Neubau Grundschule+Familiengrundschulzentrum Karlsruher Str. inkl. 2-Feld-Sporthalle-Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 092.31.03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lesg-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule+Familiengrundschulzentrum Karlsruher Str. inkl. 2-Feld-Sporthalle-Freianlagen
Freianlagenplanung
Karlsruher Strasse
04209 Leipzig
Freianlagenplanung
Am Standort der Karlsruher Straße ist geplant eine 4-zügige Grundschule mit Hort, Familiengrundschulzentrum und 2-Feld-Sporthalle zu errichten. Dafür erforderlich ist eine Freianlage mit verschiedensten Bereichen. Das vorgesehene Baufeld im befindet sich zwischen der Mannheimer Straße und der Potschkaustraße und erschließt sich auf einer Fläche von rund 16.000 m². Hierbei handelt es sich um ein schmales langgestrecktes Baufeld mit einer öffentlichen Durchwegung, welche auch nach Umsetzung des Vorhabens der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen wird.
Der Baubereich im Stadtbezirk West in Grünau umfasst die Flurstücke 1490/2, 1496 (Teilfläche), 1755 und 1756 der Gemarkung Schönau.
Die 4-zügige Schule mit Hort ist mit einer Regelbelegung für 448 Schulkinder auszurichten.
Unter Berücksichtigung einer 20%en Überbelegung bietet die Schule Platz für 538 Schulkinder. Weiterhin ist auf dem Baufeld eine 2-Feld-Sporthalle mit Sport- und Pausenfreiflächen zu erstellen. Als Grundlage für die Planung des Schul- und Sporthallenbaus ist das Musterraumprogramm für Grundschulen der Stadt Leipzig samt den baulichen Standards zu verwenden. Es wird im Planungsprozess geprüft, ob und in welchem Umfang die Sportfreianlagen außerhalb der Schulzeit der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können.
Des Weiteren sollen zusätzlich Flächen vorgesehen werden für ein Familiengrundschulzentrum mit separatem Eingang.
Nach Ausfertigung der Ausführungsplanung der Leistungsphase 5 soll in Form einer Funktional- ausschreibung die Umsetzung der baulichen Leistungen für die Herrichtung Schule mit Sporthalle mit einem Generalunternehmer erfolgen.
Das neue Schulgebäude ist nach Fertigstellung langfristig für die Unterbringung der Friedrich-Fröbel-Schule vorgesehen. Eine öffentliche Nutzung der Sporthalle und Sportfreifläche wird angestrebt. Die Umsetzbarkeit, unter anderem im Rahmen der Immissionsschutzgesetze, wird im weiteren Verlauf der Planung im Detail geprüft.
Die Gebäude müssen barrierefrei gestaltet sein.
Für die geplante vierzügige Grundschule sollen vier Lernhäuser für jeweils 112 Kinder bestehend aus vier Unterrichtsräumen, zwei kleinen Gruppenräumen und zwei Hort-Gruppenräumen zur Ganztagsnutzung entstehen. Zwei DaZ-Klassenräume sind auf die Lernhäuser zu verteilen. Gemeinsam mit einer Teamstation mit Lagerfläche sollen alle Flächen um eine gemeinsame, brandschutztaugliche Mitte angeordnet sein.
(Hinweis: Beachtung Sächsische Bauordnung)
Alle Bereiche des Lernhauses verfügen über Sichtbeziehungen zueinander, durch eine Gestaltung mit Glas und flexiblen Wänden. Ein eigener Garderobenbereich für die Kinder, ebenso wie Sanitäranlangen für Schüler/-innen und pädagogisches Personal des Lernhauses sind planerisch vorzusehen. Zwei Fachunterrichtsräume Werken mit Nebenraum und ein Kunstraum mit Nebenraum sollen in einem eigenen Kreativcluster positioniert werden.
Das Foyer des Gebäudes soll durch eine Offenheit zum Speisesaal und in direktem Anschluss an einen Mehrzweckraum gestaltet sein, so dass eine gemeinsame Nutzung der Fläche als Aula und Begegnungsort möglich ist. Zwei Musikräume sollen in der Nähe der Aulafläche angeordnet sein und auch für Bewegungsangebote genutzt werden können. Eine Schulbibliothek in zentraler Lage ist vorzusehen.
Der Verwaltungsbereich bestehend aus Büros für Schulleitung, stellv. Schulleitung, Hortleitung und stellv. Hortleitung soll gemeinsam mit einem Sekretariat und einer Teamlounge in einem eigenen Verwaltungsbereich untergebracht werden.
Materialität und Gestaltung des Gebäudes sollen das Konzept der Schule als nachhaltige Schule ebenso aufgreifen wie eine naturnahe Gestaltung des Schulhofes.
Das Raumprogramm der Baulichen Standards der Stadt Leipzig ist entsprechend umzusetzen.
Familiengrundschulzentrum
Das Familiengrundschulzentrum ist für die Nutzung für Eltern- und Familienangebote geplant, offen für alle interessierten Eltern der Schule sowie aus dem Stadtteil. Angebote zur Förderung und Unterstützung von Familien mit Kindern sowie für Elternbildung sollen offeriert werden, sowie Kooperationen zwischen der Grundschule und den nahegelegenen Kindertagesstätten und weiterführenden Schulen sollen ermöglicht werden.
Die Räume des Familiengrundschulzentrums sollten separat zugänglich und nutzbar sein, so dass eine Nutzung außerhalb der Schul-/Hortzeiten und auch am Wochenende einfach möglich ist. Die Räume des Familiengrundschulzentrums werden multifunktional genutzt, bspw. für Elternnachmittage, geplante Spiel- und Bewegungsangebote für Kinder mit Eltern, Beratungsangebote für Eltern, Durchführung von Teamberatungen und Kleingruppenarbeit im Team (Nutzung Beamer) sowie Angebote im Rahmen eines Elterncafés.
Die technische Ausstattung der Grundschule sowie Sporthalle hat auf dem neuesten Stand der Technik zu erfolgen. Barrierefreiheit ist für beide Gebäude vorzusehen. Die Anordnung auf dem Baufeld ist so zu planen, dass möglichst kurze Wegebeziehungen entstehen. Aufgrund der vorgesehenen außerschulischen Nutzung der Sporthalle muss der Eingangsbereich separat auch von außen erreichbar sein. Das Gleiche gilt für den Eingangsbereich für das Familiengrundschulzentrum.
Die vorhandene rudimentäre Flächenbebauung mit Stein- und Holzpodesten in Erinnerung an die ursprüngliche Bebauung muss dem Neubau weichen. Des Weiteren muss mit dem Eigentümer der Straßenbeleuchtung der Rückbau mit Rückgabe abgestimmt werden.
Naturschutz
Ein Großteil des Baumbestandes soll möglichst erhalten werden.
Im Vorhabenbereich sind nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Vorkommen geschützter Arten bekannt. Es ist jedoch mit dem Vorkommen geschützter Arten zu rechnen, bspw. Vogel und Fledermausarten. Es ist verboten, wildlebende Tiere der besonders geschützten Arten zu verletzen oder zu töten (Tötungsverbot), auch ist es verboten die. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten zu beschädigen oder zu zerstören (Schädigungsverbot). Unter gewissen Voraussetzung ist es möglich, das Schädigungsverbot durch eine naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung zu überwinden.
Verkehrslärm
Im südlichen Bereich (in Richtung Ratzelstraße) werden die Orientierungswerte der DIN 18005
für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags überschritten. Der Standort des geplanten Grundschulgebäudes und der Sporthalle sollte aus Lärmschutzgründen so gewählt werden, dass den Schulkindern gutes Lernen ermöglicht wird.
Das Raumprogramm der Baulichen Standards der Stadt Leipzig für Freiflächen ist entsprechend umzusetzen. In der Anlage 5 der Auslobungsunterlagen ist eine Zusammenfassung der Kinderbeteiligung zur Gestaltung der Freiflächen hinterlegt. Diese soll in die Planung mit einfließen.
Für diese Baumaßnahme wird ein Büro für Freianlagenplanung gesucht, welches die Planungsleistung für die gesamte Freifläche der Baumaßnahme übernimmt.
Gesamtfläche abzüglich der zu errichtenden Gebäude.
Folgende Bereiche sind in der Freianlagenplanung vorzusehen, u. a.
Schulhof mit Spiel- und Begegnungsflächen für Grundschule und Hort, Sportfreiflächen, Grünes Klassenzimmer, Schulgarten, Wegeflächen, Einfriedungen, Pkw-Stellflächen, Fahrradbügel usw.
Details siehe Auslobung
Eine HOAI-Leistung durch ein Architekturbüro ist noch nicht erfolgt. Die Freianlagenplanung richtet sich nach dem Entwurf des Architekturbüros Objektplanung (Anordnung der Gebäude auf der Fläche), welches sich ebenfalls noch in der Ausschreibung befindet. Aufgrund der engen Terminschiene werden die Leistungen des Objektplaners sowie der Fachplaner parallel ausgeschrieben.
Nähere Beschreibung siehe Auslobung zur 2. Verfahrensstufe.
Mit dem 2-stufigen VgV-Verfahren wird ein Büro für Landschaftsarchitektur gesucht, für die Freianlagenplanung HOAI §40 Abs. 1, LPH 1-9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst pauschal nur für die Leistungsphasen 1-4 in Anlehnung HOAI als Festpreis.
Es ist vorgesehen mit erfolgreichem Abschluss der Leistungsphase 4 und Einreichung des Bauantrages einen Generalunternehmer für die bauliche Umsetzung zu beauftragen.
Sollte der Auftraggeber entscheiden, die bauliche Umsetzung zu ändern und doch gewerkeweise auszuschreiben könnte eine Weiterbeauftragung der nächsten Leistungsphasen in Frage kommen.
Diese Möglichkeit ist eine Option aus der kein Anspruch auf Weiterbeauftragung der LPH 5-9 erhoben werden kann.
Mit Veröffentlichung dieser Ausschreibung auf evergabe, sind die Unterlagen zur 1. Verfahrensstufe hinterlegt und zum Download bereitgestellt. Die Unterlagen für die 2. Verfahrensstufe werden mit Einladung zur Angebotsabgabe auf evergabe integriert.
Der Auftraggeber will mit maximal 6 Bewerbern die Vergabeverhandlung führen.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Kriterien:
Die im Teilnahmeantrag geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 6 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen wie folgt:
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,
- technische Leistungsfähigkeit mit max. 57 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem ("Checkliste), dass der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit maximal 6 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit.
Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Leistungsphasen 5-9
Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Mindestbedingungen siehe Formblatt für Bewerber zum Teilnahmewettbewerb
Zuschlagskriterien siehe Auslobung zum VgV-Verfahren 2-Verfahrensstufe
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer.
Zusätzlich gilt jeweils spezifisch für die Kategorien:
Der/die Projektleiter(in) muss über die Qualifikation Landschaftsarchitekt/ Landschaftsplaner verfügen
Angaben zum Projektleiter:
- Vorlage Lebenslauf
- Benennung persönliche Referenz mit Projektbeschreibung,
- Person war mindestens für 3 aufeinanderfolgende Leistungsphasen verantwortlich
Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine fünfjährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
Notwendige Angaben zum Personal
- Name
- Berufsstand und akad. Grad
- Datum Studienabschluss
Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
je 1,5 Mio. € für Personenschäden und
je 1,0 Mio € für Sach- und Vermögensschäden führen (z.B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für jedes Mitglied erforderlich. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.
Besteht momentan eine Berufshaftpflicht mit einer geringeren Deckungssumme, muss eine Bereitschaftserklärung beigefügt werden, dass im Auftragsfall die Deckungssummen wie gefordert angepasst werden.
keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Abfrage beim Wettbewerbsregister zu tätigen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
Wirtschaftliche Verknüpfung
Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
Anzahl des fest angestellten Personals (incl. Büroinhaber) in allen Jahren 2019 bis 2021 jeweils mindestens 4 Landschaftsarchitekten/Landschaftsplaner
Es sollen insgesamt drei vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 01.01.2011 in Betrieb genommen wurden, benannt werden. Des Weiteren müssen die eingereichten Referenzen durch das sich bewerbende Büro erbracht worden sein. Weiteres siehe Teilnahmeantrag und Anlage 1 Hinweise zu den Teilnahmebedingungen
Geforderte Mindeststandard:
Ein Referenzprojekt des bewerbenden Büros muss einem öffentlichen Auftraggeber zu zuordnen sein, dass nach dem 01.01.2011 in Betrieb genommen wurde.
Mindestanforderung an eine Referenz, welche folgende Merkmale beinhalten sollte:
-Öffentlicher Auftraggeber
-Neubau Freianlage für Sport-/Bildungseinrichtung
-min. LPH 2-4 erbracht
-Baukosten KG 500 betrugen mindestens 0,3 Mio € netto
Sollten die Mindestanforderungen nicht erfüllt sein, wird der Teilnahmeantrag nicht gewertet.
siehe III.1.1
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung inklusive Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe-sachsen.de.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an die Technische Hotline
03[gelöscht]
Die Auskünfte sind kostenlos.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland