12-KSP-22-265; Erweiterungsbau für die Grundschule Rübekamp; Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-265

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

12-KSP-22-265; Erweiterungsbau für die Grundschule Rübekamp; Elektrotechnik

Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-265
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45232300 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Rübekamp in Pinneberg einen separaten Erweiterungsneubau für das bestehende Schulgebäude. Zur Umsetzung des Neubaus werden bestehende Wohnbauten, welche sich in Hand der Stadt Pinneberg befinden, zurückgebaut.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45232332 Mit dem Fernmeldewesen verbundene Arbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Starkstromanlagen (KoGr 440 ohne 446), Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen (KoGr 450)01.01. Elektrische Anlagen01.01.01. Sicherheitsbeleuchtung01.01.02. Hauptstromversorgung01.01.03. Verteilungen01.01.04. Verlegesysteme01.01.05. Betoneinbauarbeiten01.01.06. Stromkreisleitungen und Kabel01.01.07. Installationsleistungen01.01.08. Geräteanschlüsse01.01.09. Beleuchtungssteuerung01.01.10. Steuerung Sonnenschutz01.01.11. Bohr - , Stemm- und Fräsarbeiten01.01.12. Brandschutz01.01.13. Baustrom01.01.14. Sonstiges01.01.15. Innenbeleuchtung01.01.16. Außenbeleuchtung01.01.17. Überspannungsschutz- u nd Potentialausgleichsanlagen 01.02. Kommunikat .- sicherh. - u. info-techn. Anl.01.02.01. Gegensprechanlage01.02.02. Behinderten - WC - Notrufanlage01.02.03. Klingelanlage01.02.04. Uhrenanlagen01.02.05. Schwerhörigenanlagen01.02.06. Brandmeldeanlage01.02.07. Sprachalarmierungsanlage ( SAA)01.02.08. Telefon- und Datennetz01.02.09. RWA01.02.10. Sonstiges zur KG 450Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Schauenburgerstraße, über die bestehende Stellplatzanlage der Sporthalle Rübekamp.Der Unterrichtsbetrieb der Grundschule wird über die gesamte Bauzeit weiter erfolgen. Erforderlichenfalls kann es im Einzelfall zu Abstimmungen für die Ausführung während des Schulbetriebs kommen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 191-539618
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/11/2022

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