Erntenutzung und Durchforstung in Mischbeständen in den Revieren Thümmlitz-Klosterbuch Los 132, Colditz Los 531, Waldmühle Los 631 und Leipzig Los 931 (tlw. 2023-2025) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022FB03 12022 TO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04277
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smul.sachsen.de/sbs/695.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Erntenutzung und Durchforstung in Mischbeständen in den Revieren Thümmlitz-Klosterbuch Los 132, Colditz Los 531, Waldmühle Los 631 und Leipzig Los 931 (tlw. 2023-2025)
Erntenutzung und Durchforstung in Mischbeständen in den Revieren Thümmlitz-Klosterbuch Los 132, Colditz Los 531, Waldmühle Los 631 und Leipzig Los 931 (tlw. 2023-2025)
132
Erntenutzung und Durchforstung in Mischbeständen im Revier Thümmlitz-Klosterbuch Los 132 (2023-2025), Verfahren 2d ● bodenpflegliche Vorliefereinheit gefordert und immer vorzuhalten: Rückepferde, Raupenfahrzeuge (z.B. Wicki-Forstraupe oder gleichwertige Maschinen) oder Seilschlepper
siehe Vergabeunterlagen Rahmenvertrag Los 132
531
Erntenutzung und Durchforstung in Mischbeständen im Revier Colditz Los 531 (2023-2025), Verfahren 2d und 5 ● mindestens besonders tragfähige Bänder für alle Boggie-Achsen und Einzelräder mit einer Mindestplattenfläche von 1.500 cm² (Länge * Breite der Platte) oder BigFoot Reifen/ Superbreitreifen mit einer Mindesbreite von 900mm● bodenpflegliche Vorliefereinheit gefordert und immer vorzuhalten: Rückepferde, Raupenfahrzeuge (z.B. Wicki-Forstraupe oder gleichwertige Maschinen) oder Seilschlepper
siehe Vergabeunterlagen Rahmenvertrag Los 531
631
Erntenutzung und Durchforstung in Mischbeständen im Revier Waldmühle Los 631 (2023-2025), Verfahren 3a und 3c ● mindestens besonders tragfähige Bänder für alle Boggie-Achsen und Einzelräder mit einer Mindestplattenfläche von 1.500 cm² (Länge * Breite der Platte) oder BigFoot Reifen/ Superbreitreifen mit einer Mindesbreite von 900mm● bodenpflegliche Vorliefereinheit gefordert und immer vorzuhalten: Rückepferde, Raupenfahrzeuge (z.B. Wicki-Forstraupe oder gleichwertige Maschinen) oder Seilschlepper
siehe Vergabeunterlagen Rahmenvertrag Los 631
931
Erntenutzung und Durchforstung in Mischbeständen im Revier Leipzig Los 931, Verfahren2d ● bodenpflegliche Vorliefereinheit gefordert und immer vorzuhalten: Rückepferde, Raupenfahrzeuge (z.B. Wicki-Forstraupe oder gleichwertige Maschinen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.smul.sachsen.de/sbs/695.htmindex.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.smul.sachsen.de/sbs/695.htmindex.asp?ID=4421&art_param=363