Outsourcing Fallbearbeitung von Vorauszahlungen nach § 62 SGB V (01/VL/2022)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]019
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Outsourcing Fallbearbeitung von Vorauszahlungen nach § 62 SGB V (01/VL/2022)
Gegenstand der zu erbringenden Hilfsleistung umfasst die Prüfung der Voraussetzungen für die Befreiung von der Zuzahlung nach § 62 SGB V im Rahmen der Vorauszahlung von der Zuzahlung.
deutschlandweit
Der zu vergebende Auftrag umfasst den Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über die Erbringung von Unterstützungsleistungen für die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin beabsichtigt konkret, einen externen Dienstleister mit der Unterstützung der Sachbearbeitung im Rahmen der Entscheidungsvorbereitung von Anträgen auf Vorauszahlungen nach § 62 SGB V zu beauftragen. Die Aufgabenübertragungen und Auslagerung erfolgt nach den §§ 197b SGB V, 97 SGB X. Bei den auszulagernden Tätigkeiten handelt es sich ausschließlich um unterstützende Hilfstätigkeiten im Bereich des schlicht-hoheitlichen Verwaltungshandelns. Die fachlichen Entscheidungen, d.h. das hoheitliche Handeln, verbleibt zu jeder Zeit in der Verantwortlichkeit der Auftraggeberin.
Zielsetzung der Auslagerung der unterstützenden Hilfstätigkeiten ist es, die Sachbearbeitung bei der Bewältigung saisonaler Schwankungen in den Themengebieten zu unterstützen und für die Versicherten eine schnellere Antragsbearbeitung zu gewährleisten. Der Fokus wird dabei auf die Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung gelegt und durch ggf. entstehende Effizienzgewinne Potentiale in der Kostensenkung zu heben.
Da das Outsourcing einer aufsichtsrechtlichen Anzeige beim Bundesversicherungsamt (BVA) bedarf, sind hieraus resultierende Änderungen dieser Leistungsausschreibung, ggf. auch nach Zuschlagserteilung, im Rahmen des § 132 Abs. 2, 3 GWB zulässig.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum 31.03.2027, sollte die Auftraggeberin nicht bis 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber der Verlängerung widersprechen.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.03.2027. Leistungen sind jedoch erst ab dem 01.04.2023 zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (“Eigenerklärung zur Ausschlussgründen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
>> Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
>> Dem Angebot ist eine Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist (“Eigenerklärung Umsatz“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
>> Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020,2021) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Nachauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte (“Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
>> Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
IKK classic, Vergabestelle, Mittelhäuser Str. 68, 99089 Erfurt
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt “Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
>> Bei Aufträgen ab einer Summe von 30.000 Euro (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 WRegG bzw. Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
Folgende Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot beizufügen
>> Ein Konzept zum Personal und zur Qualitätssicherung, in welchem insbesondere die Qualifikation der Führungspersonen sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beschreiben sind.
>> Eine Eigenerklärung, dass im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine marktübliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen:
Vermögensschäden – 1.000.000 Euro,
Folgen eines Datenverstoßes – 500.000 Euro
verfügt wird. Die Betriebshaftpflicht ist über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährungsfrist aufrechtzuerhalten ("Eigenerklärung Haftpflichtversicherung").
>> Eine Eigenerklärung Registerabruf: Die für eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezentralregister notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
>> Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 zum Qualitätsmanagement (oder einen vergleichbaren Nachweis) ist nachzuweisen.
>>Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung (60)
>Mit dem Angebot ist ein nach den Vorgaben der Auftragnehmerin ausgefülltes Sicherheitskonzept einzureichen, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. (Formblatt „Anlage 1 zur DSV - Sicherheitskonzept (Mindestanforderungen)“ (61)),
> Datenschutz: Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters (62)
> Datenschutz: Auflistung der bestehenden Unterauftragsverhältnisse (63)
> Datenschutz: Auflistung der bestehenden Wartungsverträge (64)
> Datenschutz: Datenschutzbeauftragten/Ansprechpartner (65)
> Ein Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird.
> Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) abzugeben. Es ist eine eigenständige Erklärung abzugeben, wenn Ausnahmetatbestände gem. den Erläuterungen zum Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 vorliegen.
>> Schließlich hat der Bieter mitzuteilen, ob dieser ein kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio. Jahresbilanzsumme) ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.