600514

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23562
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uksh.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E12888852
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E12888852
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

600514

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausstattung des neu errichteten Zentrallabors am Campus Kiel mit einer automatisierten Probentransporteinheit, mit der alle vorhandenen , anbindungsfähigen Laborautomaten des Zentrallabors unter Verwendung geeigneter Prä- und Postanalytiksysteme verbunden werden sollen. Zum Einsatz soll ein offenes Laborautomationssystem (laboratory automation system, LAS)kommen, welches eine größtmögliche Flexibilität bezüglich der Anbindung geeigneter Analysegeräte verschiedener Hersteller ermöglicht.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausstattung des neu errichteten Zentrallabors am Campus Kiel mit einer automatisierten Probentransporteinheit, mit der alle vorhandenen , anbindungsfähigen Laborautomaten des Zentrallabors unter Verwendung geeigneter Prä- und Postanalytiksysteme verbunden werden sollen. Zum Einsatz soll ein offenes Laborautomationssystem (laboratory automation system, LAS)kommen, welches eine größtmögliche Flexibilität bezüglich der Anbindung geeigneter Analysegeräte verschiedener Hersteller ermöglicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Automationslayout / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Automationskonzept / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Migrationskonzept / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Instandhaltungskonzept (nur bei der Wahl der Option Wartung und Instandhaltung) / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Preis (Gesamtnettoangebotspreis / Gewichtung: 40 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 28/04/2023
Ende: 27/03/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit des Vertrages endet mit der Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen und Ablauf sämtlicher Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die medizintechnischen Anlagen werden am UKSH derzeit durch einen Service-Provider Deshalb sind Wartungs-/Serviceverträge bzw. Vereinbarungen in der Regel direkt mit dem Service Provider abzuschließen.

Das UKSH behält sich aber das Recht vor, die Wartung auch direkt im Zusammenhang mit dem Erwerb der Geräte zu vereinbaren, wenn sich dies als wirtschaftlich günstiger darstellt.

Das UKSH behält sich deshalb vor, die Instandhaltung des LAS optional zu beauftragen, der Bieter hat zu diesem Zweck ein Instandhaltungskonzept vorzulegen, dass die nachfolgenden Anforderungen erfüllen muss.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerber muss einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorlegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie bzw. einer Kopie des aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend. Alternativ kann eine Kopie des „chronologischen Ausdrucks“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung vorgelegt werden. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als drei Monate sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- einen Jahresumsatz in den beiden letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags in Höhe von mind. 50 Mio Euro

- Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio € für Personen- und Sachschäden und mindestens 3 Mio € für Vermögensschäden,jeweils zweimal im Jahr

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- zwei Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit vergleichbaren Leistungsinhalt in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit kurzer Beschreibung der erbrachten Leistungen, Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers

- Benennung der projektverantwortlichen Person des Bewerbers und dessen Vertretung unter Angabe von deren fachlichen Qualifikationen

-Angabe der Anzahl der bei der Installation des LAS durchgängig eingesetzten Mitarbeiter

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 035-087152
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/01/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist außerdem nur dann zulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist außerdem nur dann zulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften, der aufgrund der Bekanntmachung erkennbar war, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist außerdem nur dann zulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften, der erst in den Vergabeunterlagen erkennbar war, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Ob die Frist gemäß § 135 Abs. 2 S. 2 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union wird hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/11/2022

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