22RV1076 - Rahmenverträge für Bauwerksprüfung und Bestandserfassung nach DIN 1076 Referenznummer der Bekanntmachung: 22RV1076
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sachsen-vergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
22RV1076 - Rahmenverträge für Bauwerksprüfung und Bestandserfassung nach DIN 1076
Bauwerksprüfung und Bestandserfassung nach DIN 1076
22RV1076-1 - Schloss Colditz
Schloss Colditz, Schloßgasse 1, 04680 Colditz
Rahmenvertrag 22RV1076-1 - Schloss Colditz
Es sind Leistungen der Bauwerksprüfung und der Bestandserfassung nach DIN 1076 zu erbringen. Die Prüfungen erfolgen turnusmäßig. Ausnahmen hierfür können kritische Bauwerkszustände oder geplante Baumaßnahmen sein.
Die Vergabe erfolgt aufgeteilt sechs Lose, hier Los 1: Rahmenvertrag 22RV1076-1 - Schloss Colditz.
Weiter Ausführungen - siehe Vergabeunterlagen.
Grundlaufzeit bis 31.12.2024, mit der Option der jahresweisen Verlängerung bis maximal bis 31.12.2026.
Mit Vertragsabschluss des jeweiligen Rahmenvertrages wird eine Mindestmenge ohne gesonderten Abruf beauftragt.
Die Mindestmenge beinhaltet für alle in der Bauwerksliste des jeweiligen Loses benannten Bauwerke die Durchführung der innerhalb der Grundlaufzeit des Rahmenvertrages vorgesehenen und zugeordneten Einfachen Prüfungen, Hauptprüfungen und Sonderprüfungen (Grundleistungen nach DIN 1076) sowie die Bestandserfassung von Bauwerken, einschließlich der für die Vertragserfüllung notwendigen Besonderen Leistungen wie Verkehrssicherung, Bereitstellung Zugangstechnik und vergleichbar.
Mit Vertragsverlängerung erweitert sich die Mindestmenge um die für das jeweilige Vertragsjahr vorgesehenen und zugeordneten Leistungen an den Bauwerken der Bauwerksliste des jeweiligen Loses.
Leistungen die über benannte Mindestmenge hinausgehen, werden jeweils mit Einzelabruf gesondert beauftragt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Bedarf die Durchführung weiterer Einfacher Prüfungen, Hauptprüfungen und Sonderprüfungen an Bauwerken der Bauwerksliste des jeweiligen Loses sowie zusätzlich erforderliche Bestandserfassungen von Bauwerken oder Aktualisierungen von Bauwerksbüchern von Bauwerken der Bauwerksliste des jeweiligen Loses an den Auftragnehmer im Wege des Einzelabrufs zu vergeben.
Rückfragen an die Vergabestelle ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de).
22RV1076-2 - Burg Gnandstein
Burg Gnandstein, Burgstr. 3, 04655 Kohren-Sahlis
Rahmenvertrag 22RV1076-2 - Burg Gnandstein
Es sind Leistungen der Bauwerksprüfung und der Bestandserfassung nach DIN 1076 zu erbringen. Die Prüfungen erfolgen turnusmäßig. Ausnahmen hierfür können kritische Bauwerkszustände oder geplante Baumaßnahmen sein.
Die Vergabe erfolgt aufgeteilt sechs Lose, hier Los 2: Rahmenvertrag 22RV1076-2 - Burg Gnandstein.
Weiter Ausführungen - siehe Vergabeunterlagen.
Grundlaufzeit bis 31.12.2024, mit der Option der jahresweisen Verlängerung bis maximal bis 31.12.2026.
Mit Vertragsabschluss des jeweiligen Rahmenvertrages wird eine Mindestmenge ohne gesonderten Abruf beauftragt.
Die Mindestmenge beinhaltet für alle in der Bauwerksliste des jeweiligen Loses benannten Bauwerke die Durchführung der innerhalb der Grundlaufzeit des Rahmenvertrages vorgesehenen und zugeordneten Einfachen Prüfungen, Hauptprüfungen und Sonderprüfungen (Grundleistungen nach DIN 1076) sowie die Bestandserfassung von Bauwerken, einschließlich der für die Vertragserfüllung notwendigen Besonderen Leistungen wie Verkehrssicherung, Bereitstellung Zugangstechnik und vergleichbar.
Mit Vertragsverlängerung erweitert sich die Mindestmenge um die für das jeweilige Vertragsjahr vorgesehenen und zugeordneten Leistungen an den Bauwerken der Bauwerksliste des jeweiligen Loses.
Leistungen die über benannte Mindestmenge hinausgehen, werden jeweils mit Einzelabruf gesondert beauftragt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Bedarf die Durchführung weiterer Einfacher Prüfungen, Hauptprüfungen und Sonderprüfungen an Bauwerken der Bauwerksliste des jeweiligen Loses sowie zusätzlich erforderliche Bestandserfassungen von Bauwerken oder Aktualisierungen von Bauwerksbüchern von Bauwerken der Bauwerksliste des jeweiligen Loses an den Auftragnehmer im Wege des Einzelabrufs zu vergeben.
Rückfragen an die Vergabestelle ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de).
22RV1076-3 - Burg Mildenstein
Burg Mildenstein, Burglehn 6, 04703 Leisnig
Rahmenvertrag 22RV1076-3 - Burg Mildenstein
Es sind Leistungen der Bauwerksprüfung und der Bestandserfassung nach DIN 1076 zu erbringen. Die Prüfungen erfolgen turnusmäßig. Ausnahmen hierfür können kritische Bauwerkszustände oder geplante Baumaßnahmen sein.
Die Vergabe erfolgt aufgeteilt sechs Lose, hier Los 3: Rahmenvertrag 22RV1076-3 - Burg Mildenstein.
Weiter Ausführungen - siehe Vergabeunterlagen.
Grundlaufzeit bis 31.12.2024, mit der Option der jahresweisen Verlängerung bis maximal bis 31.12.2026.
Mit Vertragsabschluss des jeweiligen Rahmenvertrages wird eine Mindestmenge ohne gesonderten Abruf beauftragt.
Die Mindestmenge beinhaltet für alle in der Bauwerksliste des jeweiligen Loses benannten Bauwerke die Durchführung der innerhalb der Grundlaufzeit des Rahmenvertrages vorgesehenen und zugeordneten Einfachen Prüfungen, Hauptprüfungen und Sonderprüfungen (Grundleistungen nach DIN 1076) sowie die Bestandserfassung von Bauwerken, einschließlich der für die Vertragserfüllung notwendigen Besonderen Leistungen wie Verkehrssicherung, Bereitstellung Zugangstechnik und vergleichbar.
Mit Vertragsverlängerung erweitert sich die Mindestmenge um die für das jeweilige Vertragsjahr vorgesehenen und zugeordneten Leistungen an den Bauwerken der Bauwerksliste des jeweiligen Loses.
Leistungen die über benannte Mindestmenge hinausgehen, werden jeweils mit Einzelabruf gesondert beauftragt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Bedarf die Durchführung weiterer Einfacher Prüfungen, Hauptprüfungen und Sonderprüfungen an Bauwerken der Bauwerksliste des jeweiligen Loses sowie zusätzlich erforderliche Bestandserfassungen von Bauwerken oder Aktualisierungen von Bauwerksbüchern von Bauwerken der Bauwerksliste des jeweiligen Loses an den Auftragnehmer im Wege des Einzelabrufs zu vergeben.
Rückfragen an die Vergabestelle ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de).
22RV1076-4 - JVA Polizei - Zivil - Wasserbauwerke
divers, siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung
Rahmenvertrag 22RV1076-4 - JVA Polizei - Zivil - Wasserbauwerke
Es sind Leistungen der Bauwerksprüfung und der Bestandserfassung nach DIN 1076 zu erbringen. Die Prüfungen erfolgen turnusmäßig. Ausnahmen hierfür können kritische Bauwerkszustände oder geplante Baumaßnahmen sein.
Die Vergabe erfolgt aufgeteilt sechs Lose, hier Los 4: Rahmenvertrag 22RV1076-4 - JVA Polizei - Zivil - Wasserbauwerke.
Weiter Ausführungen - siehe Vergabeunterlagen.
Grundlaufzeit bis 31.12.2024, mit der Option der jahresweisen Verlängerung bis maximal bis 31.12.2026.
Mit Vertragsabschluss des jeweiligen Rahmenvertrages wird eine Mindestmenge ohne gesonderten Abruf beauftragt.
Die Mindestmenge beinhaltet für alle in der Bauwerksliste des jeweiligen Loses benannten Bauwerke die Durchführung der innerhalb der Grundlaufzeit des Rahmenvertrages vorgesehenen und zugeordneten Einfachen Prüfungen, Hauptprüfungen und Sonderprüfungen (Grundleistungen nach DIN 1076) sowie die Bestandserfassung von Bauwerken, einschließlich der für die Vertragserfüllung notwendigen Besonderen Leistungen wie Verkehrssicherung, Bereitstellung Zugangstechnik und vergleichbar.
Mit Vertragsverlängerung erweitert sich die Mindestmenge um die für das jeweilige Vertragsjahr vorgesehenen und zugeordneten Leistungen an den Bauwerken der Bauwerksliste des jeweiligen Loses.
Leistungen die über benannte Mindestmenge hinausgehen, werden jeweils mit Einzelabruf gesondert beauftragt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Bedarf die Durchführung weiterer Einfacher Prüfungen, Hauptprüfungen und Sonderprüfungen an Bauwerken der Bauwerksliste des jeweiligen Loses sowie zusätzlich erforderliche Bestandserfassungen von Bauwerken oder Aktualisierungen von Bauwerksbüchern von Bauwerken der Bauwerksliste des jeweiligen Loses an den Auftragnehmer im Wege des Einzelabrufs zu vergeben.
Rückfragen an die Vergabestelle ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de).
22RV1076-5 - Antennenmasten
divers, siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung
Rahmenvertrag 22RV1076-5 - Antennenmasten
Es sind Leistungen der Bauwerksprüfung und der Bestandserfassung nach DIN 1076 zu erbringen. Die Prüfungen erfolgen turnusmäßig. Ausnahmen hierfür können kritische Bauwerkszustände oder geplante Baumaßnahmen sein.
Die Vergabe erfolgt aufgeteilt sechs Lose, hier Los 5: Rahmenvertrag 22RV1076-5 - Antennenmasten.
Weiter Ausführungen - siehe Vergabeunterlagen.
Grundlaufzeit bis 31.12.2024, mit der Option der jahresweisen Verlängerung bis maximal bis 31.12.2026.
Mit Vertragsabschluss des jeweiligen Rahmenvertrages wird eine Mindestmenge ohne gesonderten Abruf beauftragt.
Die Mindestmenge beinhaltet für alle in der Bauwerksliste des jeweiligen Loses benannten Bauwerke die Durchführung der innerhalb der Grundlaufzeit des Rahmenvertrages vorgesehenen und zugeordneten Einfachen Prüfungen, Hauptprüfungen und Sonderprüfungen (Grundleistungen nach DIN 1076) sowie die Bestandserfassung von Bauwerken, einschließlich der für die Vertragserfüllung notwendigen Besonderen Leistungen wie Verkehrssicherung, Bereitstellung Zugangstechnik und vergleichbar.
Mit Vertragsverlängerung erweitert sich die Mindestmenge um die für das jeweilige Vertragsjahr vorgesehenen und zugeordneten Leistungen an den Bauwerken der Bauwerksliste des jeweiligen Loses.
Leistungen die über benannte Mindestmenge hinausgehen, werden jeweils mit Einzelabruf gesondert beauftragt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Bedarf die Durchführung weiterer Einfacher Prüfungen, Hauptprüfungen und Sonderprüfungen an Bauwerken der Bauwerksliste des jeweiligen Loses sowie zusätzlich erforderliche Bestandserfassungen von Bauwerken oder Aktualisierungen von Bauwerksbüchern von Bauwerken der Bauwerksliste des jeweiligen Loses an den Auftragnehmer im Wege des Einzelabrufs zu vergeben.
Rückfragen an die Vergabestelle ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de).
22RV1076-6 - Bund - Schießanlage, Feldposten und Mauern
divers, siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung
Rahmenvertrag 22RV1076-6 - Bund - Schießanlage, Feldposten und Mauern
Es sind Leistungen der Bauwerksprüfung und der Bestandserfassung nach DIN 1076 zu erbringen. Die Prüfungen erfolgen turnusmäßig. Ausnahmen hierfür können kritische Bauwerkszustände oder geplante Baumaßnahmen sein.
Die Vergabe erfolgt aufgeteilt sechs Lose, hier Los 5: Rahmenvertrag 22RV1076-6 - Bund - Schießanlage, Feldposten und Mauern.
Weiter Ausführungen - siehe Vergabeunterlagen.
Grundlaufzeit bis 31.12.2024, mit der Option der jahresweisen Verlängerung bis maximal bis 31.12.2026.
Mit Vertragsabschluss des jeweiligen Rahmenvertrages wird eine Mindestmenge ohne gesonderten Abruf beauftragt.
Die Mindestmenge beinhaltet für alle in der Bauwerksliste des jeweiligen Loses benannten Bauwerke die Durchführung der innerhalb der Grundlaufzeit des Rahmenvertrages vorgesehenen und zugeordneten Einfachen Prüfungen, Hauptprüfungen und Sonderprüfungen (Grundleistungen nach DIN 1076) sowie die Bestandserfassung von Bauwerken, einschließlich der für die Vertragserfüllung notwendigen Besonderen Leistungen wie Verkehrssicherung, Bereitstellung Zugangstechnik und vergleichbar.
Mit Vertragsverlängerung erweitert sich die Mindestmenge um die für das jeweilige Vertragsjahr vorgesehenen und zugeordneten Leistungen an den Bauwerken der Bauwerksliste des jeweiligen Loses.
Leistungen die über benannte Mindestmenge hinausgehen, werden jeweils mit Einzelabruf gesondert beauftragt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Bedarf die Durchführung weiterer Einfacher Prüfungen, Hauptprüfungen und Sonderprüfungen an Bauwerken der Bauwerksliste des jeweiligen Loses sowie zusätzlich erforderliche Bestandserfassungen von Bauwerken oder Aktualisierungen von Bauwerksbüchern von Bauwerken der Bauwerksliste des jeweiligen Loses an den Auftragnehmer im Wege des Einzelabrufs zu vergeben.
Rückfragen an die Vergabestelle ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) BERUFLICHEN BEFÄHIGUNG:
Es ist zugelassen wer berechtigt ist die Berufsbezeichnung Ingenieur oder vergleichbar zu führen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
2.) WEITERE ANGABEN/ERKLÄRUNGEN:
2.1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.)
2.2) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
2.3) Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr.VI.3) Ziff.9 der Auftragsbekanntmachung. Rechtsform von BG: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu liegt das Formblatt 934-AI EU den Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mitschriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
2.4) Erklärung gem. Art.5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen).
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
1.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
Erklärung und Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Als Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) vorzulegen. Erforderlicher Umfang siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
ERGÄNZEND...
ZU 1.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 500.000,00 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 500.000,00 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
1.) RECHTLICH UND WIRTSCHAFTLICHE VERKNÜPFUNGEN:
Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
2.) NUTZUNG KAPAZITÄTEN ANDERER UNTERNEHMEN:
Erklärung zur Inanspruchnahmen Kapazitäten andere Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch genommenen Kapazität und Angabe des Namen des anderen Unternehmens (Formblatt 935-AI EU), bei Eignungsleihe ergänzt um die betroffenen Eignungsnachweise /-erklärungen der anderen Unternehmen. Zusätzlich ist für jedes dieser Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (Formblatt 936-AI EU) unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben sowie der Erklärung, ob gegen dieses Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob es selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
Falls die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zum Nachweis der erforderliche technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), verlangt der Auftraggeber die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Falls die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters gem. §47 (3) VgV.
Der Bewerber/Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass die anderen Unternehmen geeignet sind.
3.) STUDIEN- UND AUSBILDUNGSNACHWEISE SOWIE BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG:
Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber / Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens. Führungkräfte sind dabei verantwortliche Personen die im Auftragsfall die Leistungserbringung leiten und steuern. Anforderungen siehe unter Nr. III.1.1 i.V.m. Nr. III.2.1 der Auftragsbekanntmachung.
4.) TECHNISCHE FACHKRÄFTE (PROJEKTTEAM):
Erklärung zum Personaleinsatz und Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehen Personals (mit Angabe der Aufgabe/Funktion, berufl. Qualifikation und Berufserfahrung). Hierfür ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 921-AI EU zu verwenden.
Erforderliche Mindestanforderungen siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards"
ERGÄNZEND...
ZU 4.) TECHNISCHE FACHKRÄFTE (Projektteam):
Anforderungen an den Bauwerksprüfingenieur:
Benennung der Person des Bauwerksprüfingenieurs für die folgender Sachkundenachweis zu erbringen ist:
a) Vorlage eines gültigen Zertifikats des VFIB e.V.
oder alternativ
b) 1. Vorlage des Nachweises über ein abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen UND
b) 2. Eigenerklärung über das Vorliegen einer mindestens 5-jährigen Tätigkeit im Konstruktiven Ingenieurbau UND
b) 3. Vorlage von Nachweisen über die regelmäßiger Fortbildung auf dem Gebiet der Bauwerksprüfung der letzten 3 Jahren UND
b) 4. Vorlage einer persönlichen Referenzliste über mindestens 15 durchgeführte, d.h. bis spätestens zum Einreichungstermin gem. IV.2.2) der Bekanntmachung fertiggestellte Bauwerksprüfungen vergleichbarer Art der letzten 3 Jahre, mit Angabe von:
- Bezeichnung des Referenzprojekt,
- Auftraggeber mit Kontaktdaten (Name, Tel.),
- Art der Prüfung nach DIN 1076 (Einzelprüfung, Hauptprüfung, Sonderprüfung),
- Prüfdatum,
- Auftragswert der Prüfung in EUR/brutto.
Für die Referenzen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 923-AI EU zu verwenden. Eine gesonderte Projektdokumentation je Referenz muss dem Formblatt 923-AI EU nicht beigefügt werden.
§ 75 (2) und (3) VgV;
Erforderliche berufliche Befähigung siehe III.1.1 zu dieser Auftragsbekanntmachung
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Sämtlichen Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt.
2.) Teilnahmeanträge / Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden.
3.) Es sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Vergabeunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrages / Angebotes auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung der Unterlagen muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Angebotsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Abgabe des Teilnahmeantrages / Angebotes nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Teilnahmeanträgen / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
4.) Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung);
5.) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge / Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern können das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben;
6.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/ Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt;
7.) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
9.) Bei Bietergemeinschaft (BG) ist von jedem Mitglied der Gemeinschaft jeweils ein separater Bewerberbogen (901-AI EU) ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Das vertretungsberechtigte Mitglied der BG lädt das Angebot mit den geforderten Unterlagen hoch und legt die Bewerberbögen u. ggf. weitere Unterlagen der übrigen Mitglieder der BG (als Eigenerklärungen) als Anlage bei. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung sowie die Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen). Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.;
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60