Anschlussleasing Dkfz. für die LTV Referenznummer der Bekanntmachung: 15 -Z928/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anschlussleasing Dkfz. für die LTV
Anschlussleasing Dienstkraftfahrzeuge für die LTV
4 PKW Kombi
Sachsen
Leasen von 4 schadstoffarmen PKW Kombi
5 PKW Limousine
Sachsen
Leasen von 5 PKW Limousine als reines Elektrofahrzeug
1 PKW Limousine
Sachsen
Leasen von einer 5-türigen Limousine als reines Elektrofahrzeug
1 PKW
Sachsen
Leasen von 1 PKW der Kompaktklasse als PHEV
1 PKW Kombi
Sachsen
Leasen PKW Kombi als PHEV
8 PKW SUV
Sachsen
Leasen von 8 allradgetriebenen Geländewagen
1 Kleinbus
Sachsen
Leasen von einem 8- sitzigem Kleinbus
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
entfällt
vollständig ausgefülltes Formular "Eigenerklärung"
Nachweis der Präqualifizierung
Benennen eines Auslieferungsbetriebes mit Sitz im Freistaat Sachsen
Leasingbedingungen
ODER
vollständig ausgefülltes Formular "Eigenerklärung"
Kurzvorstellung des Unternehmens (Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Geschäftsjahren)
Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen Leistungen unter Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit
Benennen eines Auslieferungsbetriebs mit Sitz im Freistaat Sachsen
Leasingbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363