Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Einstreu „SAFE Scientific Bedding“ für Nager für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Einstreu „SAFE Scientific Bedding“ für Nager für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Einstreu „SAFE Scientific Bedding“ für Nager für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Einstreu „SAFE Scientific Bedding“ für Nager für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftragnehmer liefert sein gesamtes Angebot an "SAFE Scientific Bedding“ für Nager nur im Direktvertrieb. Aus diesem Grund kann kein Vergabewettbewerb für die einzelnen Produkte erzeugt werden. Es liegt somit vergaberechtlich ein Alleinstellungsmerkmal vor.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Einstreu „SAFE Scientific Bedding“ für Nager für die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Ort: Rosenberg
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB 2016). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 160 (3) Nr. 1 GWB 2016). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 (2) GWB 2016). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB 2016).