbesichtigung wird auf Antrag den Teilnehmenden im Anschluss an die Ortsbesichtigung ausgehändigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163