Verhandlungsverfahren Wohnungsneubau Shakespearestr. 17-19, Bernhard-Göring-Str. 28 in Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: LWB_GU_2021_SHA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren Wohnungsneubau Shakespearestr. 17-19, Bernhard-Göring-Str. 28 in Leipzig
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beabsichtigt, Leistungen und Lieferungen zu vergeben, die zur Planung ab Leistungsphase 5 HOAI und Errichtung des Gebäudes, der Außenanlagen und der Erschließung des Wohnungsbauvorhabens Shakespearestr. 17-19, Bernhard-Göring-Str. 28 in 04107 Leipzig erforderlich sind.
Shakespearestr. 17-19, Bernhard-Göring-Str. 28 in 04107 Leipzig
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) beabsichtigt, auf den Flurstücken 926/f und 927 in der Leipziger Südvorstadt einen Gebäudekomplex mit vier Wohngebäuden zu errichten.
Das Baugrundstück wird von der Shakespearestraße im Süden, Bernhard-Göring-Straße und Nachbarbebauung im Osten und Nachbarbebauung in Westen und Norden begrenzt. Das Umfeld ist gekennzeichnet durch überwiegend bereits sanierte Wohnbebauung. In unmittelbarer Nähe zum geplanten Standort befindet sich die südliche Magistrale der Stadt Leipzig, die Karl-Liebknecht-Straße. Ein direkter Anschluss zum ÖPNV liegt wenige Gehminuten entfernt.
Die geplante Wohnbebauung orientiert sich an der vorhandenen Blockrandbebauung der angrenzenden Straßenzüge. Haus 1 erstreckt sich entlang der Shakespearestraße und beherbergt 23 Wohneinheiten in sechs oberirdischen Geschossen. Die Hofhäuser 2 und 3 mit fünf oberirdischen Geschossen haben jeweils 15 Wohneinheiten. An der Bernhard-Göring-Straße bietet Haus 4 insgesamt zwölf Wohneinheiten in sieben oberirdischen Geschossen. Die Häuser 1, 2 und 3 sind vollständig unterkellert, Haus 4 hat kein Untergeschoss.
Die entstehenden Wohneinheiten sollen hinsichtlich ihrer Größe und Zuschnitte teilweise den Anforderungen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium des Inneren zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum entsprechen.
Die Gebäude sind im Effizienzhaus 55-Standard zu planen und zu errichten. Der AG beantragt Fördermitteln im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) für das Effizienzhaus 55 – NH Nachhaltigkeitsklasse. Hierfür ist die Zertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau“ (NaWoh) in Verbindung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) geplant.
Das Bauvorhaben wird durch den Bauherrn LWB basierend auf den zur Ausschreibung ausgereichten Planungsgrundlagen zur weiteren Planung und Realisierung durch einen Generalunternehmer (AN) ausgeschrieben. Die vorliegende funktionale Bau-, Qualitäts- und Leistungsbeschreibung umfasst sämtliche Leistungen des AN zur Planung und Realisierung des Bauvorhabens, einschließlich zugehöriger Leistungen zum Baumanagement und der Dokumentation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalunternehmerbauleistung Wohnungsneubau Shakespearestr. 17 - 21, Bernhard-Göring-Str. 28 in Leipzig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04356
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Auftraggeberin wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Auftraggeberin zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.
4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein.
5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
6. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt.
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt.
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Wohnungsneubau Shakespearestraße 17 – 19, Bernhard-Göring-Straße 28 in Leipzig“ bis zum 06.04.2022 Ortszeit: 16:00 Uhr zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den unter Ziffer I.3) genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem benannten Termin eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: [gelöscht] , Tel.:+49 (0) 221-98578-45) wenden.
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
13. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Auftraggeberin vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabe Entscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in§135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]