10-32-22-270; Beratung u. Unterstützung digitalisierungsfähiger Prozesse des FD Gesundheit Referenznummer der Bekanntmachung: 10-32-22-270

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7A6E70EB-E105-4AFF-9675-DFFFC29A2001
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7A6E70EB-E105-4AFF-9675-DFFFC29A2001
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

10-32-22-270; Beratung u. Unterstützung digitalisierungsfähiger Prozesse des FD Gesundheit

Referenznummer der Bekanntmachung: 10-32-22-270
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen der Bundesförderung "Gesundheitsamt 2025" steigern wir den Digitalisierungsgrad des Gesundheitsamtes. Das Projekt verfolgt das Ziel einer Steigerung der digitalen Reife über die verschiedenen Dimensionen hinweg. Es setzt sich aus sieben Teilprojekten zusammen, die dimensionsübergreifende Entwicklungen ermöglichen und das Gesundheitsamt widerstandsfähiger gegenüber Krisen und den Herausforderungen der Digitalisierung aufstellen. Dabei steht stets auch die Verknüpfung und Anbindung zu den existierenden Strukturen der Kreisverwaltung Pinneberg als Gesamtes im Blickfeld. Zur Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung des Projektes wird eine externe Projektmanagementorganisation (PMO) eingesetzt werden, die die Teilprojekte koordiniert. Sie wird dabei von Mitarbeitenden aus dem Fachdienst Gesundheit, dem E-Government und der Organisationsabteilung der Kreisverwaltung Pinneberg unterstützt. Die hier ausgeschriebene Leistung deckt zwei Maßnahmen aus dem Gesamtprojekt ab.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Projekt M2 – Identifizierung und Analyse digitalisierungsfähiger Prozesse:

Die Kernprozesse des Gesundheitsamtes, insbesondere des Infektionsschutzes, sollen systematisch dahingehend untersucht werden, ob und ggf. in welchem Maße sie sich für die Digitalisierung eignen. Hierfür sollen Kriterien entwickelt und ein Bewertungssystem etabliert und angewendet werden. Anhand des Bewertungssystems soll das Potential für die Digitalisierung analysiert und eine Priorisierung für die zu digitalisierenden Prozesse vorgenommen werden. Auch bei neu hinzukommenden Aufgaben, z.B. in Krisen, kann so eine initiale Bewertung von Prozessen im Hinblick auf das Digitalisierungspotential schnell erfolgen.

 

Projekt M3 – Prozessdokumentation, -digitalisierung und Evaluation der erkannten Prozesse:

Die im Teilprojekt M2 identifizierten Prozesse, die sich für eine Digitalisierung eignen, sollen einheitlich nach einem Konzept mit Softwareunterstützung (IBO Prometheus) formal in BPMN 2.0 dokumentiert werden. Außerdem soll eine Prozesslandkarte erstellt werden zum übersichtlichen und anwendergerechter Einstieg in die Prozessdokumentationen. Eine regelhafte Überprüfung und Aktualisierung der Prozessdokumentation ist vorgesehen. Dabei stehen nicht nur die durch die Herausforderungen der Pandemie neu entstandenen Prozesse im Vordergrund, sondern alle identifizierten Prozesse mit Potential zur Digitalisierung in allen Bereichen des Gesundheitsamtes. Diese sollen mit den notwendigen Schnittstellen dokumentiert und auf Verbesserungen im Ablauf unter Nutzung digitaler Anwendungen und Schnittstellen untersucht werden. Entsprechende Anwendungen werden in die Prozesse integriert, so dass Fehler und Doppelarbeit vermieden und die Prozesse beschleunigt werden. Die entstandenen Dokumente werden den an den Prozessen beteiligten Mitarbeitenden auf einer online verfügbaren Plattform zur Verfügung gestellt und tragen auch zur besseren Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen und zur Sicherstellung einheitlicher Abläufe bei. Die digitalisierten Prozesse sollen anhand von z. B. in Workshops entwickelten Kennzahlen evaluiert und hinsichtlich ihrer Effektivität und Effizienz überprüft werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Projektleiters und Stellvertreters / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Organisation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Inhaltliches Konzept und Ablaufplan / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Tagespauschalsatz / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Gesamtpreis / Gewichtung: 10
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 19
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bieterfragen sind bis zum 21.12.2022 zu stellen, damit eine Beantwortung vor Ablauf der Angebotabgabefrist gewährleistet werden kann. Eventuell kann es diesbezüglich zwischen dem 23.12.2022 bis 02.01.2023 zu Verzögerungen kommen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Unterlagen, sofern zutreffend, sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen vom Bieter und ggf. Nachunternehmer einzureichen:

- Angabe des Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre mit folgenden zusätzlichen Nachweisen: Nachgewiesener Umsatz i.H.v. mindestens 600.000,- € je Geschäftsjahr;

- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;

- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist;

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,

- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz;

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Unterlagen, sofern zutreffend, sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen vom Bieter und ggf. Nachunternehmer einzureichen:

- Nachweis der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren mit folgenden Mindestanforderungen: durchschnittliche Mindestbeschäftigtenanzahl: 15;

- Nachweis von mind. 3 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Jahren. Eine Referenz gilt als „vergleichbar“, wenn Projekte zur Digitalisierung von Prozessen und Prozessanalyse für den öffentlichen Dienst oder dem Gesundheitswesen durchgeführt wurden.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.

Weiterhin ist die "Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland" vom Bieter auszufüllen zu unterschreiben und mit Angebot einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/01/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/02/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/01/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Anwesenheit von Bietern und deren Bevollmächtigten bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2022

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