Örtliche Bauüberwachung _Talsperre Lichtenberg Komplexsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2022-72
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Örtliche Bauüberwachung _Talsperre Lichtenberg Komplexsanierung
Die Talsperre Lichtenberg liegt im Osterzgebirge und dient der Trink‐ und Brauchwasserversorgung sowie dem Hochwasserschutz. Betreiber der Talsperre Lichtenberg ist die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV). Die
LTV ist ein Staatsbetrieb nach §26 SäHO und unter anderem zuständig für die Unterhaltung und den Betrieb landeseigener Stauanlagen.
Die Talsperre Lichtenberg besteht aus der Hauptsperre (Absperrbauwerk) und dem Komplexbauwerk mit den entsprechenden Betriebseinrichtungen. Das Absperrbauwerk wurde als Steinschüttdamm mit Asphaltaußendichtung hergestellt.
Die Wasserentnahme erfolgt über das Komplexbauwerk, das die Hochwasserentlastung, die Rohwasserentnahme und die Grundablässe beinhaltet. Die Talsperre Lichtenberg (Hauptsperre) ist der Talsperrenklasse 1 zugeordnet.
Nebenanlagen sind die Vorsperre Dittersbach, die Vorbecken Burkersdorf und Dittersbach, das E/MSR-Haus am Absperrbauwerk, Pegel und Wassergütemessstellen sowie das Pumpwerk.
Das Gesamtprojekt besteht aus den folgenden Vergabeeinheiten:
Die Vergabeeinheit VE1 beinhaltet die CEF1‐Maßnahme des LBP „temporäre Teiche“. Es sind temporäre Amphibienteiche (ZS=490,50 m NNW) mit „big bags“ an zwei Zuflüssen in die Hauptsperre vor Beginn des Abstaus der Hauptsperre zu errichten.
Die Vergabeeinheit VE2 beinhaltet die Vermeidungsmaßnahme V5‐Maßnahme des LBP „Geotubes“. Es sind Geotubes zum Rückhalt von Sedimenten während des Abstaus mit Anpassungsarbeiten im Tosbecken zu errichten und zu betreiben inklusive Rückbau und Entsorgung der Sedimente und Kunststoffe nach der Beckenentleerung.
Die Vergabeeinheit VE3 beinhaltet die Maßnahmen im wasserseitigen Baufeld. Es sind die Zuwegungen im Stauraum der Hauptsperre zu ertüchtigen oder herzustellen, ein Fangedamm und eine bauzeitliche Wasserhaltung mit RL DN1200 im Stauraum zu errichten sowie eine permanente Regelarmatur am Grundablass der Vorsperre einzubauen.
Die Vergabeeinheit VE4 beinhaltet die Maßnahmen im und am Komplexbauwerk (KBW). Am Komplexbauwerk sind Risssanierungen der Betonoberflächen mit Flüssigkunststoff durchzuführen, eine vollflächige Turmaußendichtung mit Kunststoffdichtungsbahnen (KDB) herzustellen, die Turmkopf‐Fassade zu erneuern
und die Turmkopf‐Lagerung anzupassen. Es erfolgen De‐/ Montagen des äußeren Stahlwasserbaus, die Montage der Epilimnionentlastungsleitung (ELE), De‐/Montagen von Rohrleitungen und Armaturen. Für die Anschlussfuge KBW/ABW ‐ Asphaltaußendichtung sind die Abdichtung der Fuge und Leckagemesseinrichtungen
herzustellen.
Die Maßnahmen aus der VE3 (Rohrleitungen, tlw. Fangedamm, ggf. Aufschotterungen im Stauraum) sind rückzubauen.
Die Vergabeeinheit VE5 beinhaltet die Maßnahmen am Absperrbauwerk (ABW) der Hauptsperre. Es ist die Dammkrone umzubauen, eine vollflächige Oberflächendichtung mit KDB mit einer Entwässerung der KDB in den Kontrollgang der Herdmauer herzustellen, Messpfeiler an der Luftseite des Dammes und eine Treppenanlage am luftseitigen Hang zu errichten.
Die Vergabeeinheit VE6 beinhaltet EMSR‐Maßnahmen für die VE3 bis VE5 und enthält u.a. die Montage von Kabel, Leitungen, Schränken, Leuchten.
Die Vergabeeinheit VE7 beinhaltet die Vermeidungsmaßnahme V6‐Maßnahme des LBP „Mahd der Sedimentoberflächen“. Die Sedimentoberflächen sind 2x pro Jahr bei entleertem Becken und 1x vor Beginn Probestau zu mähen.
Die Vergabeeinheit VE8 beinhaltet den Rückbau CEF1‐Maßnahmen (s. VE1). Nach erfolgtem Probestau und Erreichen des neuen Stauziels sind die im Rahmen der Vergabeeinheit VE1 errichteten Maßnahmen rückzubauen und zu entsorgen.
Lichtenberg, DE
Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke. Leistungsumfang gemäß Vergabeunterlagen, Aufgabenstellung und Leistungsbeschreibung für die Örtliche Bauüberwachung.
Geforderte Mindestanforderungen gemäß Vergabeunterlagen - Formblatt Mindestanforderungen für Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Angabe , Gewichtung und Wertung der Zuschlagskriterien gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung in das Handelsregister, in das Berufs- und Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen.
- Vorlage der Erklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Siehe Vergabeunterlagen:
Es ist die Erklärung über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten abzugeben.
Es ist die Erklärung des Bieters zum Mindestlohn (MiLoG) abzugeben.
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre - davon im Fachgebiet der Örtlichen Bauüberwachung anzugeben.
Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen.
Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen.
Die Deckungssumme für Sachschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen.
Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in o.g. Höhe gewährt wird, geführt werden.
Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt
Siehe Vergabeunterlagen:
a) Abgabe der Eigenerklärung zu Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576. Die Nichtabgabe dieser Eigenerklärung führt zum Ausschuss des Angebotes!
b) Angabe der zur Örtlichen Bauüberwachung vorgesehenen Mitarbeiter.
c) Angabe der Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung des Projektleiters (PL) und Nachweis seiner beruflichen Befähigung, des stellvertretenden Projektleiters (stellv. PL) und Nachweis seiner beruflichen Befähigung und Benennung der Projektteammitglieder und Nachweis ihrer beruflichen Befähigung.
d) Referenzen
- Vergleichbare Referenzen für den Projektleiter sind im Mindesten die Leistungen der Örtlichen
Bauüberwachung (als Projektleitung) einer Sanierung oder der Neubau von Talsperrenklasse 2
nach DIN19700 Teil 11 mit einer Bauwerkshöhe von mindestens 6 Metern, alternativ zählen auch
die Sanierung oder der Neubau von Hochwasserrückhaltebecken mittlerer Größe nach DIN19700
Teil 12.
- Als vergleichbare Referenzen für den stellvertretenden Projektleiter sind im Gegensatz zum
Projektleiter auch Stellvertretungen einer Projektleitung möglich
- Die geforderten Referenzen müssen abgeschlossene, abgenommene Maßnahmen im Bereich
der örtlichen Bauüberwachung darstellen, die im Zeitraum der letzten 15 Jahre (seit 1.1.2007 bis
zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Bekanntmachung IV 2.2) abgenommen wurden und ein
Mindestbauvolumen von 1 Mio. € aufweisen.
- Das Projektteam muss mindestens aus der Projektleitung, derer Stellvertretung und einer
weiteren Person bestehen
Für jede erforderliche Referenz ist ein separates Formblatt „Deckblatt für Referenzobjekt“ zu verwenden und vollständig auszufüllen. Angaben: Bezeichnung des Vorhabens, Herstellungskosten, erbrachter Leistungsumfang, Bauzeitraum, Bearbeitungszeitraum, Angaben zum Ansprechpartner des AG (Name des AG, Name des Ansprechpartners, Telefonnummer des Ansprechpartners).
Die Referenzen für den Projektleiter und dem stellvertretenden Projektleiter können aus den gleichen Projekten vorgelegt werden, sofern beide Personen im Fachgebiet der Örtlichen Bauüberwachung tätig gewesen sind.
Bauingenieur oder gleichwertig, Nachweis durch Studienabschluss Diplom oder gleichwertig für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter im Studiengang Bauingenieurwesen oder gleichwertig.
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau, Am Roten Turm 1, 09496 Marienberg
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigten zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe der hier ausgeschriebenen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung an bereits mit Planungsleistungen im Projekt Talsperre Lichtenberg Komplexsanierung beauftragte Ingenieurbüros ist aufgrund interner Regelungen im Sinne der Qualitätssicherung ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.