SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE50 Kücheneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: VE50
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23758
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE50 Kücheneinrichtung
SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE50 Kücheneinrichtung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Art und Umfang der Leistung
Kücheneinrichtung für eine Schulmensa als Cook & Chill Küche
Küche ausgelegt für ca. 300 Verpflegungsteilnehmer
Kühlzelle einschl. Kühlaggregat und Kältemitteleitungen
Kombidämpfer, Ceran-Herd, Mikrowellengerät
Wrasenabzüge für Koch und Spülbereich
Geschirrspülmaschine
Konfiskatkühler
Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache, über das Vergabeportal. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch, über das Vergabeportal zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vordruck: Eigenerklärung zur Eigenung über Formblatt 124
- Umsatz der letzten 3 Jahre
- Ausführung vergleichbarer Leistungen
- Erforderliche Arbeitskräfte
- Entragung im Handelsregister
- Insolvenz / Liquidation
- Schwere Verfehlungen
- Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur Sozialversicherung
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
- Referenznachweise vergleichbarer Leistungen
Alternativ: Angabe der Präqualifizierungsnummer (PQ-Nr.) / Zugangsdaten
Es wird vorbehalten, dass einzelne Nachweise nach der Angebotsabgabe durch die Vergabestelle nachgefordert werden.
Eigenerklärung für alle Ausschreibungen oberhalb der EU Schwellenwerte ab 9.4.2022 (5. EU Sanktionspaket):
über die Einhaltung Anforderungen aus Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Formblatt 098)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.