Ersatzbeschaffung eines Abfallsammelfahrzeuges Referenznummer der Bekanntmachung: ES230104
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung eines Abfallsammelfahrzeuges
Ersatzbeschaffung eines Abfallsammelfahrzeuges
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Ostholstein, Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, schreibt mit dieser Vertragsunterlage ein Niederflur-Dreiachs-Fahrzeug für die Abfallsammlung inkl. einen Lifter aus.
Das Fahrzeug muss kurzfristig verfügbar sein, weshalb die Abgabe von Nebenangeboten für bereits fertiggestellte Fahrzeuge (z.B. Konsignations-, Vorführfahrzeuge usw.) ausdrücklich erwünscht ist.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Portal zugelassen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache über das Portal.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vordruck: Eigenerklärung zur Eigenung über Formblatt 124
- Umsatz der letzten 3 Jahre
- Ausführung vergleichbarer Leistungen
- Erforderliche Arbeitskräfte
- Eintragung im Handelsregister
- Insolvenz / Liquidation
- Schwere Verfehlungen
- Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur Sozialversicherung
- Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
- Referenznachweise vergleichbarer Leistungen
Alternativ: Angabe der Präqualifizierungsnummer (PQ-Nr.) / Zugangsdaten
Es wird vorbehalten, dass einzelne Nachweise nach der Angebotsabgabe durch die Vergabestelle nachgefordert werden.
Mit der am 8. April 2022 im EU -Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und dort Artikel 5k der Sanktions-VO (Zuschlagsverbot und Vertragserfüllungsverbot) sind wir gehalten, und zwar direkt, für EU - weite Ausschreibungen seit dem 09.04.2022 sicherzustellen, dass die Regelungen von uns eingehalten werden.
Aus diesem Grund erhalten Sie ein Formblatt als Eigenerklärung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.