Geschäftsstraßenmanagement Georg-Schumann-Straße – Verstetigung lokaler Strukturen Referenznummer der Bekanntmachung: ZZL 007/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aufbauwerk-leipzig.com
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsstraßenmanagement Georg-Schumann-Straße – Verstetigung lokaler Strukturen
Ziel der Ausschreibung ist, die ca. 5 km lange Magistrale Georg-Schumann-Straße im Nordwesten der Stadt Leipzig zu einem belebten funktionsgemischten Stadtteilzentrum zu entwickeln.
Leipzig, DE
Leistungszeitraum: 01.01.2023 bis zum 31.08.2025
Die Stadt Leipzig, beabsichtigt zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ im Zeitraum ab 01.01.2023 bis 31.08.2025 ein Geschäftsstraßenmanagement in der Georg-Schumann-Straße zu beauftragen.
Die Georg-Schumann-Straße befindet sich im Leipziger Nordwesten und verbindet aus dem Stadtzentrum kommend die Ortsteile Mitte, Gohlis, Möckern und Wahren. Sie übernimmt einen großen Teil des Pendlerverkehrs von außerhalb in das Stadtgebiet und stellt eine wichtige ÖPNV-Achse vom Stadtzentrum bis nach Schkeuditz dar. Die Georg-Schumann-Straße bildet keine durchgehende Geschäftsstraße, sondern unterteilt sich in ein C-Zentrum sowie vier Zentren, die als Nahversorgungszentren einen hohen Stellenwert zur Deckung der Bedarfe der Stadtteilbevölkerung einnehmen. Neben qualitativen und quantitativen Defiziten der unterschiedlichen Besatzstruktur stehen an einzelnen Standorten Leerstände, Sanierungsstau, Mangel an Aufenthaltsqualität im Fokus. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage vieler kleiner Unternehmen bedarf es der Verortung neuer konzeptioneller Ansätze zum Aufbau einer bedarfsgerechteren wohnungsnahen Versorgung.
Im Abgleich mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Leipzig INSEK 2030 und aufgrund der lokalen Herausforderungen und Gegebenheiten soll das Geschäftsstraßenmanagement zwischen der Unternehmerschaft, der Bewohnerschaft, den Immobilieneigentümern, sozialen und kulturellen Trägern, Vereinen, Stadtteilakteuren, der Handwerkskammer zu Leipzig, der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, der Politik und der Stadtverwaltung einen kooperativen und integrierten Prozess zur Stärkung des sozialen Zusammenhaltes entlang der Magistrale begleiten sowie den Interessenausgleich zwischen den genannten Gruppen nachhaltig unterstützen. Das Geschäftsstraßenmanagement ist Koordinator, Initiator und die Schnittstelle zwischen der Stadtverwaltung und den Akteuren vor Ort.
Das Geschäftsstraßenmanagement (wirtschaftliche Dienstleistung) dient dem Gemeinwohl im Hinblick auf die Zielsetzung der Erreichung einer selbsttragenden wirtschaftlichen Belebung der Magistrale. Insbesondere soll die Beratung von Eigentümern und Gewerbetreibenden sowie Ansiedlungsinteressenten gewährleistet werden und diese befähigen, im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft und durch die Bildung eines Fördervereins das zukünftige Standortmarketing eigenständig im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements zu übernehmen.
Ziel ist, die ca. 5 km lange Magistrale Georg-Schumann-Straße im Nordwesten der Stadt Leipzig zu einem belebten funktionsgemischten Stadtteilzentrum zu entwickeln. Durch die stärkere Verknüpfung der wirtschaftlichen, baulichen, sozialen und klimarelevanten Entwicklungen sollen das Image und die Wettbewerbsfähigkeit der Hauptverkehrsstraße mittels der Unterstützung der Unternehmen und Immobilieneigentümer verbessert werden.
Das Geschäftsstraßenmanagement steht insbesondere vor der Herausforderung, durch eine gezielte Unternehmens- und Eigentümerberatung, Prozesse in Gang zu setzen, die durch die Unterstützung und die Kooperation, der im Stadtraum agierenden Akteure, kurzfristig zur Stärkung des sozialen Zusammenhaltes führen.
Die zu beauftragenden Managementleistungen sollen zu einer positiven Entwicklung der ortsansässigen Unternehmen beitragen, die Eigentümerschaft befähigen Leerstände in den Erdgeschossbereichen zu reduzieren, die Umnutzung von Läden in Wohnungen verhindern und vielseitig strukturierte Kooperationen zu den Stadtteilakteuren aufbauen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.