600514
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23562
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uksh.de
Abschnitt II: Gegenstand
600514
Ausstattung des neu errichteten Zentrallabors am Campus Kiel mit einer automatisierten Probentransporteinheit, mit der alle vorhandenen , anbindungsfähigen Laborautomaten des Zentrallabors unter Verwendung geeigneter Prä- und Postanalytiksysteme verbunden werden sollen. Zum Einsatz soll ein offenes Laborautomationssystem (laboratory automation system, LAS)kommen, welches eine größtmögliche Flexibilität bezüglich der Anbindung geeigneter Analysegeräte verschiedener Hersteller ermöglicht.
Ausstattung des neu errichteten Zentrallabors am Campus Kiel mit einer automatisierten Probentransporteinheit, mit der alle vorhandenen , anbindungsfähigen Laborautomaten des Zentrallabors unter Verwendung geeigneter Prä- und Postanalytiksysteme verbunden werden sollen. Zum Einsatz soll ein offenes Laborautomationssystem (laboratory automation system, LAS)kommen, welches eine größtmögliche Flexibilität bezüglich der Anbindung geeigneter Analysegeräte verschiedener Hersteller ermöglicht.
Die Laufzeit des Vertrages endet mit der Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen und Ablauf sämtlicher Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche
Die medizintechnischen Anlagen werden am UKSH derzeit durch einen Service-Provider Deshalb sind Wartungs-/Serviceverträge bzw. Vereinbarungen in der Regel direkt mit dem Service Provider abzuschließen.
Das UKSH behält sich aber das Recht vor, die Wartung auch direkt im Zusammenhang mit dem Erwerb der Geräte zu vereinbaren, wenn sich dies als wirtschaftlich günstiger darstellt.
Das UKSH behält sich deshalb vor, die Instandhaltung des LAS optional zu beauftragen, der Bieter hat zu diesem Zweck ein Instandhaltungskonzept vorzulegen, dass die nachfolgenden Anforderungen erfüllen muss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorlegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie bzw. einer Kopie des aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend. Alternativ kann eine Kopie des „chronologischen Ausdrucks“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung vorgelegt werden. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als drei Monate sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
- einen Jahresumsatz in den beiden letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags in Höhe von mind. 50 Mio Euro
- Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio € für Personen- und Sachschäden und mindestens 3 Mio € für Vermögensschäden,jeweils zweimal im Jahr
- zwei Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit vergleichbaren Leistungsinhalt in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit kurzer Beschreibung der erbrachten Leistungen, Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers
- Benennung der projektverantwortlichen Person des Bewerbers und dessen Vertretung unter Angabe von deren fachlichen Qualifikationen
-Angabe der Anzahl der bei der Installation des LAS durchgängig eingesetzten Mitarbeiter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist außerdem nur dann zulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist außerdem nur dann zulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften, der aufgrund der Bekanntmachung erkennbar war, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist außerdem nur dann zulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften, der erst in den Vergabeunterlagen erkennbar war, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Ob die Frist gemäß § 135 Abs. 2 S. 2 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union wird hingewiesen.