Suchtmittelberatung in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein Teil 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Suchtmittelberatung in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein Teil 2
In der Jugendanstalt Schleswig und in den Justizvollzugsanstalten Neumünster, Flensburg und Itzehoe werden externe Träger gesucht, die durch eigene Fachkräfte mit der ausgeschriebenen Qualifikation ab dem 01.01.2023 die Suchtmittelberatung gewährleisten.
Suchtmittelberatung in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein Teil 2
Schleswig
Bis zu 70 Fachleistungsstunden pro Monat für die Suchtmittelberatung (legaler und illegaler Suchtmittelbereich) von jugendlichen Gefangenen.
Suchtmittelberatung in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein Teil 2
Neumünster
Bis zu 100 Fachleistungsstunden pro Monat für die Suchtmittelberatung (legaler Suchtmittelbereich) von erwachsenen Gefangenen.
Suchtmittelberatung in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein Teil 2
Flensburg
Bis zu 36 Fachleistungsstunden für die Suchtmittelberatung (illegaler Suchtmittelbereich) von erwachsenen Gefangenen.
Suchtmittelberatung in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein Teil 2
Itzehoe
Bis zu 20 Fachleistungsstunden für die Suchtmittelberatung (illegaler Suchtmittelbereich) von erwachsenen Gefangenen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Suchtmittelberatung in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein Teil 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Breklum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25821
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Suchtmittelberatung in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein Teil 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Breklum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25821
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Suchtmittelberatung in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein Teil 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24937
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Suchtmittelberatung in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein Teil 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und
Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Das Verfahren mündet im Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Auftragnehmer.
Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgenden Höchstmengen in Bezug auf das Auftragsvolumen für die zu leistenden Fachleistungsstunden pro Monat in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
— Los 1: 70 Fachleistungsstunden pro Monat für die Suchtmittelberatung (legaler und illegaler Suchtmittelbereich) von jugendlichen Gefangenen,
— Los 2: 100 Fachleistungsstunden pro Monat für die Suchtmittelberatung (legaler Suchtmittelbereich) von erwachsenen Gefangenen,
— Los 3: 36 Fachleistungsstunden pro Monat für die Suchtmittelberatung (illegaler Suchtmittelbereich) von erwachsenen Gefangenen,
— Los 4: 20 Fachleistungsstunden pro Monat für die Suchtmittelberatung (illegaler Suchtmittelbereich) von erwachsenen Gefangenen,
— gesamt: 226 Fachleistungsstunden pro Monat für die Suchtmittelberatung.
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 21. Oktober 2022 an die GMSH, z.H. Frau Corinna Witt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Formblatt)
2. Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt)
4. Preisblatt pro Los
5. Konzept zur Erbringung der Leistung gem. Anforderungen der Bewertungsmatrix
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: n.n.
Postleitzahl: n.n.
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]