Einsammlung von Sperrmüll und Elektro-/Elektronikaltgeräten sowie Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrmüll in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 AWSH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Elmenhorst
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awsh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Einsammlung von Sperrmüll und Elektro-/Elektronikaltgeräten sowie Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrmüll in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg
Die Abfallwirtschaft Südholstein GmbH (im Folgenden AWSH) schreibt Abfalllogistikleistungen und Verwertungsleistungen für Abfälle aus privaten Haushaltungen und für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen in einem EU-weiten offenen Vergabeverfahren aus. Die Ausschreibung erfolgt in fünf Lose gegliedert.
Der zu vergebende Auftrag umfasst folgenden Leistungen:
Los 1: Einsammlung und Transport von Sperrmüll im Kreis Stormarn
Los 2: Einsammlung und Transport von Sperrmüll im Kreis Herzogtum Lauenburg
Los 3: Einsammlung und Transport von Elektro-/Elektronikaltgeräten im Kreis Stormarn
Los 4: Einsammlung und Transport von Elektro-/Elektronikaltgeräten im Kreis Herzogtum Lauenburg
Los 5: Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrmüll aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg
Einsammlung und Transport von Sperrmüll im Kreis Stormarn
Leistungsgegenständlich ist das Einsammeln von Sperrmüll aus der Abrufsammlung in dem Kreis Stormarn und das Transportieren der eingesammelten losgegenständlichen Sperrmüllmengen zu der zugewiesenen Übergabestelle.
Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2029 (3 weitere Jahre - 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2025 durch den Auftraggeber gekündigt wurde. Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2031 (2 weitere Jahre - 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Einsammlung und Transport von Sperrmüll im Kreis Herzogtum Lauenburg
Leistungsgegenständlich ist das Einsammeln von Sperrmüll aus der Abrufsammlung in dem Kreis Herzogtum Lauenburg und das Transportieren der eingesammelten losgegenständlichen Sperrmüllmengen zu der zugewiesenen Übergabestelle.
Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2029 (3 weitere Jahre - 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2025 durch den Auftraggeber gekündigt wurde. Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2031 (2 weitere Jahre - 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Einsammlung und Transport von Elektro-/Elektronikaltgeräten im Kreis Stormarn
Leistungsgegenständlich ist das Einsammeln von Elektro-/Elektronikaltgeräten aus der Abrufsammlung in dem Kreis Stormarn und das Transportieren der eingesammelten losgegenständlichen Mengen Elektro-/Elektronikaltgeräte zu der zugewiesenen Übergabestelle.
Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2029 (3 weitere Jahre - 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2025 durch den Auftraggeber gekündigt wurde. Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2031 (2 weitere Jahre - 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Einsammlung und Transport von Elektro-/Elektronikaltgeräten im Kreis Herzogtum Lauenburg
Leistungsgegenständlich ist das Einsammeln von Elektro-/Elektronikaltgeräten aus der Abrufsammlung in dem Kreis Herzogtum Lauenburg und das Transportieren der eingesammelten losgegenständlichen Mengen Elektro-/Elektronikaltgeräte zu der zugewiesenen Übergabestelle.
Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2029 (3 weitere Jahre - 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2025 durch den Auftraggeber gekündigt wurde. Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2031 (2 weitere Jahre - 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrmüll aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg
Leistungsgegenständlich sind
- Übernahme,
- Sortierung
und
- Verwertung
der in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg im Holsystem (Abrufsammlung im Rahmen der Lose 1 und 2) erfassten Sperrmüll-Mengen. Weiterhin hat der Auftragnehmer im Rahmen dieses Loses, hierfür eine Übernahmestelle einzurichten, an denen gemäß den Vorgaben die Sperrmüll-Mengen angeliefert werden können.
Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2029 (3 weitere Jahre - 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2025 durch den Auftraggeber gekündigt wurde. Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2031 (2 weitere Jahre - 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise , Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen,
- Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen,
- Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG) nicht vorliegen,
- Eigenerklärung(en) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Art. 5k Russland-Sanktionen),
- Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
- die Gewerbeanmeldung,
- aktueller Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
Der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2019, 2020 und 2021 (2021 ggf. vorläufig) in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind. Dieser Nachweis wird bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gefordert.
Für Los 1, Los 2, Los 3 oder Los 4 gilt:
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Einsammlung von Abfällen im Holsystem
Für Los 5 gilt:
Eigenerklärung über eine Referenz über die maschinelle Sortierung einer beliebigen Abfallart
Für Los 1, Los 2, Los 3 oder Los 4:
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Einsammlung von Abfällen im Holsystem in einem zusammenhängenden Gebiet von mind. 50.000 Einwohnern über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der vergangenen 60 Monate vor dem Tag der Angebotsfrist.
Hinweis: Sofern ein Bieter ein Angebot für ein Los, zwei Lose, drei Lose oder alle vier Lose abgibt, ist die Eigenerklärung über eine Referenz, wie oben beschrieben, ausreichend. Die Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal nachzuweisen.
Für Los 5 gilt:
Eigenerklärung über eine Referenz über die maschinelle Sortierung einer beliebigen Abfallart von mindestens 5.000 Mg innerhalb der vergangenen 60 Monate vor vor dem Tag der Angebotsfrist. Die Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal nachzuweisen.
(1) Bürgschaft:
Der Auftragnehmer hat als Sicherheit eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut binnen einer Frist von 15 Tagen nach Vertragsschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt 5 % der Brutto-Auftragssumme bezogen auf ein Jahr und die im Rahmen der Angebotsauswertung vorgesehene Prognosemenge (ohne Anwendung einer Preisanpassung).
(2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb:
Der Auftragnehmer hat sich unverzüglich um eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für alle leistungsgegenständlichen Tätigkeiten, Abfallarten und Standorte zu bemühen. Eine entsprechende Zertifizierung muss spätestens 3 Monate nach Leistungsbeginn zwingend vorliegen und über den gesamten Leistungszeitraum aufrecht erhalten werden.
(3) Haftpflichtversicherung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet zum Abschluss einer Betriebs-, einer Umwelthaftpflicht- und einer Umweltschadensversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils mindestens folgender Höhe:
Betriebshaftpflichtversicherung
- Personenschäden 2,5 Mio. EUR pro Person
- Sachschäden 2,5 Mio. EUR
- Vermögensschäden 1 Mio. EUR
Umwelthaftpflichtversicherung
- Personenschäden 2,5 Mio. EUR pro Person
- Sachschäden 2,5 Mio. EUR
- Vermögensschäden 1 Mio. EUR
Umweltschadensversicherung
- Versicherte Kosten 2,5 Mio. EUR
Die Versicherungen müssen den Anforderungen des § 6 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV) genügen.
(4) Haftung bei Eignungsleihe:
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 22.12.2021 bis zum 01.01.2022 einschließlich keine Bieterfragen gelesen oder beantwortet werden.
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Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft;
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft;
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrensrechtsverbindlich vertritt;
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
(5) plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft;
(6) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist in einem versiegelten Umschlag zu übergeben.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seinem Angebot, die Vorgaben des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH) einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJ64FT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem.§ 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]