Wirtschaftsprüferdienstleistungen Jahresabschlüsse und Lageberichte 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 100 22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschaftsprüferdienstleistungen Jahresabschlüsse und Lageberichte 2023
Wirtschaftsprüferdienstleistungen Jahresabschlüsse und Lageberichte 2023
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes der Klinikum St. Georg gGmbH 2023 mit Möglichkeit der viermaligen Option zur Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis spätestens 2027
Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung erstrecken sich auf Folgendes:
-- Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig,
-- Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes der Klinikum St. Georg gGmbH,
-- Erweiterte Prüfung gem. § 53 HGrG unter Beachtung der IDW PS 720,
-- Berichterstattung an den Aufsichtsrat der Klinikum St. Georg gGmbH,
-- Erstellung von Testaten und Bescheinigungen für die Kostenträger gemäß den gesetzlichen Vorgaben
Die Prüfungen beziehen sich auf folgende Einrichtungen:
-- Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig, Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig
-- Konzernabschlussprüfung
Dem Auftraggeber wird max. 4 mal eine einseitige Option zur Verlängerung des Vertrages um jeweils 12 Monate
eingeräumt. Die Option ist mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich auszuüben.
Es ist beabsichtigt, das Verfahren mit fünf Bietern auf der zweiten Stufe zu führen. Sind nach formaler Prüfung - auch in Hinblick auf die Mindestanforderungen an die Eignung - mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden, wird die Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV anhand der Referenzangaben und im Übrigen anhand eines Punkterankings gemäß den Vergabeunterlagen beigefügter Wertungsmatrix vorgenommen.
optional einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber, siehe Angaben unter Punkt II.2.7) und
optional Beauftragung zur Prüfung der Tochtergesellschaften sowie des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
5.2.a) Eigenerklärung, dass der Bewerber als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 316 HGB im öffentlichen Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen ist, bzw. nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, für die vorliegende Berufsausübung befähigt ist
5.2.b) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 Abs. 3 VgV besteht. Das Formblatt "Interessenkonflikt" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bewerbergemeinschaft.
5.2.c) Eigenerklärung, dass das vorgesehene Prüfungsteam keine Prüfungstätigkeit im Rahmen von Abschlussprüfungen für den Auftraggeber oder dessen Tochtergesellschaften für die Wirtschaftsjahre von 2018 bis 2022 durchgeführt hat
5.2.d) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Vorlage des Auszugs als Scan; nicht älter als sechs Monate) gem. § 44 Abs. 1 VgV.
5.1) Fehlen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden; ferner Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzarbG vorliegen.
5.3.a) Berufshaftpflichtversicherung:
Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit
Angabe der Deckungssummen
5.3.b) Referenzen
zu 5.3.b) Referenzen
Vom Bewerber sind mindestens 3 Referenzen des Unternehmens zur Erstellung von Jahresabschlussprüferleistungen, vorzugsweise im Zeitraum ab dem 01.01.2020, hinsichtlich Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und Konzernlageberichtes, vorzugsweise in kommunalen oder privaten Großkrankenhäusern oder Universitätskliniken (vorzugsweise größer 800 Betten pro Krankenhaus_IK) in Deutschland nachzuweisen. Falls mehr als 3 Referenzen angegeben werden, kennzeichnen Sie bitte die 3, welche gewertet werden sollen.
Das Formblatt "Referenzen" ist zu verwenden.
Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt es, wenn die Mindestanforderungen insgesamt durch deren Mitglieder erfüllt sind.
5.4.a) Eigenerklärung über das Vorhandensein bzw. die Nutzung eines cloudbasierten Prüfungs- und Dokumentationstools mit Benennung des Tools
5.4.b) kurze plastische Darstellung des Prüfvorgehens (fachliches Konzept)
- Umsetzung Prüfauftrag (Präsenzprüfung, virtuelle Prüfung, Mischform);
- Vorstellung der konkreten Umsetzung des risikoorientierten Prüfansatzes
- Einsatz weiterer unterstützender IT-Tools;
- Benennung der auszustellenden Bescheinigungen/Testate zum JA
- Benennung möglicher Servicepunkte und des Zusatznutzens über den gesetzlichen Prüfauftrag hinaus;
- Handhabung von Umgliederungen im Prüfprogramm
Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt es, wenn die Mindestanforderungen insgesamt durch deren Mitglieder erfüllt sind.
gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 316 HGB im öffentlichen Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen
Bewerber- und Bewerbergemeinschaften werden wie Einzelbewerber und -bieter behandelt. Bewerber- und Bewerbergemeinschaften müssen keine bestimmte Rechtsform haben, um einen Antrag auf Teilnahme zu stellen oder ein Angebot abzugeben. In den Angaben zum Teilnahmewettbewerb (Abschnitt 5.) ist festgelegt, wie Gruppen von Unternehmen die Eignungskriterien zu erfüllen haben. Bewerbergemeinschaften haben im Teilnahmeantrag die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Das Formblatt "Bewerbergemeinschaft" ist zu verwenden.
Eine Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften bzw. die Beteiligung als Einzelbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft nicht möglich. Bewerber dürfen sich in einem Los nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unternehmen übermitteln, soweit nicht Laufe des Verfahrens abweichende Mitteilungen erfolgen, ihre Teilnahmeanträge sowie Angebote in Textform nach § 126b BGB über die elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de nach näherer Maßgabe dieser Bedingungen. Eine anderweitige Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten (auch per E-Mail) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die erforderlichen Unterlagen sind entweder je einzeln und mit Bezeichnung des Inhaltes als PDF-Datei hochzuladen, oder es erfolgt die Abgabe in einem gesamten Dokument als PDF-Datei. Eine PDF-Datei darf nicht größer sein als 100 MB.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0464CR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabe-kammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.