Schadstoffsammlung Kreis Pinneberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kummerfeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25495
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gab-umweltservice.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schadstoffsammlung Kreis Pinneberg
Organisation und Durchführung mobiler kommunaler Schadstoffsammlungen in verschiedenen Orten im Kreis Pinneberg nach einem verbindlichen Abfuhrplan.
Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen aus einem Bringsystem des AG im Abfallwirtschaftszentrum Tornesch.
Transport und Entsorgung der gesammelten und übernommenen Abfälle.
Kreis Pinneberg
Organisation und Durchführung von mobilen Schadstoffsammlungen nach festem Tourenplan i.d.R. an Samstagen. Transport und Entsorgung der gesammelten Abfälle.
Übernahme der im Rahmen eines Bringsystems gesammelten schadstoffhaltigen Abfälle am Standort des Abfallwirtschaftszentrum Tornesch einschließlich der entsprechenden Behältergestellung.
Transport und Entsorgung der gesammelten und übernommenen Abfälle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schadstoffsammlung Kreis Pinneberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]