Schulzentrum Grünau, Modernisierung Förderschule, Los 332 Ausstattung FUR Werken Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2022-00513
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulzentrum Grünau, Modernisierung Förderschule, Los 332 Ausstattung FUR Werken
Los 332 Ausstattung FUR Werken
Leipzig
Los 332 Fachraumausstattung 3x Werkenraum, 2x Nebenraum Fachraumausstattung 1x textiles Gestalten, 1x Nebenraum Lieferung, Montage inkl. Anschluss an die bauseitigen Bodenpunkte mit funktionsfertiger Übergabe Austattung Werkenräume für 9+1 Schüler: 5x 2-er Werkbank, 1x Inklusion, Stromversorgung, Lehrer- u. Reihenwerkbank, Materialschränke Werkzeuge u. Maschinen Ausstattung Nebenraum Tonarbeiten: Brennofen, Tonschlagtisch, Tonbehälter Reihenwerkbank, Regale, Materialschrank Ausstattung Nebenraum Holz/Metall: Reihenwerkbank, Lehrertisch, Reagale, fahrbare Werkbänke, Materialschränke, Maschinen Austattung textiles Gestalten: 15+1 Näharbeitsplätze, Zuschneidetisch, Materialschränke, Nähmaschinen, Arbeitsmaterialien Nebenraum als Stauraum und 2x Lehrerarbeitsplatz
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn
erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulzentrum Grünau, Modernisierung Förderschule, Los 332 Ausstattung FUR Werken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frittlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78665
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).