RV Kauf und Lieferung von Mobiliar für Asylunterkünfte Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1042-00084
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Kauf und Lieferung von Mobiliar für Asylunterkünfte
Rahmenvereinbarung für den Kauf und die Lieferung von Mobiliar für Asylunterkünfte der Landeshauptstadt Dresden
Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt
innerhalb der gesamten Vertragslaufzeit: max. 4000 Kleiderschränken, max. 4000 Sideboards, max.1600 Esstischen, max. 4000 Stühlen, max. 4000 Einzelbetten inkl. Lattenrost, max. 4000 Matratzen, max. 200 Babybetten, max. 200 Matratzen für Babybetten und max. 1600 Komplettspülen
Leistungszeitraum 03.04.2023 bis 18.09.2023. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein halbes Jahr, wenn er nicht 5 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Er endet spätestens am 02.04.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung zur Gewerbean- bzw. Gewerbeummeldung
-Erklärung das keine der folgenden Ausschlussgründe
vorliegen: A: im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen
Verurteilung gemäß §123 (1) Nr.1 bis 10 GWB, B: im
Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder
Sozialversicherungsbeiträgen gemäß §123 (4) GWB, C: im
Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder
beruflichen Fehlverhalten gemäß §124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB.
Wenn Ausschlussgründe vorliegen ist anzugeben, welche
selbstreinigenden Maßnahmen gemäß §125 GWB getroffen
wurden.
- Eigenerklärung bzgl. der Verordnung (EU) Nr. 2022/576, dass
kein Bezug zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung Art. 1 Ziff. 23 besteht,
Erklärung dass keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher beauftragt werden, die einen Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen bzw. dass diese
beauftragten Leistungen weniger als 10% des Auftragswertes
betragen
Eignungskriterien:
-Erklärung zu Umsetzen des Unternehmens in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, Leistungen benennen, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
-Mindestens 2 Referenzangaben zu erbrachten Leistungen in
den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind. Die Referenzangaben müssen enthalten:
Bezeichnung der Leistung, Auftraggeber, Ansprechpartner (Name,Tel.),
Leistungszeitraum
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de!
Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Achtung! Auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen MÜSSEN elektronisch über eVergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über eVergabe.de.
Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter eVergabe.de.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]