12-KSP-22-054; Erweiterungsbau GST Grundschule Thesdorf-Ausstattung Schulmöbel für BA1+2 Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-054
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]79
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-22-054; Erweiterungsbau GST Grundschule Thesdorf-Ausstattung Schulmöbel für BA1+2
Lieferung und Aufbau der Schulmöbel in die entsprechenden Schulklassenräume, Lehrerzimmer, sonstige Räume einschl. diverse Montagearbeiten u.a. Wandtafeln.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Neubau der Grundschule Thesdorf ist in der Fertigstellung. Das Gebäude ist nicht unterkellert.
Die Errichtung erfolgte in zwei Bauabschnitten (Bauteile 1+2). Zunächst wurde der 3-geschossige Baukörper mit den Klassenräumen und „Marktplätzen“ sowie der Verbindungsbau errichtet. Im 2. Bauabschnitt wurde ein 2-geschossiges Gebäude errichtet. In denen befinden sich Aula, Computer-Unterrichtsraum, Musik- und Medienraum, Schulbücherei und eine Küche.
Bauwerk:
• Abmessung: Länge ca. 60,000 m; Breite ca. 44,000 m; Höhe ca. 8,600 - 12,800 m
• Bruttorauminhalt: ca. 19.200,000 m³
• Anzahl der Etagen: 2- bis 3-geschossig
• Tragkonstruktion (Wände/Decken): massiv (Mauerwerk / Stahlbeton)
• PR-Konstruktion im Eingangsbereich
• Begrüntes Flachdach
Die Lieferleistungen umfassen:
Die Leistung umfasst die Lieferung und Aufbau der Schulmöbel im dreigeschossigen Westtrakt sowie im Mitteltrakt. Die genaue Leistung ist dem Leistungsverzeichnis, den Ausführungsplänen und dem Farbkonzept zu entnehmen.
Angabe des Fabrikats ist zwingend anzugeben. Datenblätter zum gewählten Fabrikat werden ggf. nach Eröffnung und während der Wertung nachgefordert.
Des Weiteren ist im LV die Schulausstattung des 2.Bauabschnitts enthalten. Diese Möbel sind ebenfalls zu liefern und werden in einem bereitgestellten Raum zwischen- gelagert.
Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und ist bindend. Auftraggeber ist die Stadt Pinneberg, der Kommunale Servicebetrieb KSP.
Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, im Hinblick auf die Corona-Pandemie und auch den Ukraine Krieg Bedingungen, Vorbehalte usw. in Ihrem Angebot oder einem Begleitschreiben zu formulieren. Dies führt aufgrund vergaberechtlicher Vorgaben i. d. R. zu einem Ausschluss Ihres Angebots. Dem Kreis Pinneberg als Auftraggeber ist bewusst, dass es aufgrund der Corona-Pandemie und auch des Ukraine Krieges zu Beeinträchtigungen Ihrer Leistung kommen kann. Allerdings sind Sie in diesen Fällen durch die Regelungen der VOL/B und des BGB geschützt. Dies betrifft je nach Fallkonstellation beispielsweise die Verlängerung von Ausführungsfristen oder die Befreiung von Leistungspflichten.
Nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im LV zu machen und geben Sie unbedingt das FB 07 EU ab.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. Enthaftungsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkassen, falls das Unternehmen Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle des Firmensitzes (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
— Berufs-Betriebshaftpflichtversicherung
keine Angabe
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Weiterhin ist die "Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland" vom Bieter auszufüllen zu unterschreiben und mit Angebot einzureichen.
keine Angabe
Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B. Fristverlängerung der Schlusszahlung auf 60KT, da verlängerte Prüffristen (Generalplaner, Projektsteuerung, KSP, RPA) bis hin zum Unterschriftenlauf Beauftragung vorliegen. Der AN hat bei Überschreitung der Ausführungsfrist der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1% der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne USt. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne USt) begrenzt. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl.Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Eröffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen. Bei Liefer-Dienstleistungen werden Zusammenstellungen der Eröffnung nicht mitgeteilt. Der öffentliche Auftraggeber teilt jedem Bieter die Entscheidung nach der Wertung mit.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.